Sportpauschale; hier: Finanzielle Zuwendungen an Sportvereine für investive Maßnahmen über den Stadtsportverband
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/318 befasst sich mit der Verteilung der Sportpauschale, die der Stadt Castrop-Rauxel auf Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2004/2005 erstmals als pauschale Zuweisung zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich zur Verfügung steht. Die Stadt erhält hierfür einen Gesamtbetrag von 187.180 Euro, der in vier Jahresraten ausgezahlt wird. Da Zuwendungsanträge bei der Bezirksregierung Münster nicht mehr möglich sind, liegt die Entscheidung über die Mittelverwendung nun in der Eigenverantwortung der Kommunen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel aufzuteilen: 70 Prozent der Sportpauschale sollen für kommunale Investitionen verbleiben, während 30 Prozent des Betrages an den Stadtsportverband Castrop-Rauxel übertragen werden sollen. Diese Mittel sind für investive Maßnahmen der Sportvereine vorgesehen, wie etwa den Neu-, Um- oder Erweiterungsbau, die Sanierung sowie den Erwerb von Sportstätten. Der Stadtsportverband soll die Mittel eigenverantwortlich an die Vereine weitergeben, ist jedoch verpflichtet, der Stadt Castrop-Rauxel einmal jährlich einen Verwendungsnachweis vorzulegen.
Die Umsetzung der Regelung soll auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Stadtsportverband erfolgen, die den Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. März 2004 als Bestandteil enthält. Der Stadtsportverband hat den Vorschlag bereits in seiner Sitzung vom 20. Juli 2004 angenommen und arbeitet an Richtlinien für die Mittelverteilung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Verwaltung zustimmt.
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Dokumente
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