Niederschrift der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses; Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/151 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Schriftführers für die Niederschriften der Ausschusssitzungen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist für den Haupt- und Finanzausschuss eine Niederschrift der gefassten Beschlüsse zu erstellen, die vom Bürgermeister sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
In einer vorangegangenen Sitzung des Ausschusses am 30. November 2004 wurden ein Schriftführer sowie zwei stellvertretende Schriftführer bestellt. Aufgrund einer neuen Tätigkeit einer der bisherigen stellvertretenden Schriftführer im Personalrat ist eine Ersatzbestellung erforderlich. Der Rat der Stadt soll daher gemäß den geltenden Bestimmungen der Gemeindeordnung eine Nachfolge bestellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, einen neuen stellvertretenden Schriftführer zu ernennen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Dokumente
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