Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Berichterstattung a) zum Projekt 'Mittelstandsfreundliche Verwaltung' b) zur Entwicklung des Wirtschaftsförderungsnetzwerkes c) zum Projekt 'Gesundheitswirtschaft'
- 2Budget 2005 der UnternehmenszentraleZur Vorlage · 2005/218 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/218 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem Budget 2005 der Unternehmenszentrale sowie dem (Teil-)Investitionsprogramm für die Jahre 2006 bis 20verkehr 2008. Der Entwurf basiert im Wesentlichen auf den Haushaltsansätzen des Vorjahres und berücksichtigt die im Mai 2005 vom Rat beschlossenen Haushalts-Eckdaten.
Im Verwaltungshaushalt wird ein neuer Zuschussbedarf der Unternehmenszentrale in Höhe von 5.887.580 € ausgewiesen. Dieser setzt sich aus einem Betrag von 2.110.460 € (ohne Personalkosten der Betriebe) und den Personalkosten der Unternehmenszentrale in Höhe von 3.777.120 € zusammen. Bei den Personalausgaben des Sammelnachweises wurden die kalkulierten Kosten auf 35.803.150 € festgelegt, basierend auf den Werten des Jahres 2004. Dies geschah, da eine Festschreibung auf Basis des Ergebnisses von 2002 aufgrund der Kostenentwicklung nicht mehr umsetzbar ist. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts sind für das Jahr 2005 Einsparungen bei den Personalkosten in einer Gesamthöhe von 1.029.790 € vorgesehen.
Im Vermögenshaushalt bleibt die Investitionsquote mit 351.137 € gegenüber dem Eckdaten-Beschluss unverändert. Diese Summe umfasst 195.000 € für politisch prioritäre Maßnahmen sowie 156.137 € aus neu veranschlagten, nicht verausgabten Mitteln des Vorjahres. Der Ausschuss soll das Budget sowie das Investitionsprogramm 2006–2008 beschließen und dem Rat die entsprechenden Veränderungen empfehlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 3Gesamtbudget und Haushaltssatzung 2005 nebst Anlagen (Ergänzung zur Vorlage Nr. 2005/219)Zur Vorlage · 2005/229 · Tischvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage 2005/229 dient als Ergänzung zur Vorlage 2005/219 und behandelt das Gesamtbudget sowie die Haushaltssatzung für das Jahr 2005. Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung des Allgemeinen Finanzbudgets und der Betriebsbudgets auf Basis des Eckdaten-Beschlusses vom 19. Mai 2005, unter Berücksichtigung der vorliegenden Veränderungslisten. Zudem ist die Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2004–2008 sowie die Beibehaltung des Haushaltssicherungskonzepts 1997–2012 vorgesehen.
Die Anpassungen der Vorlage ergeben sich aus notwendigen Änderungen im Vermögenshaushalt, im Investitionsprogramm und bei den Verpflichtungsermächtigungen. Hintergrund ist eine neue Einplanungsmitteilung der Bezirksregierung Münster zu den Landeszuweisungen, die eine Anpassung der Maßnahmen zum Ausbau der Bahnhofstraße zur Folge hat. Für den dritten Bauabschnitt ist im Jahr 2005 eine Gesamtausgabe von 181.000 Euro zu planen. Für das Jahr 2006 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 177.600 Euro für den dritten und 300.000 Euro für den vierten Bauabschnitt vorzusehen.
Durch diese Änderungen verringert sich der Überschuss des Allgemeinen Finanzbudgets um 30.000 Euro auf 12.665.320 Euro. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts sinken um 119.000 Euro auf 29.046.998 Euro. Gleichzeitig erhöht sich der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 8.169.440 Euro. Die Ergebnisse des Investitionsprogramms für das Planungsjahr 2006 weisen zudem eine Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben um 178.000 Euro aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4a) Haushaltsüberschreitung 2004 b) Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004Zur Vorlage · 2005/220 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/220 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Haushaltsüberschreitung sowie der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 der Stadt Castrop-Rauxel. Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde eine Buchung gemäß § 82 GO NRW vorgenommen, bei der ein Betrag von 49.462,00 Euro von der Haushaltsstelle für Einnahmen aus § 1 a BBauG auf die Haushaltsstelle für Ersatzmaßnahmen nach § 8 a BNATG umgebucht wurde.
Hinsichtlich des Verwaltungshaushalts wird berichtet, dass sich der ursprünglich in der Haushaltssatzung 2004 ausgewiesene Fehlbedarf von 34.017.274,00 Euro um 580.733,79 Euro verringert hat. Der endgültige Fehlbetrag für das Jahr 2004 beläuft sich somit auf 33.436.540,21 Euro. Im Vermögenshaushalt ist der Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben erreicht worden, wobei der Allgemeinen Rücklage Mittel in Höhe von 1.281.968,25 Euro zugeführt wurden.
Die Verwaltung legt die Jahresrechnung dem Rat zur Kenntnisnahme vor. Die Verzögerung der Vorlage des Rechenschaftsberichtes gegenüber der gesetzlichen Frist wird mit der notwendigen Vorabentscheidung des Rates über die Bildung von Haushaltsresten begründet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Haushaltsüberschreitung im Rahmen des Jahresabschlusses sowie die Ergebnisse der Jahresrechnung 2004 zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2005/179 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/179 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Ziel der Neufassung ist die Anpassung der Gebührenstruktur an die neue Rechtslage, die sich aus einem Beschluss des Rates der Stadt vom 15. Dezember 2004 ergibt. Mit diesem Beschluss wurde die Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes aufgehoben.
In der Folge sollen die Tarifstellen 3.6, 3.61, 3.62 und 3.63, welche die Entscheidung über Teilungsgenehmigungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie die Erteilung von Zeugnissen nach dem Baugesetzbuch regelten, aus der Satzung entfernt werden. Gleichzeitig wird die Tarifstelle 3.6.4 in die neue Tarifstelle 3.6 umgewandelt. Diese regelt künftig die Erteilung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. Nichtausüben des gemeindlichen Vorkaufsrechtes nach § 28 Absatz 1 BauGB gegen eine Gebühr von 25 Euro.
Zusätzlich umfasst die Neufassung die redaktionelle Einarbeitung von zwei bereits durch den Rat beschlossenen Änderungssatzungen in den Text der Verwaltungsgebührensatzung. Die Verwaltung gibt an, dass die Neufassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der beigefügten Neufassung durch den Rat der Stadt vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Fortschreibung Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende BereicheZur Vorlage · 2005/217 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll der Fortführung des „Regionalen Einzelhandelskonzeptes Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ zustimmen. Die Stadt beteiligt sich an der Kofinanzierung des Vorhabens, sofern Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die bindenden Erklärungen der beteiligten Kommunen, Kammern und des Einzelhandelsverbandes Westfalen-Mitte vorliegen.
Das Gesamtbudget für die Maßnahme beträgt 75.000 Euro. Ein Förderantrag über 50 Prozent dieser Summe wurde bei dem Land sowie der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die beteiligten Kammern und der Einzelhandelsverband leisten jeweils einen Beitrag von 1.500 Euro. Der Eigenanteil der beteiligten Kommunen beläuft sich auf etwa 37.500 Euro, wobei für Castrop-Rauxel ein Anteil von circa 1.350 Euro vorgesehen ist. Die Vergabe der Auftragsarbeit an die BBE Unternehmensberatung GmbH ist für den Zeitraum Juli oder August 2005 geplant, bei einer voraussichtlichen Bearbeitungszeit von etwa acht Monaten. Eine Tagung ist für den 16. November 2005 angesetzt.
Die finanziellen Sachkosten belaufen sich einmalig sowie jährlich bis zum Ende des Einzelhandelskonzepts auf 1.350 Euro. Es sind keine Personalkosten, Erlöse oder Mindereinnahmen ausgewiesen. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Rahmen des Bereichsbudgets für das laufende Jahr als gesichert gekennzeichnet. Die Vorlage wurde vom Haupt- und Finanzausschuss als federführend eingestuft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Landesgartenschau/Landeswasserschau 2015Zur Vorlage · 2005/197 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 18. November 2003 bekräftigen, den Antrag des Vereins „Menschen an der Emscher e.V.“ zur Durchführung einer Landesgartenschau oder alternativ einer Landeswasserschau mit dem Schwerpunkt Wasser für das Jahr 2015 zu unterstützen. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Nachbarstädten Recklinghausen, Herne und Herten die Durchführung einer solchen Veranstaltung zu prüfen.
Im Rahmen dieser Prüfung soll eine ökonomische Machbarkeitsstudie erstellt werden, um die fördertechnischen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie die städtebaulichen und arbeitsmarktpolitischen Effekte zu klären. Die Kosten für diese Studie werden auf etwa 40.000 Euro geschätzt. Zudem sollen Gespräche mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen geführt werden.
Die Verwaltung sieht in dem Projekt eine Möglichkeit, den Umbau des Emscher-Systems sowie den Ausbau des Rhein-Herne-Kanals als Präsentationsplattform zu nutzen. Das Vorhaben soll die laufenden baulichen Maßnahmen und den Strukturwandel in der Region, unter Einbeziehung der Emschergenossenschaft, darstellen. Die Ergebnisse der weiteren Planungen und Gespräche mit den beteiligten Nachbarkommunen sollen fortlaufend im zuständigen Betriebsausschuss 3 berichtet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 8'Ab in die Mitte! die City-Offensive NRW'Zur Vorlage · 2005/222 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel hat die Teilnahme am Landeswettbewerb „City-Offensive NRW Ab in die Mitte“ erhalten. Im Rahmen der Projektkonkretisierung wird eine Anpassung der Finanzierungsstruktur für die Gesamtkosten in Höhe von 56.000 Euro beantragt.
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Stadt einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten trägt, während 30 Prozent durch private Drittmittel aufgebracht werden sollten. Da die Bereitstellung dieses Anteils durch Private nicht realisierbar ist, sieht die neue Aufteilung vor, dass die Stadt einen Eigenanteil von 30 Prozent übernimmt, was einem Betrag von 16.800 Euro entspricht. Die restlichen Kosten teilen sich in 60 Prozent Landesmittel aus Nordrhein-Westfalen in Höhe von 33.600 Euro und 10 Prozent Drittmittel in Höhe von 5.600 Euro auf. Der Cityring Castrop e.V. hat die Übernahme der Drittmittel in Höhe von 5.600 Euro schriftlich zugesichert. Die Finanzierung des städtischen Anteils erfolgt über den Erlös aus dem Verkauf von Kreisaktien im Rahmen des Kreisinvestitionsprogramms. Der Landrat des Kreises Recklinghausen hat die Bereitstellung der Mittel bestätigt. Die neue Kostenverteilung entspricht den Förderrichtlinien des Landeswettbewerbs und wurde durch die Bezirksregierung Münster bestätigt. Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die Erhöhung des Eigenanteils beschließen, wodurch der vorherige Beschluss zur Finanzierung mit einem 10-prozentigen Anteil aufgehoben wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Landesprogramm 'Initiative ergreifen'Zur Vorlage · 2005/223 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/223 des Grünflächenamtes befasst sich mit den veränderten finanziellen Rahmenbedingungen im Rahmen des Landesprogrammes „Initiative ergreifen“. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Kenntnisnahme der neuen Bedingungen sowie die Bekräftigung seines Beschlusses vom 24. Februar 2005 zur Durchführung des Programms festlegen.
Nach einer vorangegangenen Genehmigung war die Stadt aufgrund von Städtebauförderrichtlinien verpflichtet, einen Eigenanteil von 20 Prozent an den Projektmanagementkosten zu tragen. Für die Anschubfinanzierung im Jahr 2004 wurden hierfür 12.500 Euro aus den Zinserlösen des Kreisinvestitionsprogrammes bereitgestellt. In Folge von Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung und dem Städtebauministerium NRW entfällt dieser Eigenanteil an den Projektmanagementkosten nun dauerhaft.
Zusätzlich wird für die Durchführung des Projektes ein jährlicher Betrag von 20.000 Euro für anfallende Sach- und Personalkosten bereitgestellt. Für die Projektphase von 2004 bis 2007 entstehen der Stadt somit keine zusätzlichen Sach- und Personalkosten, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Die vorgesehene Abrechnungsweise erfolgt mit Zustimmung des Landesrechnungshofes. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt sind für die Entscheidung zuständig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Anfragen der Ratsmitglieder
- 11Mitteilungen der Verwaltung
- 1Einstellung eines Volljuristen als Rechtsreferenten - Stelle 30/1 -nicht öffentlich
- 2Erweiterung eines bestehenden Rahmenvertrages im Hinblick auf die Entwicklung des Baugebietes an der Westhofenstraßenicht öffentlich
- 3Verkauf einer Grundstücksflächenicht öffentlich
- 4Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 5Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich