BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 178 Planbereich: Dauerkleingarten Ossenbruch Hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Berücksichtigung der redaktionellen Veränderungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/013 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 178 im Bereich der Dauerkleingartenanlage Ossenbruch. Ziel der Planung ist die förmliche Festschreibung der bestehenden Kleingartenflächen als Dauerkleingarten gemäß den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Damit soll die langfristige Sicherung der stadtökologisch bedeutsamen Freiflächen sowie die Planungssicherheit für die Kleingärtner gewährleistet werden.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 1,2 Hektar nördlich der Straße „Am Urnenfeld“ und wird durch bestehende Wohnbebauung begrenzt. Die Anlage umfasst 27 Parzellen, die sich über zwei Grundstücke erstrecken, welche durch zwei bebaute Grundstücke voneinander getrennt sind. Im Rahmen der Planung wird die gesamte Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Nutzung als Dauerkleingartenanlage festgesetzt. Der räumliche Geltungsbereich hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Aufstellungsbeschluss geringfügig verkleinert, um der tatsächlich genutzten Fläche zu entsprechen.
Der Rat der Stadt soll die vorgebrachten Anregungen aus den Beteiligungsverfahren nach Maßgabe des Abwägungsvorschlags berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Plan sowie der Begründung verabschieden. Zudem wird der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 178 nach § 10 Baugesetzbuch vorgeschlagen. Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt entstehen.
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