BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 105 Planbereich: 'Freiheitstraße, 4. Änderung' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) soll die Aufstellung der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 für den Planbereich „Freiheitstraße“ beschließen. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 0,7 Hektar im Ortsteil Henrichenburg. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Freiheitstraße, im Osten durch das Hedi-Zentrum, im Süden durch die Straße Schöttierung und im Westen durch die Grundstücke auf der Ostseite der Kettelerstraße begrenzt.
Die Planung basiert auf dem Struktur- und Nutzungskonzept für den Ortskern Henrichenburg. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern auf dem ehemaligen Gelände der aufgegebenen Grundschule an der Freiheitstraße zu schaffen. Diese Neubebauung soll der Arrondierung des angrenzenden Hedi-Zentrums dienen. Da die geplante Form und Gestalt der Gebäude von den bisherigen Festsetzungen abweicht, ist eine erneute Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Zudem sollen die Festsetzungen für angrenzende Grundstücke an der Straße Schöttelkamp an die veränderte städtebauliche Situation angepasst werden.
Der Bebauungsplan wird Regelungen zum Bau von Wohn- und Geschäftshäusern sowie Vorgaben zu Zufahrten und Parkmöglichkeiten enthalten. Die bestehende Wohnbebauung am Schöttelkamp soll planungsrechtlich gesichert und Möglichkeiten zur Baulückenfüllung vorgegeben werden. Die Verwaltung plant, die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen einer Umweltprüfung zu ermitteln. Mit dem Investor wird eine Kostenübernahmevereinbarung über einen städtebaulichen Vertrag angestrebt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 71602100054
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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