BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 177 Planbereich: Dauerkleingarten Castrop-Nord Hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/012 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 177 für die Dauerkleingartenanlage Castrop-Nord. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 5,2 Hektar in der Gemarkung Habinghorst, begrenzt durch die Henrichenburger Straße im Westen, den Sportplatz Habinghorst im Norden sowie die Grundstücksgrenzen der Kampstraße und Römerstraße im Osten.
Ziel der Planung ist die förmliche Festschreibung der bestehenden Kleingartenanlage als Dauerkleingarten gemäß den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Damit soll die langfristige Sicherung der 86 Gartenparzellen sowie die ökologische Funktion der Flächen im besiedelten Raum gewährleistet werden. Die Planung sieht vor, die gesamte Fläche als öffentliche Grünfläche festzusetzen, wobei die Anlage öffentlich zugänglich bleibt. Für das vorhandene Vereinsheim werden ein Baufenster sowie eine Gebäudehöhe im Plan festgelegt.
Der Rat der Stadt wird angehalten, die vorgebrachten Anregungen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen in der Planzeichnung sowie der Begründung zu übernehmen. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 177 als Satzung nach § 10 Baugesetzbuch vor. Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt entstehen.
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