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Sitzungsvorlage

Vorplanung für den Neubau der Grundschule an der Ahornstraße; Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO.NRW

2005/125 Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2005/125 befasst sich mit der Genehmigung der Vorplanung für den Neubau der Grundschule an der Ahornstraße sowie der nachträglichen Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO.NRW. Der Schulausschuss hatte in seiner Sitzung am 16. März 2005 die Vorplanung einstimmig zur Kenntnis genommen und die Verwaltung angewiesen, eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die weitere Planung unverzüglich beauftragen und durchführen zu können. Die entsprechende Dringlichkeitsentscheidung wurde bereits am 31. März 2005 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen.

Der Rat der Stadt wird nun gebeten, diese Entscheidung im Rahmen der Sitzung am 19. Mai 2005 förmlich zu genehmigen. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Gesamtkosten von 5.250.000 Euro. Davon werden Einnahmen in Höhe von 240.000 Euro von Dritten erwartet, sodass sich ein städtischer Eigenanteil von 5.010.000 Euro ergibt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden, da das Projekt im Entwurf der Haushaltseckdaten 2005 als prioritäres Vorhaben vorgesehen ist. Die Finanzierung soll ab dem Jahr 2005 sichergestellt werden. Die Vorlage wurde vom Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) erstellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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