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Sitzungsvorlage

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel (Feuerwehrsatzung)

2004/342 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Sitzungsvorlage 2004/342 wird eine neue Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vorgelegt. Die Regelung löst die bisherige Satzung zum 31. Dezember 2004 ab und umfasst sowohl Kostenersatzansprüche bei Pflichtaufgaben als auch privatrechtliche Entgelte für freiwillige Leistungen. Die neuen Tarife sind für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2007 vorgesehen. Die Kalkulation der Sätze basiert auf Personal- und Sachkosten, wobei eine jährliche Preissteigerung der Sachkosten von 2 % berücksichtigt wurde. Die geschätzten Einnahmen belaufen sich auf etwa 51.000 Euro.

Die Satzung legt spezifische Stundensätze für Personal, Fahrzeuge und technische Geräte fest. Die Personalkosten variieren je nach Dienstgrad, wobei Sätze für Beamte im mittleren und gehobenen Dienst sowie für die Sicherheitswache definiert sind. Bei den Fahrzeugen werden unterschiedliche Sätze für Löschfahrzeuge, Drehleiter, Rüstwagen sowie Einsatzleitwagen und PKW ausgewiesen. Zudem sind Entgelte für Geräte wie Notstromaggregate oder Kettensägen sowie für Wasserfördergeräte wie Schläuche und Armaturen enthalten.

Die Haftung der Feuerwehr ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle von Beschädigungen an Leihgeräten sind die Reparaturkosten oder der Zeitwert zu erstatten. Kostenansprüche werden vier Wochen nach Zugang des Bescheides fällig, wobei angebrochene Zeitabschnitte in Stunden oder Tagen voll berechnet werden. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der beigefügten Satzung durch den Rat der Stadt vor. Federführend ist der Betriebsausschuss 1.

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Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

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