Tagesordnung
- –Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- –Entwurf Haushalts-Eckdaten 2003/2004Zur Vorlage · 2002/265 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/265 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Entwurf der Haushalts-Eckdaten für die Jahre 2003 und 2004 sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 1997 bis 2011.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den vorliegenden Entwurf der Haushalts-Eckdaten sowie die entsprechende Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zur Kenntnis nimmt. Die detaillierten Inhalte des Entwurfs der Haushalts-Eckdaten werden den Ratsmitgliedern im Rahmen der Sitzung am 10. Oktober 2002 ausgehändigt. Eine mündliche Erläuterung des Entwurfs erfolgt durch den Bürgermeister und die Kämmerin im Zuge der Einbringungsreden.
Aus finanzieller Sicht ist laut der Vorlage keine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung gegeben, wobei auf die Details im Sachverhalt verwiesen wird. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- –Jahresrechnung der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2001Zur Vorlage · 2002/233 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/233 befasst sich mit der Jahresrechnung der Stadt Castrop-Rauxel für das Haushaltsjahr 2001. Der Rat der Stadt soll das Ergebnis der Jahresrechnung zur Kenntnis nehmen und die Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überweisen. Im Anschluss ist gemäß der Gemeindeordnung NRW über die geprüfte Jahresrechnung zu beschließen und über die Entlastung zu entscheiden.
Die Vorlage führt aus, dass die Zuleitung des Rechenschaftsberichtes aufgrund der gleichzeitigen Erstellung des kamerale Haushalts und des Budgets 2002 verschoben werden musste. Im Vergleich zur Haushaltssatzung 2001, die einen Fehlbedarf von rund 27,0 Mio. DM vorsah, weist die Jahresrechnung 2001 einen Fehlbetrag von rund 29,9 Mio. DM aus. Dies entspricht einer Verschlechterung um etwa 2,9 Mio. DM gegenüber der ursprünglichen Planung. Dieser Fehlbetrag muss im Haushaltsplan für das Jahr 2003 veranschlagt und finanziert werden. Während in den Vorjahren Verbesserungen ausgewiesen werden konnten, stellt dies eine Abweichung von der bisherigen Finanzplanung dar.
Der Rechenschaftsbericht enthält neben den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen auch betriebsbezogene Auswertungen, die den Ergebnissen des Finanzcontrollings gegenübergestellt werden. Die entsprechenden Ergebnisse werden den Betriebsausschüssen sowie dem Haupt- und Finanzausschuss zur Verfügung gestellt. Zudem wurden betriebsübergreifende Deckungsvorschläge sowie Mitteltransfers zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in die Finanzberichte einbezogen. Die Verwaltung stellt fest, dass sich das Finanzcontrolling etabliert hat und verlässliche Prognosen liefert.
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- –Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Brandschutzmaßnahmen Ernst-Barlach-Gymnasium -
- –Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Sanierung der Heizungsanlage Adalbert-Stifter-Gymnasium, Haus 3 -
- –Finanzcontrolling: UnternehmensberichtZur Vorlage · 2002/274 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Unternehmensbericht für September 2002 prognostiziert für den Verwaltungshaushalt Budgetverschlechterungen von rund 3,7 Millionen Euro sowie für den Vermögenshaushalt von etwa 1,9 Millionen Euro.
Im Verwaltungshaushalt resultiert die negative Prognose des Allgemeinen Finanzbudgets primär aus Steuermindereinnahmen. Davon betroffen sind die Gewerbesteuer um rund 1,1 Millionen Euro, der Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer um etwa 1,5 Millionen Euro sowie die Zweitwohnungssteuer um rund 150.000 Euro. Zudem werden Mindereinnahmen bei den Konzessionsabgaben sowie ein Mehrbedarf bei den Kassenkreditzinsen verzeichnet. Demgegenüber stehen Entlastungen durch eine geringere Zahllast für den Fonds Deutsche Einheit und Mehreinnahmen aus der Konzessionsabgabe der VEBA.
Das Budget der Unternehmenszentrale weist eine Verschlechterung von etwa 540.000 Euro auf, was auf Mehrkosten für die Bundestagswahl, die Verbraucherberatung sowie auf einen Personalausgabenmehrbedarf zurückzuführen ist. Im Bereich der Betriebe zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen: Während der Betrieb 1 keine Veränderungen aufweist, prognostiziert Betrieb 2 eine Verschlechterung von rund 173.200 Euro, bedingt durch Mehrbedarf bei den Personalkosten in der Jugendhilfe und wirtschaftlichen Hilfen. Betrieb 3 verzeichnet eine Verschlechterung von 375.000 Euro, insbesondere durch Mehrbedarf bei den Personalkosten im Grünflächenwesen.
Im Vermögenshaushalt führen Mindereinnahmen bei Grundstücksverkäufen und Mehrausgaben für die kommunale Krankenhausfinanzierung zu einer Verschlechterung von rund 1,8 Millionen Euro. Im Budget der Unternehmenszentrale ergibt sich ein Minus von 25.000 Euro. Es wird erwartet, dass der Vermögenshaushalt im Jahresabschluss 2002 durch Einsparungen und den Verzicht auf Rücklagenzuführungen ausgeglichen wird.
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- –Zuschuss zu den Kosten der Hundehaltung für die Übernahme von Hunden aus dem örtlichen Tierheim; hier: Verlängerung des ModellprojektsZur Vorlage · 2002/250 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, das Modellprojekt zur Förderung der Hundevermittlung über das Jahr 2002 hinaus zu verlängern. Der Rat der Stadt soll beschließen, den Zuschuss für die Übernahme von Hunden aus dem Tierheim Deininghauser Weg auch für das Haushaltsjahr 2003 zu gewähren. Die finanzielle Unterstützung entspricht der Höhe des Jahressteuersatzes der Hundesteuer.
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Aufhebung des bisherigen Ausschlusses von sogenannten gefährlichen Hunden gemäß Anlage 1 der Landeshundeverordnung NRW. Die Verwaltung regt an, diese Rassen künftig in die Förderfähigkeit einzubeziehen, um die Vermittlung schwieriger Tiere zu unterstützen und die Kapazitäten des Tierheims zu entlasten.
Ein vorliegender Erfahrungsbericht der Verwaltung zeigt, dass die Regelung im Zeitraum von Januar 2001 bis Mai 2002 von 18 Hundehaltern in Anspruch genommen wurde. Es wurde festgestellt, dass die Bekanntheit der Maßnahme bei potenziellen Haltern noch gesteigert werden kann. Für das Jahr 2003 wird mit etwa 20 Tierheimvermittlungen und einem jährlichen Kostenbedarf von circa 1.700 Euro gerechnet. Die entsprechenden Mittel sollen planmäßig im Haushalt eingestellt werden. Der Betriebsausschuss 1 hat die Verlängerung des Projekts sowie die Einbeziehung der bisher ausgeschlossenen Hunderassen einstimmig empfohlen.
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- –Beteiligung der Gemeinden zur Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen 2002Zur Vorlage · 2002/267 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2002/267 befasst sich mit der Beteiligung der Stadt Castrop-Rauxel an der Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2002. Grundlage hierfür ist die Neufassung des Krankenhausgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 2001. Gemäß dieser Regelung sind die Gemeinden mit einem Anteil von 20 Prozent an den im Haushaltsplan des zuständigen Ministeriums veranschlagten Beträgen für förderfähige Investitionsmaßnahmen beteiligt.
Der auf Castrop-Rauxel entfallende Finanzierungsbeitrag wurde für das Jahr 2002 mit einem Betrag von 354.851,66 Euro festgesetzt. Die Verrechnung dieses Betrages erfolgt in drei Raten mit den nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz auszuzahlenden Schlüsselzuweisungen. Die ersten beiden Raten in Höhe von jeweils 141.940,66 Euro sind für den 27. Juni sowie den 27. September 2002 vorgesehen, während die dritte Rate in Höhe von 70.970,34 Euro am 20. Dezember 2002 fällig wird.
Da im Vermögenshaushalt für das Jahr 2002 keine Mittel für diese Beteiligung veranschlagt waren, wurden die Mittel aufgrund der rechtlichen Verpflichtung vorab bereitgestellt. Da die Haushaltssatzung zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht rechtskräftig war, konnte zum damaligen Zeitpunkt noch keine formelle Zustimmung des Rates zur Mittelüberschreitung erfolgen. Der Rat der Stadt nimmt die Vorabmittelbereitstellung im Vermögenshaushalt zur Kenntnis, wobei die endgültige Zustimmung nach Rechtskraft der Haushaltssatzung eingeholt wird.
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- –Erste Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel
- –BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 7 Planbereich: In der Fühle hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 10 BauGB
- –Bebauungsplan Nr. 163 Planbereich: Westring hier: Beschluss der Verlängerung der Veränderungssperre nach §§ 16 und 17 BauGB
- –Erlass einer Abweichungssatzung gemäß § 13 Absatz 3 städtischer Erschließungsbeitragssatzung für die Brucknerstraße
- –Ökologieprogramm Emscher-LippeZur Vorlage · 2002/220 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/220 des Grünflächenamtes sieht die Umsetzung verschiedener Projekte im Rahmen des Ökologieprogramms Emscher-Lippe vor. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Durchführung der Maßnahmen beschließen, sofern eine 90-prozentige Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt soll durch die Erlöse aus dem Verkauf von VEW-Aktien durch den Kreis Recklinghausen gedeckt werden.
Das Vorhaben umfasst drei Schwerpunkte. Im ersten Bereich ist die Umsetzung des Parkpflegewerks Stadtgarten geplant. Ziel sind Wegebau, Vegetationsarbeiten sowie die Verbesserung der Ausstattung der Grünanlage nach historischen Vorgaben. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf 75.000 Euro.
Ein zweiter Schwerpunkt betrifft das Parkpflegewerk auf dem ehemaligen Rennbahngelände. Hier sollen Teilbereiche der Naturhindernisbahn bearbeitet, die Wegesituation verbessert und Vegetationsstrukturen im historischen Sinne entwickelt werden. Die Kosten für diesen ersten Bauabschnitt werden ebenfalls auf 75.000 Euro geschätzt.
Das dritte Projekt umfasst die Erweiterung der „Grünen Acht“, eines innerstädtischen Rad- und Fußwegenetzes. Geplant ist ein neuer Wegeanschluss am Kanaluferweg am Rhein-Herne-Kanal nördlich der Deponie Pöppinghausen, um die Anbindung des Ortsteiles Pöppinghausen an das Wegenetz und den IBA-Fernradwanderweg zu ermöglichen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 50.000 Euro. Alle Maßnahmen sind laut Vorlage kurzfristig umsetzbar, wobei ein Baubeginn oder eine Beauftragung der Planung noch im Jahr 2002 vorgesehen ist.
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- –Errichtung des Kommunalunternehmens EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)Zur Vorlage · 2002/241 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2002/241 des Haupt- und Finanzausschusses behandelt die geplante Umwandlung des Eigenbetriebes EUV in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) unter dem Namen „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – Anstalt des öffentlichen Rechts“. Der Rat der Stadt soll beschließen, den bestehenden Eigenbetrieb zum 31. Oktober 2002 aufzulösen und zum 1. November 2002 die neue AöR mit demselben Aufgabenbereich zu gründen. Im Rahmen der Rechtsnachfolge ist vorgesehen, alle Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter unverändert zu übernehmen, wobei bestehende tarifliche Regelungen sowie Beamtenrechte fortgelten. Die Verwaltung und die Werkleitung haben hierzu eine Selbstbindungserklärung zur Personalüberleitung abgegeben.
Die neue Anstalt erhält das betriebsnotwendige Vermögen, während ein Teil des Eigenkapitals in Höhe von 37,6 Millionen Euro an den städtischen Haushalt ausgekehrt werden soll. Die Ermittlung des Wertes des Anlagevermögens zum Stichtag erfolgt durch ein beauftragtes Ingenieurbüro. Die Werkleitung ist damit beauftragt, die Errichtung zum 1. November 2002 unter Einbeziehung eines Wirtschaftsprüfers umzusetzen, um die Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Anzeige der Gründung an die Aufsichtsbehörde, den Kreis Recklinghausen, muss spätestens sechs Wochen vor dem Vollzug erfolgen. Ein entsprechender Textentwurf liegt vor, wobei der erforderliche Ratsbeschluss für die Sitzung am 10. Oktober 2002 erwartet wird.
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Beratungsfolge
- 18.09.2002 · 4. Sitzung des Werksausschusses 2002
- –Beschluss der Unternehmenssatzung des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöRZur Vorlage · 2002/242 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2002/242 sieht den Beschluss der Unternehmenssatzung für den EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vor. Die Vorlage wurde für die Beratungsfolge im Werksausschuss am 18. September 2002, im Haupt- und Finanzausschuss am 8. Oktober 2002 sowie im Rat der Stadt am 10. Oktober 2002 vorbereitet.
Die rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der rechtsfähigen Anstalt bildet der § 114a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Zudem findet die Kommunalunternehmensverordnung (KUV) vom 24. Oktober 2001 Anwendung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Gemeinde verpflichtet, die Rechtsverhältnisse der Anstalt durch eine Satzung zu regeln. Diese muss Bestimmungen über den Namen, die Aufgaben, die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates sowie über die Wirtschaftsführung, die Vermögensverwaltung und die Rechnungslegung enthalten.
Zusätzlich verlangt die Kommunalunternehmensverordnung in § 5 Regelungen zur Geschäftsordnung des Verwaltungsrates und des Vorstandes sowie zur Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrates. Die vorliegende Textfassung der Satzung enthält alle diese gesetzlich vorgeschriebenen Einzelbestandteile. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Satzung dem gesetzlichen Auftrag entspricht. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 18.09.2002 · 4. Sitzung des Werksausschusses 2002
- –Besetzung des Verwaltungsrates des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöRZur Vorlage · 2002/243 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/243 befasst sich mit der Besetzung des Verwaltungsrates des zum 1. November 2002 gegründeten EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen übernimmt der Verwaltungsrat die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes. Zu den Aufgaben des Gremiums gehören unter anderem die Bestellung des Vorstandes für eine Dauer von höchstens fünf Jahren, die Entscheidung über die Erlassung von Satzungen bei Anschluss- und Benutzungszwang, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Festlegung des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses und der Tarife.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Verwaltungsrat aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem sowie 12 weiteren Mitgliedern besteht. Die Anzahl der Mitglieder orientiert sich an der Größe des bisherigen Werksausschusses des EUV, um eine effiziente Arbeit des Aufsichtsorganes zu ermöglichen. Die Wahl der übrigen Mitglieder erfolgt durch den Rat für eine Amtszeit von fünf Jahren, wobei die Amtszeit von Ratsmitgliedern an deren Wahlzeit im Rat gebunden ist. Zudem wird die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern vorgeschlagen, um die kontinuierliche Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Maßnahme entstehen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2002 · 4. Sitzung des Werksausschusses 2002
- –Bestellung des Vorstandes des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöRZur Vorlage · 2002/244 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2002/244 befasst sich mit der Bestellung des Vorstandes für den zum 1. November 2002 gegründeten EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöR. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Zusammensetzung des Vorstandes festlegt.
Dem Beschlussvorschlag zufolge soll die Anzahl der Personen, aus denen sich der Vorstand zusammensetzt, durch den Rat definiert werden. Zudem ist vorgesehen, dass die konkrete Bestellung der einzelnen Vorstandsmitglieder durch den Verwaltungsrat im Rahmen seiner ersten Sitzung erfolgt.
Die Vorlage wurde im Rahmen des Beratungsprozesses für die Sitzungen des Werksausschusses am 18. September 2002, des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Oktober 2002 sowie des Rates der Stadt am 10. Oktober 2002 erstellt. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung vorliegt. Federführend für das Dokument ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 18.09.2002 · 4. Sitzung des Werksausschusses 2002
- –Antrag der CDU-Fraktion vom 1. Oktober 2002; Umbesetzung von Ausschüssen
- –Anfragen der Ratsmitglieder
- –Mitteilungen der Verwaltung
- –Widerspruch des Beamten Dieter Bauersfeldnicht öffentlich
- –Widerspruch des Stadtsekretär-Anwärters Peter Forstnicht öffentlich
- –Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- –Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich