Ernennung eines Schriftführers / Stellvertreters für den Betriebsausschuss 1
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2004/316 wird die Ernennung eines Schriftführers sowie eines Stellvertreters für den Betriebsausschuss 1 behandelt. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen ist. Gemäß der Geschäftsordnung des Rates muss diese Niederschrift, die als Beschlussprotokoll erfolgt, sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch vom Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, einen städtischen Amtsrat als Schriftführer des Betriebsausschusses 1 zu benennen. Als Stellvertreter für diese Funktion sollen ein Stadtinspektor sowie ein Stadtamtmann bestellt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der Betriebsausschuss 1, zuständig für die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr, berät über diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 7. Dezember 2004.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
- Sportpauschale; hier: Finanzielle Zuwendungen an Sportvereine für investive Maßnahmen über den Stadtsportverband 17.11.2004
- Gebührenbedarfsberechnung 2005 für den UA 730 'Märkte' 17.11.2004
- Parken auf Gehwegen 18.11.2004
- Gebührensatzung für die Durchführung der Brandschau und sonstiger brandschutztechnischer Leistungen 19.11.2004
- Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel (Feuerwehrsatzung) 19.11.2004
- Finanzcontrolling 3 / 2004; (Auswertung: 01.11.2004) 15.11.2004