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Sitzungsvorlage

Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters

2004/250 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2004/250 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Hauptsatzung der Stadt ist vorgesehen, aus der Mitte des Rates zwei ehrenamtliche Stellvertreter zu wählen. Diese Personen übernehmen die Vertretung des Bürgermeisters bei der Leitung von Ratssitzungen sowie bei Repräsentationsaufgaben.

Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang durch geheime Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zur Ermittlung der Wahlstellen wird das d'Hondtschen Höchstzahlverfahren angewandt. Dabei wird die erste Stellvertretung der Person auf dem ersten Wahlvorschlag zugeordnet, auf den die höchste Zahl entfällt, während die zweite Stellvertretung der nächsten Person auf einem Wahlvorschlag zugeordnet wird, der die zweithöchste Zahl aufweist. Bei identischen Höchstzahlen zwischen verschiedenen Vorschlägen findet eine Stichwahl statt; im Falle von Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches durch den Bürgermeister zu ziehen ist. Die Wahl gilt als vollzogen, sobald die gewählten Ratsmitglieder die Wahl annehmen.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass diese auf dem Niveau der Vorjahre liegen. Die erste Stellvertretung erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe des dreifachen Satzes der Entschädigungsverordnung, während die zweite Stellvertretung eine Entschädigung in Höhe des 1,5-fachen Satzes erhält.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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