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Sitzungsvorlage

Einziehung der Straße 'Bogenweg' gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW

2006/046 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2006/046 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der Einziehung der Straße „Bogenweg“ in der Gemarkung Dingen, Flur 2, Flurstück 30. Die Straße befindet sich im Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel.

Die Verwaltung beabsichtigt, die Fläche an einen Investor zu veräußern, um eine Neubebauung zu ermöglichen. Im Rahmen eines abzuschließenden Erschließungsvertrages ist vorgesehen, die bestehende Bebauung aufzugeben und die Häuser abzureißen. Da sich auch die Straßenführung ändern wird, ist bereits ein Verfahren nach § 125 BauGB für den Neubau eingeleitet.

Als Rechtsgrundlage für den Eigentumsübergang dient das Einziehungsverfahren gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Die Einziehung soll erfolgen, wenn die Straße keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen. Die Verwaltung führt an, dass eine städtische Neubebauung dieses Bereichs mangels eigener Mittel nicht realisierbar sei.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einziehungsverfahren einzuleiten. Sollten nach der ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung, die mindestens drei Monate vor Erlass der Verfügung erfolgen muss, keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorgebracht werden, ist die Einziehung der Straße zu vollziehen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.

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