Widmung der Straße 'Messenkamp' als Gemeindestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/045 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sieht die Widmung der Straße „Messenkamp“ als Gemeindestraße vor. Die Maßnahme bezieht sich auf die Gemarkung Behringhausen und umfasst die Flur 3 mit den Flurstücken 769, 767, 766, 642, 643, 556, 557, 493 und 762.
Der Beschlussvorschlag basiert auf den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch die straßenrechtliche Widmung erhält der betreffende Weg die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Dies ermöglicht den Gemeingebrauch, wodurch die Nutzung der Straße für jedermann im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist.
Der technische Beigeordnete legt dar, dass die Widmung der Straße „Messenkamp“ als Gemeindestraße für den allgemeinen Verkehr erfolgt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Widmung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Vorlage wurde für die Beratung im Betriebsausschuss zum 16. März 2006 vorbereitet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 71402100044
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 1
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- Beschlusscontrolling (öffentlicher Teil) 13.02.2006
- BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 180 Planbereich: Schillerstraße Hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB) 16.02.2006
- Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses 16.02.2006
- Einziehung der Straße 'Bogenweg' gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW 16.02.2006
- BODENORDNUNG Umlegungsverfahren U 24 Bereich: 'Kirchstraße' hier: Anordnungsbeschluss (§ 46 Abs. 1 BauGB) 16.02.2006
- Niederschrift über die Beschlüsse des Betriebsausschusses 3 hier: Änderung in der Bestellung eines Vertreters der Schriftführerin 16.02.2006