BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 72 Planbereich: 'Kirchstraße' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2006/032 wird dem Betriebsausschuss 3 vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 72 für den Planbereich „Kirchstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Das etwa 2,4 Hektar große Gebiet befindet sich im Ortsteil Ickern und wird durch die Kirchstraße im Westen, die Friedrichstraße im Norden sowie die Karolinenstraße im Osten und Süden begrenzt.
Die Planung dient der Schaffung von Wohnflächen durch Nachverdichtung im Innenbereich, um die Erschließung neuer Baulandschaften in der freien Landschaft zu vermeiden. Hintergrund ist die Fortführung eines bereits 1973 beschlossenen Verfahrens, das aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften nun formal erneuert werden soll. Ziel ist es, die unbebaute Fläche innerhalb des Baublocks für eine kleine Wohnsiedlung zu nutzen. Geplant ist die Realisierung von 16 Familienwohnheimen, bestehend aus 12 Einfamilienhäusern und 4 Doppelhaushälften.
Der Bebauungsplan soll Festsetzungen zur Lage der Verkehrsflächen, zu überbaubaren Grundstücksflächen sowie zum Schutz der Blockrandbebauung enthalten. Zudem sind Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft vorgesehen. Da die geplante Nachverdichtung eine Neuanordnung der Grundstücke erfordert, ist ein Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Erschließung mit Veränderungen im Verkehrsaufkommen und der Lärmsituation zu rechnen ist, deren Details im Rahmen einer Umweltprüfung ermittelt werden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 70902100031
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