BAULEITPALNUNG Bebauungsplan Nr. 173 Planbereich: Evangelisches Krankenhaus an der Grutholzallee Hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2006/016 den Bebauungsplan Nr. 173 für das Gelände des evangelischen Krankenhauses an der Grutholzallee als Satzung beschlossen. Mit dieser Planung wird die rechtliche Grundlage für zukünftige Erweiterungen, Aufstockungen sowie Nutzungsänderungen des Krankenhausgeländes geschaffen. Der Geltungsbereich umfasst etwa 5,6 Hektar im Ortsteil Rauxel und wurde im Vergleich zur ursprünglichen Aufstellung im Osten geringfügig verkleinert, da die Flächen östlich des Rauxeler Baches nun nicht mehr Bestandteil des Plans sind.
Die Festsetzungen sehen vor, das Gebiet als Fläche für den Gemeinbedarf zur Nutzung für gesundheitliche Zwecke auszuweisen. Neben der Sicherung baulicher Maßnahmen sind Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Erweiterung von Parkplatzflächen sowie zur Sicherung von Leitungsflächen enthalten. Zum Schutz vor Lärmimmissionen der B 235 und der A 42 werden passive Schallschutzmaßnahmen bei baulichen Veränderungen vorgeschrieben. Zudem wird ein fünf Meter breiter Vorbehaltsstreifen für die Wasserwirtschaft entlang der Grenze zum Rauxeler Bach festgelegt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung geprüft und abgewogen. Redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen, unter anderem aufgrund von Anregungen des Staatlichen Umweltamtes und der Bezirksregierung Arnsberg. Die Verwaltung stellte fest, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Bauleitplanung entstehen.
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