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Sitzungsvorlage

Flächennutzungsplan der Stadt Castrop-Rauxel hier: Beschluss zur Neuaufstellung

2005/-049 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll gemäß § 2 Baugesetzbuch die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet beschließen. Der aktuelle Flächennutzungsplan ist seit über 30 Jahren rechtswirksam und wurde seit der Gebietsreform 1975 bereits 46 Mal geändert, während 18 weitere Änderungen im Verfahren sind. Eine vollständige Überarbeitung ist notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen an die städtebauliche Entwicklung und die Überprüfungspflichten des Baugesetzbuchs zu entsprechen.

Die Neuaufstellung soll in einem dreijährigen Zeitraum erfolgen und verschiedene Planungsprozesse integrieren. Dazu gehören die Erarbeitung eines neuen Stadtentwicklungskonzepts, die Überprüfung des Zentrenkonzepts von 1977 sowie die Einbindung von Ergebnissen aus der Lärmminderungsplanung und dem Gebietsentwicklungsplan Emscher-Lippe. Ziel ist eine organisatorische Optimierung der Planungsprozesse unter Berücksichtigung personeller und finanzieller Ressourcen.

Für die Umsetzung der Neuaufstellung sieht die Vorlage die Bildung einer internen Arbeitsgruppe sowie einer interfraktionellen Lenkungsgruppe vor. Zudem wird die Einrichtung einer befristeten Ingenieurstelle beantragt. Zur Durchführung notwendiger externer Gutachten, etwa für einen Masterplan Mobilität, werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 225.000 Euro benötigt. Die Finanzierung der Personalkosten und Sachkosten ist im aktuellen Haushaltsplan noch nicht gesichert.

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