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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/169 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/169 zum Sachstandsbericht der Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel legt die wirtschaftliche Lage verschiedener Tochtergesellschaften dar. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt mit 66,67 % beteiligt ist, wird für das Jahr 2015 mit einer Erhöhung des erwarteten Verlustes auf über eine Million Euro gerechnet. Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH, an der die Stadt einen Anteil von 52 % hält, wird durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH finanziert, der die Kosten ab Oktober 2011 übernimmt. Im Bereich der LEG Wohnen NRW, mit einer Beteiligung von 3 %, belaufen sich die Mietrückstände auf 187.581 €, während eine Dividende in Höhe von 3.681,30 € beschlossen wurde.
Die EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel GmbH weist keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen auf. Bei den Stadtwerken Castrop-Raxxels GmbH werden zum Stand April 2016 über 2.000 Kunden in der Strom- und Gasversorgung geführt. Die WiN Emscher-Lippe GmbH, an der die Stadt 3,8 % hält, verzeichnete für 2015 einen Jahresfehlbetrag von 319.680 €. Die Deckungslücke wird aus der Kapitalrücklage ausgeglichen, wodurch für das Jahr 2016 keine zusätzlichen Zahlungen der Stadt erforderlich sind. Die Gesellschaft setzt sich in Projekten zur Digitalisierung, zur regionalen Wirtschaftsförderung und zur Flächenentwicklung fort.
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- 3Liquiditätsplanung 2016 3. QuartalZur Vorlage · 2016/155 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/155 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das dritte Quartal des Jahres 2016. Grundlage für die vorliegende Planung ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2008, der eine quartalsweise Information der Fraktionen über die fortgeschriebene Liquiditätsplanung vorsieht.
Die Planung dient der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Stadt. Gemäß § 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW ist die Gemeinde berechtigt, zur rechtzeitigen Erbringung von Ausgaben Kassenkredite bis zu einem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufzunehmen, sofern keine anderen Deckungsmittel zur Verfügung stehen. Für das Haushaltsjahr 2016 wurde dieser Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung auf 240.000.000 € festgesetzt.
Die vorliegende Planung berücksichtigt die zu erwartenden Einnahmen sowie die künftig zu leistenden Ausgaben. Die Stadtkasse führt in den Anlagen die wesentlichen bekannten Einnahmen und Ausgaben auf, wobei eine Schätzung der täglichen Zahlungsströme erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Stand der Kassenkredite aufgrund unvorhersehbarer Einnahme- oder Ausgabenschwankungen von der Planung abweichen kann. Ein wesentlicher Faktor bei der Inanspruchnahme von Kassenkrediten ist zudem die Bewertung der Kapitalmarktbedingungen hinsichtlich Zinsentwicklung, Laufzeit und Fälligkeit. Der Haupt- und Finanzausschuss wird angehalten, die Liquiditätsplanung 2016 zur Kenntnis zu nehmen.
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- 4Ausbau der ehem. Zechenbahntrasse König-Ludwig, 3. BauabschnittZur Vorlage · 2016/156 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/156 befasst sich mit dem Ausbau des dritten Bauabschnitts der ehemaligen Zechenbahntrasse König-Ludwig. Das Projekt sieht die Fertigstellung der Radwegetrasse zwischen Castrop-Rauxel-Pöppinghausen und Oer-Erkenschwick vor, um das regionale Radwegenetz des Regionalverbands Ruhr (RVR) zu vervollständigen.
Ein zentraler Aspekt der Vorlage ist die Sicherung von zwei Brückenbauwerken im Bereich Becklem. Da die Ruhrkohle AG beabsichtigt, sich bis zum Jahr 2018 aus bestehenden vertraglichen Verpflichtungen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zurückzuziehen, besteht Handlungsbedarf. Es liegen drei Lösungsvarianten vor: der Erhalt der Brücken nach einer Sanierung durch die RAG, der Abriss der Brücken mit Anlegung eines Dammes oder der Abriss mit Einbau eines Tunnelprofils.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Regionalverband Ruhr aufzufordern, die Fertigstellung der Trasse auf der gesamten Länge des dritten Bauabschnitts zu übernehmen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit dem RVR und der RAG eine der Lösungsvarianten 1 oder 3 für die Brückenbauwerke umzusetzen. Für den städtischen Haushalt werden keine finanziellen Auswirkungen gesehen, da die Unterhaltung der Trasse analog zum ersten Bauabschnitt durch den Regionalverband Ruhr erfolgen soll. Die beteiligten Kommunen arbeiten im Rahmen einer interkommunalen Arbeitsgemeinschaft an der Entwicklung des Landschaftsraums.
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- 5Links und rechts der Emscher hier: SachstandberichtZur Vorlage · 2016/152 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/152 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) informiert über den aktuellen Sachstand zur städtebaulichen Entwicklung der Gebietskulisse „links und rechts der Emscher“. Grundlage für die aktuelle Planung ist ein Beschluss des Rates der Stadt Castrop-Rauxel vom 28. April 2009 zur Aufstellung eines entsprechenden Entwicklungskonzeptes.
Die Bearbeitung der Gebietskulisse erfolgt derzeit über zwei verschiedene Handlungsansätze, die als Teilbereiche eines Gesamtkonzeptes fungieren. Zum einen wird das interkommunale Handlungskonzept „Emscherland 2020“ entwickelt. Dieses Projekt wird in Kooperation zwischen der Emschergenossenschaft sowie den Städten Castrop-Rauxel, Herne, Recklinghausen und Herten durchgeführt. Die inhaltliche Basis bildet dabei die Planung für die Landesgartenschau. Die Ausarbeitung des Konzepts wurde durch die Emschergenossenschaft an ein Planungsbüro aus Dortmund vergeben.
Zum anderen ist die Gebietskulisse Teil des Projekts „InnovationCity Ruhr – Roll out“. Dieses Vorhaben überträgt die Erfahrungen des Modellprojekts aus Bottrop auf die Metropole Ruhr, um Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen umzusetzen. Die Gebietskulisse „links und rechts der Emscher“ ist dabei eines von insgesamt 20 ausgewählten Quartieren im Ruhrgebiet, für die integrierte Quartierskonzepte erarbeitet werden.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss den Sachstandbericht zur Kenntnis nimmt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen festgestellt.
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- 6Antrag des Kinderhauses Rasselbande gGmbH Castrop-Rauxel auf Umstellung der Finanzierung zu einer vollständigen Förderung aller Plätze nach Kinderbildungsgesetz (KiBiZ)Zur Vorlage · 2016/135 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Umstellung der Finanzierung für das Kinderhaus Rasselbande gGmbH beschließen. Der Antrag des Trägers sieht vor, ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 eine vollständige Förderung aller Plätze nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) umzusetzen. Bisher erfolgt die Bezuschussung lediglich für eine Dauer von 25 Stunden, während darüber hinausgehende Betreuungszeiten von den Eltern direkt an den Träger zu entrichten sind.
Hintergrund der Anfrage ist ein verändertes Buchungsverhalten der Eltern sowie der Ausbau der U3-Plätze, wodurch ein höherer Bedarf an Betreuungsleistungen durch berufstätige Eltern entstanden ist. Die Umstellung auf eine KiBiz-konforme Förderung aller Plätze soll die dauerhafte Sicherung der Einrichtung gewährleisten. Das System der Flexibilität bleibt dabei erhalten, da Eltern weiterhin die Möglichkeit zur Buchung zusätzlicher Stunden über das KiBiz-Maß hinaus haben.
Die daraus resultierenden Mehraufwendungen für die Stadt hängen vom tatsächlichen Buchungsverhalten ab. Für das Jahr 2016 werden zusätzliche Betriebskosten in Höhe von 11.575 Euro veranschlagt, für 2017 wird ein Betrag von 28.126 Euro erwartet. Ab 2018 wird mit einer jährlichen Steigerung der Sachaufwendungen um 3 Prozent gerechnet. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der Haushaltsplanung gesichert, da im Budget für Zuschüsse an freie Träger Mittel für unvorhersehbare Mehraufwendungen vorgesehen sind.
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- 7Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW)Zur Vorlage · 2016/176 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) vor. Ziel der Vorlage ist die Kenntnisnahme des Berichts sowie die Genehmigung einer angepassten Gesamtmaßnahmenliste. Dabei werden Änderungen an der im November 2015 beschlossenen Liste vorgenommen, da sich einige Vorhaben als nicht förderfähig erwiesen oder aufgrund fehlender Kapazitäten sowie technischer Erfordernisse als nicht umsetzbar herausgestellt haben.
Im Rahmen der Vorlage werden spezifische Haushaltsüberschreitungen für das Jahr 2016 beantragt. Für die Sanierung der bewirtschafteten Fläche am Marktplatz sind zusätzliche Mittel in Höhe von 48.000 € vorgesehen, die durch Mehreinzahlungen aus dem Energiefonds und aus KInvFöG-Landeszuwendungen sowie durch Minderaufwendungen bei einer Tageseinrichtung gedeckt werden sollen. Für die Deckensanierung in der Cottenburgstraße wird ein Mehraufwand von 180.000 € veranschlagt, welcher durch KInvFöG-Mittel und Mittel aus der Straßenunterhaltung finanziert wird.
Des Weiteren werden Mehrausgaben für die Sanierung von Fenstern und Türen an der Willy-Brandt-Gesamtschule in Höhe von 35.000 € sowie für Betriebsvorrichtungen am Kindergarten Swabedoo in Höhe von 72.000 € beantragt. Die Finanzierung erfolgt hierbei durch Landeszuwendungen, Mittel aus dem Energiefonds sowie durch Umwidmungen aus anderen Projekten, wie etwa der Parkplatzsanierung der Cottenburgschule. Die angepasste Liste weist weiterhin eine Überzeichnung von rund 280.000 € auf.
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- 8Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 36.02.531906 (Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung) in Höhe von 213.703,34 €Zur Vorlage · 2016/179 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 213.703,34 Euro entscheiden. Die Vorlage sieht vor, diesen Betrag im Ergebnisplan der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung bereitzustellen sowie entsprechende Mehrauszahlungen im Finanzplan zu veranlassen.
Hintergrund der Maßnahme ist die Weiterleitung von Landesmitteln an freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit. Das Landesjugendamt hat weitere Zuwendungen für Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen bewilligt. Diese Angebote richten sich an niederschwellige Betreuungsangebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen. Da die Summe der bewilligten Mittel die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist ein Beschluss des Rates erforderlich.
Die Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen erfolgt durch entsprechende Mehrerträge aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes. Da die Mittel aus zweckgebundenen Erträgen und Einzahlungen von Dritten stammen, entstehen für den städtischen Haushalt keine dauerhaften Belastungen, da sich Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen ausgleichen. Die Deckung des Mehraufwandes wird durch die entsprechenden Buchungsstellen für Landeszuweisungen sichergestellt.
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- 9Anfragen der Ratsmitglieder
- 10Mitteilungen der Verwaltung
- 1Verkauf eines städtischen Grundstücksnicht öffentlich
- 2Bildung einer Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für das Land NRW (LPVG NW)nicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich