BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73a-T.1 Planbereich: 'Südlich des Ickerner Knotens' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 BauGB) b) Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2006/020 des Betriebsausschusses 3 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73a-T.1 für das Gebiet „Südlich des Ickerner Knotens“ im Ortsteil Ickern. Das etwa 3650 m² große Areal an der Recklinghauser Straße ist derzeit als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt. Da die Nutzung als Standort für eine Umspannstation aus versorgungstechnischen Gründen nicht mehr erforderlich ist, soll die Fläche einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Ziel der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Mischgebiets, um die Ansiedlung von Gewerbe, Büronutzung, Wohnungsbau oder Gemeinbedarfseinrichtungen zu ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange prüft und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung übernimmt. Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen der RWE Westfalen-Weser-Ems, Transportnetz Gas, zu Gasleitungen sowie Bedenken des Staatlichen Umweltamtes Herten zur Regenwasserbewirtschaftung geprüft. Die Verwaltung stellt fest, dass die Gasleitungen außerhalb des Planungsbereichs liegen und die Bedenken zum Schmutzwasserabfluss durch eine Änderung der Festsetzungen ausgeräumt werden konnten.
Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zu überbaubaren Flächen sowie zu Maßnahmen des Umweltschutzes und der Gestaltung. Der Rat soll die Änderung als Satzung beschließen und die zugehörige Begründung inklusive Umweltbericht billigen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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