Einziehung der Straße 'Bogenweg' gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/046 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der Einziehung der Straße „Bogenweg“ in der Gemarkung Dingen, Flur 2, Flurstück 30. Die Straße befindet sich im Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Fläche an einen Investor zu veräußern, um eine Neubebauung zu ermöglichen. Im Rahmen eines abzuschließenden Erschließungsvertrages ist vorgesehen, die bestehende Bebauung aufzugeben und die Häuser abzureißen. Da sich auch die Straßenführung ändern wird, ist bereits ein Verfahren nach § 125 BauGB für den Neubau eingeleitet.
Als Rechtsgrundlage für den Eigentumsübergang dient das Einziehungsverfahren gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Die Einziehung soll erfolgen, wenn die Straße keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen. Die Verwaltung führt an, dass eine städtische Neubebauung dieses Bereichs mangels eigener Mittel nicht realisierbar sei.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einziehungsverfahren einzuleiten. Sollten nach der ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung, die mindestens drei Monate vor Erlass der Verfügung erfolgen muss, keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorgebracht werden, ist die Einziehung der Straße zu vollziehen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 105 Planbereich: 'Freiheitstraße, 4. Änderung' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB) 16.02.2006
- BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 180 Planbereich: Schillerstraße Hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB) 16.02.2006
- Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses 16.02.2006
- Niederschrift über die Beschlüsse des Betriebsausschusses 3 hier: Änderung in der Bestellung eines Vertreters der Schriftführerin 16.02.2006
- BODENORDNUNG Umlegungsverfahren U 24 Bereich: 'Kirchstraße' hier: Anordnungsbeschluss (§ 46 Abs. 1 BauGB) 16.02.2006
- BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 Planbereich: Grutholzallee/Habinghorster Straße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB) 17.02.2006