Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur)
Gremium: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
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Tagesordnung
- 1Einführung / Verpflichtung neugewählter Ausschussmitglieder (sachkundige Bürger)
- 2Ernennung eines Schriftführers / Stellvertreters für den Betriebsausschuss 1Zur Vorlage · 2004/316 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2004/316 wird die Ernennung eines Schriftführers sowie eines Stellvertreters für den Betriebsausschuss 1 behandelt. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen ist. Gemäß der Geschäftsordnung des Rates muss diese Niederschrift, die als Beschlussprotokoll erfolgt, sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch vom Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, einen städtischen Amtsrat als Schriftführer des Betriebsausschusses 1 zu benennen. Als Stellvertreter für diese Funktion sollen ein Stadtinspektor sowie ein Stadtamtmann bestellt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der Betriebsausschuss 1, zuständig für die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr, berät über diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 7. Dezember 2004.
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- 3Vorstellung der Bereichsleiter
- 4Finanzcontrolling 3 / 2004; (Auswertung: 01.11.2004)Zur Vorlage · 2004/309 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2004/309 dient der Information des Betriebsausschusses 1, der für die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr zuständig ist. Gegenstand der Vorlage ist der Bericht zum Finanzcontrolling für den Zeitraum 3 / 2004, welcher auf einer Auswertung vom 1. November 2004 basiert.
Der vorliegende Bericht stellt die finanzielle Entwicklung im betrachteten Zeitraum dar. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dem Inhalt des Berichts keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für den Haushalt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 1 den beigefügten Bericht zum Finanzcontrolling lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde am 15. November 2004 erstellt und war für die Sitzung des Ausschusses am 7. Dezember 2004 vorgesehen.
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- 5Sportpauschale; hier: Finanzielle Zuwendungen an Sportvereine für investive Maßnahmen über den StadtsportverbandZur Vorlage · 2004/318 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2004/318 befasst sich mit der Verteilung der Sportpauschale, die der Stadt Castrop-Rauxel auf Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2004/2005 erstmals als pauschale Zuweisung zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich zur Verfügung steht. Die Stadt erhält hierfür einen Gesamtbetrag von 187.180 Euro, der in vier Jahresraten ausgezahlt wird. Da Zuwendungsanträge bei der Bezirksregierung Münster nicht mehr möglich sind, liegt die Entscheidung über die Mittelverwendung nun in der Eigenverantwortung der Kommunen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel aufzuteilen: 70 Prozent der Sportpauschale sollen für kommunale Investitionen verbleiben, während 30 Prozent des Betrages an den Stadtsportverband Castrop-Rauxel übertragen werden sollen. Diese Mittel sind für investive Maßnahmen der Sportvereine vorgesehen, wie etwa den Neu-, Um- oder Erweiterungsbau, die Sanierung sowie den Erwerb von Sportstätten. Der Stadtsportverband soll die Mittel eigenverantwortlich an die Vereine weitergeben, ist jedoch verpflichtet, der Stadt Castrop-Rauxel einmal jährlich einen Verwendungsnachweis vorzulegen.
Die Umsetzung der Regelung soll auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Stadtsportverband erfolgen, die den Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. März 2004 als Bestandteil enthält. Der Stadtsportverband hat den Vorschlag bereits in seiner Sitzung vom 20. Juli 2004 angenommen und arbeitet an Richtlinien für die Mittelverteilung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Verwaltung zustimmt.
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- 6Benennung eines Vertreters/Stellvertreters der Stadt Castrop-Rauxel für die Mitgliederversammlung des Westfälischen Landestheaters e.V.Zur Vorlage · 2004/275 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/275 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Benennung von Vertretern der Stadt Castrop-Rauxel für die Mitgliederversammlung des Westfälischen Landestheaters e.V. Gemäß der Satzung des Vereins bildet die Mitgliederversammlung neben dem Vorstand und dem Verwaltungsrat ein zentrales Organ, aus dessen Kreis Mitglieder in den Verwaltungsrat gewählt werden. Der Vorstand des Vereins setzt sich laut Satzung aus den Hauptgemeindebeamten des Sitzortes des Vereins zusammen, wobei der allgemeine Vertreter des Ortes gleichzeitig als Vertreter im Vorstand fungiert. Der Vorstand nimmt zudem ohne Sitz und Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil.
Da die bisherige Vertretung der Stadt in der Mitgliederversammlung durch Ratsmitglieder endet, ist für die neue Wahlperiode eine Neubenennung eines Vertreters sowie einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt auf Anregung des Betriebsausschusses 1 die entsprechenden Personen für die Vertretung in den Mitgliederversammlungen des Westfälischen Landestheaters e.V. bestimmt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Benennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 7. Dezember 2004 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 15. Dezember 2004 vorgesehen.
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- 7Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel (Feuerwehrsatzung)Zur Vorlage · 2004/342 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2004/342 wird eine neue Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vorgelegt. Die Regelung löst die bisherige Satzung zum 31. Dezember 2004 ab und umfasst sowohl Kostenersatzansprüche bei Pflichtaufgaben als auch privatrechtliche Entgelte für freiwillige Leistungen. Die neuen Tarife sind für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2007 vorgesehen. Die Kalkulation der Sätze basiert auf Personal- und Sachkosten, wobei eine jährliche Preissteigerung der Sachkosten von 2 % berücksichtigt wurde. Die geschätzten Einnahmen belaufen sich auf etwa 51.000 Euro.
Die Satzung legt spezifische Stundensätze für Personal, Fahrzeuge und technische Geräte fest. Die Personalkosten variieren je nach Dienstgrad, wobei Sätze für Beamte im mittleren und gehobenen Dienst sowie für die Sicherheitswache definiert sind. Bei den Fahrzeugen werden unterschiedliche Sätze für Löschfahrzeuge, Drehleiter, Rüstwagen sowie Einsatzleitwagen und PKW ausgewiesen. Zudem sind Entgelte für Geräte wie Notstromaggregate oder Kettensägen sowie für Wasserfördergeräte wie Schläuche und Armaturen enthalten.
Die Haftung der Feuerwehr ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle von Beschädigungen an Leihgeräten sind die Reparaturkosten oder der Zeitwert zu erstatten. Kostenansprüche werden vier Wochen nach Zugang des Bescheides fällig, wobei angebrochene Zeitabschnitte in Stunden oder Tagen voll berechnet werden. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der beigefügten Satzung durch den Rat der Stadt vor. Federführend ist der Betriebsausschuss 1.
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- 8Gebührensatzung für die Durchführung der Brandschau und sonstiger brandschutztechnischer LeistungenZur Vorlage · 2004/346 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 1 hat eine Vorlage zur neuen Gebührensatzung für die Durchführung von Brandschauen und weiteren brandschutztechnischen Leistungen vorgelegt. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die beigefügte Satzung beschließen, welche die bisherige Regelung mit Ablauf des 31. Dezember 2004 ablöst. Die neue Satzung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2007 befristet.
Die Brandschau dient der Identifizierung von brandschutztechnischen Mängeln und Gefahrenquellen in Gebäuden und Einrichtungen mit erhöhtem Brand- oder Explosionsrisiko sowie in Objekten, in denen bei einem Schadensfall viele Personen oder hohe Sachwerte gefährdet sind. In Castrop-Rauxel umfasst dieser Bereich etwa 400 Objekte, wobei jährlich rund 100 Brandschauen durchgeführt werden müssen.
Gebührenpflichtig sind die Durchführung der Brandschau inklusive Vor- und Nachbereitung, erforderliche Nachbesichtigungen sowie beantragte Leistungen wie Brandschutzgutachten, Stellungnahmen oder Unterweisungen. Die Gebührenbemessung erfolgt nach dem Zeitaufwand und der Anzahl der eingesetzten Kräfte. Als einheitlicher Stundensatz wird ein Betrag von 53,00 Euro pro angefangene Stunde festgelegt. Gebührenschuldner sind die Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigten der betroffenen Objekte sowie Antragsteller bestimmter Leistungen. Die Verwaltung geht von jährlichen Einnahmen in Höhe von etwa 20.000 Euro aus.
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- 9Parken auf GehwegenZur Vorlage · 2004/330 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/330 befasst sich mit der Regelung von Parkmöglichkeiten auf Gehwegen in verschiedenen Straßenzügen. Im Rahmen eines Auftrags aus einer Sitzung vom Juni 2004 haben die Verwaltung, die Polizei sowie Vertreter der Feuerwehr, der Verkehrsbetriebe und anderer Behörden verschiedene Abschnitte untersucht, um die Umsetzung von Parkregelungen zu prüfen.
In der Amtstraße soll die bestehende Regelung, nach der das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße vorgeschrieben ist, beibehalten werden. Trotz Anfragen von Anwohnern, die ein vollständiges Parken auf dem Gehweg zur Vermeidung von Begegnungsverkehrsbehinderungen anstrebten, bewerten die Verkehrsbehörde und die Polizei die aktuelle Situation als zweckmäßig. Es bestehen keine Beeinträchtigungen für Buslinien oder Einsatzfahrzeuge.
In der Bodelschwingher Straße wird die Beibehaltung der aktuellen Regelung ohne Gehwegparken angestrebt. Eine Ausweitung des Parkraums auf den Gehweg würde die Aufhebung eines vorhandenen Radwegs auf Hochbord erfordern.
In der Stettiner Straße soll das bereits praktizierte Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße durch die Verwendung des Verkehrszeichens 315 verbindlich vorgeschrieben werden, da eine Restgehwegbreite von mehr als 1,50 Meter für Fußgänger und Rollstuhlfahrer gewährleistet bleibt. Der Betriebsausschuss 1 soll die vorgesehenen Maßnahmen in den genannten Straßen zur Kenntnis nehmen.
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- 10Gebührenbedarfsberechnung 2005 für den UA 730 'Märkte'Zur Vorlage · 2004/322 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2004/322 zur Gebührenbedarfsberechnung 2005 für den Unterabschnitt 730 „Märkte“ legt die finanzielle Situation der Marktbetriebe dar. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 1 die vorliegende Berechnung zur Kenntnis nimmt und auf eine Anpassung der Gebühren verzichtet.
Die wirtschaftliche Entwicklung der Einnahmen aus dem Marktstandsgeld zeigt einen rückläufigen Trend. Während im Jahr 2002 Einnahmen von rund 220.992 DM erzielt wurden, sank dieser Betrag im Jahr 2003 auf 209.362 DM. Für das Jahr 2004 wird ein Wert von etwa 191.000 DM prognostiziert. Als Ursache wird die allgemeine wirtschaftliche Lage angeführt, die zu einer geringeren Zahlungsfähigkeit der Händler und einer reduzierten Marktbeschickung führt. Für das Haushaltsjahr 2005 wird eine Unterdeckung von 11.580 DM erwartet, was einem Kostendeckungsgrad von 94,6 % entspricht.
Zur Kostensenkung sind Maßnahmen im Personalkomplex vorgesehen. Die Personalkosten sollen von 79.000 DM im Jahr 2004 auf 74.800 DM im Jahr 2005 sinken, indem die Einsatzzeiten des Marktdienstes reduziert werden. Die Betreuung der Märkte in Schwerin und Habinghorst soll durch die verbleibenden Marktmeister erfolgen. Weitere Kostenpositionen wie die Bewirtschaftung von Grundstücken, Verwaltungs- und Betriebsausgaben sowie Erstattungen an das Stadtwerk (EUV) sind in der Berechnung enthalten. Auch im Bereich der Kirmesveranstaltungen wird aufgrund der wirtschaftlichen Lage eine leichte Verschlechterung der Kostendeckung auf 98,7 % für das Jahr 2005 prognostiziert.
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- 11Anfragen der Ausschussmitglieder
- 12Mitteilungen der Verwaltung
- 3Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich