Sitzung des Umweltausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bericht zum geplanten Sirenenaufbau
- 4Finanzierung des 10%igen Eigenanteils der im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) geförderten energetischen Maßnahmen des Jahres 2016Zur Vorlage · 2016/025 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/025 befasst sich mit der Finanzierung der Eigenanteile für energetische Maßnahmen, die im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) gefördert werden. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einen Maßnahmenkatalog verabschiedet, bei dem 90 Prozent der Kosten durch Fördermittel gedeckt werden. Der verbleibende Eigenanteil von 10 Prozent soll aus dem Energiefonds finanziert werden.
Für das Jahr 2016 umfasst der Maßnahmenkatalog insgesamt zwölf Projekte mit einem Gesamtauszahlungsbedarf von 1.081.000 Euro. Der daraus resultierende Eigenanteil beläuft sich auf 108.100 Euro. Zu den geplanten Vorhaben gehören unter anderem die Erneuerung von Lüftungsanlagen in der Sporthalle der Friedrich-Harkortschule, die Erneuerung von Eingangstüren an der Marktschule Ickern sowie verschiedene Sanierungen an Fassaden, Dächern und Beleuchtungsanlagen an Schulen wie der Cottenburgschule oder der Erich-Kästner-Schule.
Zusätzlich wird die Bereitstellung von 26.000 Euro für das Jahr 2017 beantragt. Diese Mittel sind für den Eigenanteil an der Sanierung von Fenstern und Außentüren der Willy-Brandt-Gesamtschule vorgesehen. Da die Gesamtsanierung dieser Schule ein Volumen von 520.000 Euro umfasst, soll die Finanzierungssicherheit durch den vorzeitigen Beschluss bereits im Jahr 2016 gewährleistet werden. Die entsprechenden Einzahlungen aus dem Energiefonds sind in der Haushaltsplanung 2016 bereits berücksichtigt, sodass keine weiteren haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 5Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Abrundungssatzung - Planbereich: „Hedwig-Kiesekamp-Straße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) Entscheidungen über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2016/008 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Abrundungssatzung für den Planbereich „Hedwig-Kiesekamp-Straße“ entscheiden. Ziel der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist es, eine Fläche von etwa 2,1 Hektar in der Gemarkung Henrichenburg in den planerischen Innenbereich einzubeziehen. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte geschaffen werden, da das Grundstück derzeit als Außenbereich eingestuft ist.
Die Planung sieht vor, ein Baufeld im östlichen Teil des Geltungsbereichs auszuweisen, um eine klare Abgrenzung zum Außenbereich zu gewährleisten. Durch die Einbeziehung der Fläche soll der Siedlungsrand abgerundet werden. Ein städtebaulicher Vertrag regelt, dass das bestehende Gebäude der Kindertagesstätte nach Fertigstellung des Neubaus auf Kosten des Vorhabenträgers abgerissen wird. Die entstehende Freifläche soll gärtnerisch aufgewertet und der Stadt unentgeltlich überlassen werden.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen zu Themen wie Leitungsrechten, Boden- und Artenschutz sowie Freiflächenschutz ein. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahmen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen. Zudem sollen redaktionelle Änderungen an der Kartengrundlage, bedingt durch eine Flurstückteilung und die Ergänzung der Feuerwache, übernommen werden. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der dazugehörigen Begründung vor.
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Hauptdokument|20151209133004|20151221084513|20160125074419|20160125074436|20160125074547|20160125074601|20160125074613
- 6Bebauungsplan Nr. 246 Planbereich 'Gewerbegebiet Knepper' hier: Beschluss zur Aufstellung des BebauungsplansZur Vorlage · 2016/004 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 246 für den Planbereich „Gewerbegebiet Knepper“ beschließen. Das etwa 7,6 Hektar große Areal befindet sich im Ortsteil Deininghausen an der Stadtgrenze zu Dortmund und umfasst den auf dem Castrop-Raxeler Stadtgebiet liegenden Teil des ehemaligen Betriebsgeländes des Kraftwerks Gustav Knepper. Die Fläche wird im Flächennutzungsplan derzeit als Fläche für die technische Ver- und Entsorgung ausgewiesen, weshalb im Zuge der Aufstellung auch eine Änderung des Flächennutzungsplans als Parallelverfahren vorgesehen ist.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nachnutzung der Fläche zu schaffen. Nach dem Netzgang des Kraftwerks im Dezember 2014 soll gemeinsam mit der Stadt Dortmund ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet entwickelt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient dazu, die Ansiedlung neuer Betriebe zu ermöglichen, wobei die konkreten Betriebsarten im weiteren Verfahren festgelegt werden.
Im Rahmen des Planungsverfahrens sollen die Erschließung des Gebiets, die Verkehrsgestaltung sowie die Vereinbarkeit der gewerblichen Nutzung mit den angrenzenden Wohn-, Landwirtschafts- und Freiraumflächen untersucht werden. Zudem sind Themen wie Lärmschutz, Altlasten sowie Boden- und Artenschutz zu prüfen. Nach dem Aufstellungsbeschluss ist die Erarbeitung eines ersten Vorentwurfs sowie die Abstimmung mit der Stadt Dortmund geplant, gefolgt von der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
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- 73. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich 'Gewerbegebiet Knepper' hier: Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2016/005 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/005 sieht den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Gewerbegebiet Knepper“ vor. Der betroffene Bereich liegt im Ortsteil Deininghausen an der Grenze zur Stadt Dortmund und umfasst etwa 5,9 Hektar des ehemaligen Betriebsgeländes des Kraftwerks Gustav Knepper sowie eine landwirtschaftliche Fläche von circa 1,7 Hektar.
Derzeit ist das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Castrop-Rauxel als Fläche für die technische Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme ausgewiesen. Ziel des Verfahrens ist es, diese Darstellung in eine gewerbliche Baufläche zu ändern. Hintergrund der Änderung ist die geplante Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiets gemeinsam mit der Stadt Dortmund auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks. Da das Kraftwerk im Dezember 2014 vom Netz gegangen ist, soll nach dem Abriss der Anlagen eine neue Nutzung ermöglicht werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist notwendig, um die rechtliche Grundlage für die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans zu schaffen, da eine Entwicklung zum Gewerbegebiet gemäß Baugesetzbuch nur auf Basis der korrekten Flächennutzung möglich ist. Die detaillierte Festlegung der Nutzungsart und der zulässigen Betriebe erfolgt dabei auf der Ebene der Bebauungsplanung. Der Beschlussvorschlag liegt dem Betriebsausschuss 3 vor. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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- 8Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 9Umbau Schulstraße hier: Handlungskonzept BaumbestandZur Vorlage · 2016/020 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses am 2. Februar 2016 wird ein Handlungskonzept zum Baumbestand in der Schulstraße zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der geplante Ersatz des vorhandenen Baumbestands im Bereich der östlichen Hälfte der Schulstraße bis zum Eichenweg.
Die Verwaltung führt aus, dass im Zuge der barrierefreien Erneuerung von Straße und Gehweg im zweiten Bauabschnitt des KP-3-Programms eine Prüfung der nördlichen Straßenseite stattgefunden hat. Der dort befindliche Bestand an Linden und Ahornen weist alters- und standortbedingte Mängel auf. Die Baumscheiben sind sehr klein, und bei vielen Bäumen sind Beeinträchtigungen durch frühere Kriegseinwirkungen sowie durch eine durchlaufende Stromleitung festzustellen. Zudem wurden holzzerstörende Pilze sowie umgestürzte Bäume dokumentiert.
Um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, die vorhandenen Bäume zu entfernen und durch Säulenhainbuchen zu ersetzen. Diese Baumart wird bereits in anderen Abschnitten der Schulstraße eingesetzt. Die Neupflanzung soll eine pflegeleichte Lösung bieten und eine gestalterische Verbesserung ermöglichen, wobei die Standorte der neuen Bäume im Zuge der Straßenbauarbeiten auf Bushaltestellen, Parkflächen und Grundstückszufahrten abgestimmt werden können. Die Umsetzung der Maßnahme ist an die Finanzierung der barrierefreien Erneuerung des Straßenabschnitts nach dem Kommunalen Investitionsförderprogramm gekoppelt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 10Antrag der Fraktion Die Linke zur EmschertalbahnZur Vorlage · 2016/023 · Sitzungsvorlage
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Die Fraktion Die Linke hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2016/023 einen Antrag zur Emschertalbahn eingebracht. Das Dokument wurde für die Beratung im Umweltausschuss am 2. Februar 2016 vorbereitet.
Der Antrag umfasst einen Beschlussvorschlag, der sich inhaltlich auf den Text der Antragstellung bezieht. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Weitere Details zu den Auswirkungen auf den Haushalt oder andere Bereiche werden auf den Sachverhalt verwiesen. Die Vorlage wurde von der Fraktionsleitung sowie einem sachkundigen Bürger im Umweltausschuss eingereicht.
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- 11Integriertes Quartierskonzept Habinghorst Hier: StatusberichtZur Vorlage · 2016/002 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/002 informiert den Umweltausschuss über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des integrierten Quartierskonzeptes für den Stadtteil Habinghorst. Die einjährige Bearbeitungsphase für das integrierte Energiekonzept begann am 1. Oktober 2015. Das Projekt wird durch die Stadt Castrop-Rauxel und den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel –AöR- in Zusammenarbeit mit der Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft sowie dem Stadtteilbüro Habinghorst durchgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 57.834,00 Euro, wobei ein Betrag von 37.592,10 Euro durch das KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ gedeckt wird.
Das Vorhaben ist Teil des Masterplans Energiewende und Klimaschutz der Stadt Castrop-Rauxel. Die Konzepterstellung gliedert sich in die Bereiche Bestandsanalyse, Maßnahmenentwicklung und Maßnahmenumsetzung. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und der kommunalen Infrastruktur, mit einem besonderen Fokus auf die Wärmeversorgung. Dabei sollen energetische Aspekte mit stadtplanerischen sowie sozialen Zielen verknüpft werden, was unter anderem eine Einwohnerbefragung einschließt.
Für die spätere Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen ist ein dreijähriges Programm durch einen Sanierungsmanager vorgesehen, dessen Finanzierung über eine Anschlussförderung des Bundes angestrebt wird. Zur Einbindung lokaler Akteure, wie Gewerbetreibender, Investoren und verschiedener Fachverbände, ist für Februar 2016 ein Expertenworkshop geplant. Der Ausschuss wird gebeten, den vorliegenden Statusbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 12Aktion Stadtradeln 2016Zur Vorlage · 2016/011 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung zum Thema „Aktion Stadtradeln 2016“ sieht eine erneute Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel an der bundesweiten Kampagne vor. Im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses am 2. Februar 2016 wird vorgeschlagen, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und dem Energiebeirat die Bereitstellung von 1.000 Euro zu empfehlen.
Die Kampagne, die vom Klima-Bündnis initiiert wird, dient der Sensibilisierung für die Nutzung des Fahrrads im Alltag sowie der Einbindung der Bevölkerung in die Radverkehrsplanung. Die Teilnahme der Stadt ist für den Zeitraum vom 21. Mai bis zum 10. Juni 2016 geplant. Sollte die Teilnahme im Verbund der Metropole Ruhr zustande kommen, belaufen sich die Gebühren auf 500 Euro, andernfalls fallen Kosten in Höhe von 1.000 Euro an.
Das Projekt ermöglicht die Bildung von Teams aus Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Schulen und Unternehmen. Die zurückgelegten Kilometer werden über eine Datenbank erfasst. Zudem bietet die Plattform RADar die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge für den städtischen Radverkehr einzureichen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Vorjahr 163 Personen in 15 Teams teilgenommen und insgesamt knapp 30.000 Kilometer zurückgelegt haben, wodurch 4.320 kg CO2 vermieden wurden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird als nicht gegeben angegeben.
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- 13Energiewende und Klimaschutz Hier: Anfrage von Herrn Dr. Häpke in der Umweltausschusssitzung vom 17.11.2015Zur Vorlage · 2016/016 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/016 befasst sich mit der Klärung von Differenzen bei der Darstellung von CO2-Emissionen in der Stadt Castrop-Rauxel. Anlass für die Vorlage war eine Anfrage eines Ratsmitglieds aus der Umweltausschusssitzung vom 17. November 2015. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass in einer früheren Vorlage ein CO2-Ausstoß von 680.000 Tonnen für das Jahr 1990 angegeben wurde, während der Energiebericht von 1998 für das Jahr 1996 einen Wert von 743.000 Tonnen auswies, was auf einen Anstieg der Emissionen hindeuten könnte.
Die Verwaltung erläutert hierzu, dass laut dem Energiebericht von 2014 zwischen 1990 und 2011 eine Senkung der CO2-Emissionen um 16 Prozent von 680.000 auf 570.000 Tonnen stattgefunden hat. Die Abweichungen in den Berichten lassen sich durch unterschiedliche Datenquellen und Berechnungsmethodiken erklären. Während der Bericht von 2011 auf bundesweiten Durchschnittswerten basiert, wurden für den Verkehrssektor das Verursacherprinzip und die Software ECOSpeed Region genutzt. Im Gegensatz dazu wurden im Bericht von 1998 sowohl das Verursacher- als auch das Territorialprinzip angewandt.
Zudem wird angeführt, dass klimatische Bedingungen die Werte beeinflussen. Ein besonders kalter Winter im Jahr 1996 führte laut dem Bericht von 1998 zu einem Anstieg der CO2-Emissionen aus dem Energieverbrauch um etwa 41.801 Tonnen im Vergleich zum Vorjahr. Der Umweltausschuss wird gebeten, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 14Sachstandsbericht über die im Rahmen des Energiebeirates geförderten Maßnahmen aus dem Energiefonds der Stadt Castrop-Rauxel für die Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Zur Vorlage · 2016/014 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2016/014 des EUV Stadtbetriebs enthält einen Sachstandsbericht über die im Rahmen des Energiebeirates geförderten Maßnahmen aus dem Energiefonds der Stadt Castrop-Rauxel für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015. Gemäß der Geschäftsordnung des Energiebeirates ist eine jährliche Rechenschaft über beschlossene Maßnahmen, den Finanzfluss sowie umgesetzte oder laufende Projekte vorzulegen. Zudem sieht die Ordnung vor, dem Rat der Stadt zu Beginn des Folgejahres einen Bericht über die Bewirtschaftung des Energiefonds zu unterbreiten.
Im Berichtszeitraum fanden zwei Sitzungen des Energiebeirates statt. Für insgesamt neun Projekte wurden Mittel in einer Höhe von 130.722 Euro für die Jahre 2015 bzw. 2016 gebunden. Bei diesen Vorhaben handelt es sich um Kommunalprojekte, die von der Stadt Castrop-Rauxel initiiert und beauftragt wurden. Die Finanzmittel werden zur Finanzierung einer Vollzeitstelle für die Klimaschutzkoordination sowie zur Unterstützung von Kampagnen zum Thema Energieeffizienz und Klimaschutz eingesetzt. Zudem werden Projekte der Verbraucherzentrale, wie beispielsweise die Quartiersberatung, finanziell gefördert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 15Mitteilungen der Verwaltung
- 16Anfragen der Ausschussmitglieder
- 1Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich