Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Fachbeirat der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß SGB II
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie des Rats der Stadt Castrop-Rauxel wird die Benennung von Vertretungen für den Fachbeirat der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß SGB II behandelt. Grundlage für die Bildung dieses Fachbeirats ist der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Bundesagentur für Arbeit, der auf den §§ 53 ff. SGB X basiert. Dieser Vertrag sieht in § 8 die Einrichtung eines Fachbeirats vor, der sich aus 24 Mitgliedern zusammensetzt. Dem Gremium können Vertreter verschiedener Gruppen angehören, die an der lokalen Arbeits- und Sozialpolitik beteiligt sind, darunter Vertreter der Städte, des Kreises, der freien Wohlfahrtspflege sowie der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kammern und berufständischen Organisationen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Erste Beigeordnete als ordentliches Mitglied für den Fachbeirat der ARGE gemäß SGB II zu bestellen. Als stellvertretendes Mitglied soll die Leiterin des Bereiches Soziale Förderung benannt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Benennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Entscheidung über die Bestellung erfolgt durch den Rat der Stadt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 60802100065
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)
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