Benennung der Ausschussvorsitzer und Stellvertreter
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/261 der Rats- und Öffentlichkeitsarbeit befasst sich mit der Benennung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der städtischen Ausschüsse. Der Rat der Stadt soll gemäß der vorliegenden Vorlage über die Verteilung der Ausschussvorsitze und deren Stellvertretungen entscheiden.
Nach erfolgter Entscheidung über die Verteilung der Sitze obliegt es den Fraktionen, die jeweiligen Vorsitzenden sowie die stellvertretenden Vorsitzenden aus der Mitte der stimmberechtigten Ratsmitglieder zu bestimmen, die den entsprechenden Ausschüssen angehören. Diese Regelung basiert auf § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung NRW. Von dieser Bestimmung zur Benennung durch die Fraktionen sind jedoch der Haupt- und Finanzausschuss, der Kommunalwahlausschuss sowie der Jugendhilfeausschuss ausgenommen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat der Stadt
- Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze gemäß § 58 Absatz 5 Gemeindeordnung NRW 18.10.2004
- Verteilung der Ausschussvorsitze gemäß § 58 Absatz 5 Gemeindeordnung NRW 18.10.2004
- Umlegungsausschuss; Wahl von Mitgliedern und ihrer Stellvertreter 18.10.2004
- Vertretung der Ausschussmitglieder 18.10.2004
- Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses 18.10.2004
- Antrag der FWI-Fraktion; Hartz-IV-Gesetzgebung / 'Ein-Euro-Jobs' 19.10.2004