Niederschrift der Ratsbeschlüsse; Bestellung von Schriftführern
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/249 der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Bestellung von Schriftführern für die Niederschriften der Ratsbeschlüsse. Gemäß § 52 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW ist über die im Rat der Stadt gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen, die durch den Bürgermeister sowie einen vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, für die Dauer der aktuellen Wahlperiode einen Schriftführer zu bestellen. Zudem wird vorgeschlagen, zwei Stellvertreterinnen für diese Funktion zu benennen. Die zuständige Fachabteilung, der Bereich Rats- und Öffentlichkeitsarbeit, ist für Rats- und kommunale Verfassungsangelegenheiten verantwortlich und ist daher für die Bestellung der Schriftführer zuständig. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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