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Sitzungsvorlage

Verteilung der Ausschussvorsitze gemäß § 58 Absatz 5 Gemeindeordnung NRW

2004/253 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2004/253 regelt die Verteilung der Ausschussvorsitze im Rat der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Fraktionen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in einer festgelegten Reihenfolge benennen. Sofern sich die Fraktionen über die Verteilung einigen und kein Widerspruch durch ein Fünftel der Ratsmitglieder erfolgt, werden die Vorsitzenden aus der Mitte der jeweiligen Ausschussmitglieder bestimmt. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Zuteilung nach dem Verfahren nach d'Hondt auf Basis der Fraktionsstärken.

Die Vorlage legt fest, dass der Bürgermeister den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Kommunalwahlausschuss führt, wobei die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses nicht auf eine Fraktion angerechnet wird. Der Vorsitz im Jugendhilfeausschuss wird durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses gewählt.

Basierend auf den Fraktionsstärken von SPD (20), CDU (16), Grüne (3), FWI (3) und FDP (2) ergibt sich eine spezifische Reihenfolge für den Zugriff auf die Ausschussvorsitze. Die Vorlage führt eine Liste auf, die die Prioritäten der Fraktionen für bis zu 15 Ausschussvorsitze festlegt, wobei bei Gleichstand der Höchstzahlen das Losverfahren durch den Bürgermeister Anwendung findet. Eine Zusammenlegung von Fraktionen würde zu einer veränderten Reihenfolge führen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.

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