BODENORDNUNG Umlegungsverfahren U 24 Bereich: 'Kirchstraße' hier: Anordnungsbeschluss (§ 46 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Anordnung eines Umlegungsverfahrens für den Bereich „Kirchstraße“ im Ortsteil Ickern beschließen. Die Vorlage 2006/057 sieht vor, nach § 46 Abs. 1 BauGB eine Umlegung zur Neuordnung der Grundstücksverhältnisse einzuleiten. Ziel ist die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Kirchstraße“, der als reines Wohngebiet für 16 Familienwohnhäuser mit überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern ausgewiesen ist.
Da der städtebauliche Entwurf des Bebauungsplanes nicht den bestehenden Grundstücksgrenzen im betreffenden Gebiet entspricht, ist eine Bodenordnung zur Realisierung der Bebauung erforderlich. Das Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB soll parallel zum Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Die Gebietsabgrenzung für das Umlegungsverfahren U 24 ist in der Vorlage dokumentiert, kann jedoch im weiteren Verlauf des Verfahrens Änderungen unterliegen. Laut der vorliegenden Unterlagen ergeben sich aus dem Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) ist für die Vorlage federführend.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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