Sitzung des Umweltausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Antrag DIE LINKE vom 18.02.2016_Pendlerportal im InternetZur Vorlage · 2016/078 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/078 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 18. Februar 2016. Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung eines Pendlerportals im Internet.
Die Vorlage wurde im Bereich der Rechts- und Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Beratung im Umweltausschuss am 8. März 2016 sowie im Rat der Stadt am 17. März 2016 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Vorhabens ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 4Bebauungsplan Nr. 213 Planbereich „Familienfreundliches Wohnen südlich der Cottenburgstraße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2016/070 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Bebauungsplan Nr. 213 mit dem Titel „Familienfreundliches Wohnen südlich der Cottenburgstraße“ entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen und den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Schwerin und umfasst eine Fläche von etwa 9.172 m². Es handelt sich um eine ehemalige Grabelandfläche, die nach einer mehrjährigen Brachzeit für eine Wohnbebauung genutzt werden soll. Die Planung zielt auf eine Nachverdichtung im Innenbereich ab, um die vorhandene soziale und technische Infrastruktur, wie die nahegelegene Grundschule und den öffentlichen Personennahverkehr am Neuroder Platz, besser auszulasten. Geplant ist die Schaffung von etwa 17 bis 25 Wohneinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern, wobei die Bebauung an der Grenze zum angrenzenden katholischen Friedhof aufgelockert gestaltet werden soll.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren haben verschiedene Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu Themen wie Kampfmittelbeseitigung, Bergbau, Versorgung und Bodenschutz abgegeben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregungen im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Planung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20160211145325|20160211145456|20160211145330|20160212121315|20160211145338|20160212114729|20160211145413|20160211145419|20160211145444|20160211145450
- 5Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 45 Planbereich: „Gastronomie an der Grutholzallee“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2016/077 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 45 mit dem Titel „Gastronomie an der Grutholzallee“ sowie die dazugehörige Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 0,8 Hektar in der Gemarkung Rauxel, südlich der Gruthaktallee, zwischen dem evangelischen Krankenhaus und dem bestehenden Gastronomiebetrieb „Café del Sol“.
Ziel der Planung ist die Errichtung des Gastronomiebetriebs „L’Osteria“ durch die HC Gastronomie GmbH. Da das Grundstück derzeit im Außenbereich liegt, ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und einen Lückenschluss zur bestehenden Bebauung zu erreichen. Die Planung sieht neben dem Gebäude für etwa 200 Innen- und 120 Außenplätze auch die Bereitstellung von rund 130 Stellplätzen sowie die Sicherung eines 20 Meter breiten Streifens für die zukünftige Renaturierung eines verrohrten Bachlaufs vor.
Die vorliegenden Gutachten behandeln verschiedene Umweltbelange. Ein Schallgutachten geht davon aus, dass die Lärmemissionen an den relevanten Immissionspunkten die Richtwerte einhalten werden, wobei eine Messung zur Untermauerung der Ergebnisse geplant ist. Ein Artenschutzbeitrag empfiehlt, Fällarbeiten aufgrund des möglichen Vorkommens von Fledermäusen auf den Zeitraum zwischen Oktober und Februar zu beschränken. Ein Verkehrsgutachten rechnet mit einem zusätzlichen Aufkommen von etwa 500 Kfz-Fahrten pro Tag, sieht die Kapazitäten der Verkehrsknotenpunkte jedoch als ausreichend an. Die Kosten für das Verfahren werden vom Vorhabenträger getragen.
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Hauptdokument|20160217133340|20160217133355|20160218133656|20160217133417|20160217133427|20160217133439|20160217133446|20160217133501
- 6Prüfung von vorhandener Bebauung im Außenbereich auf die Möglichkeit der Aufstellung einer Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich hier: Beschluss zur Erarbeitung von Außenbereichssatzungen gem. § 35 Abs. 6 BauGB im StadtgebietZur Vorlage · 2016/065 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Prüfung der Verwaltung zur Aufstellung von Außenbereichssatzungen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel zur Kenntnis genommen und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Ziel dieser Satzungen ist es, die Schließung vorhandener Baulücken in bestehenden Siedlungen zu ermöglichen und gleichzeitig eine unkontrollierte Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern. Durch die Anwendung von § 35 Abs. 6 BauGB können für bebaute Gebiete bestimmte öffentliche Belange, wie etwa die Darstellung im Flächennutzungsplan, zugunsten der Wohnbebauung zurückgestellt werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für die Planbereiche „Im Depot“ und „Oestricher Straße“ Außenbereichssatzungen aufzustellen. Im Bereich „Im Depot“ am Rhein-Herne-Kanal wurde die Eignung aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung und identifizierter Baulücken festgestellt. Für die „Oestricher Straße“ in Deininghausen wird die Aufstellung ebenfalls empfohlen, um die bestehende Bebauung zu sichern und die Entwicklung im Kontext der geplanten interkommunalen Gewerbegebiete zu steuern.
Für die Planbereiche „Bredenbrauck“, „Bövinghauser Straße“ und „Pöppinghausen“ wurde die Verwaltung mit einer detaillierten Prüfung beauftragt. In diesen Gebieten ist die rechtliche Lage, etwa die Einordnung in Landschaftspläne oder die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung, noch ungeklärt. Eine tiefergehende Untersuchung der umweltrelevanten Aspekte und der rechtlichen Rahmenbedingungen ist erforderlich, um die Möglichkeit einer Satzungsaufstellung abschließend beurteilen zu können.
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Energiefonds, eine Anteilsfinanzierung von maximal 73.192,90 € für den Umbau und die energetische Sanierung der städtischen Umkleide- und Duschräume am Sportplatz Frohlinde in Brandheide bereitzustellen. Die Stadt ist dabei berechtigt, die Zuwendung im Rahmen der Bauarbeiten an einen Dritten weiterzuleiten.
Die Anlagen des Sportplatzes Brandheide stehen dem FC Frohlinde zur Pacht zur Verfügung. Der Verein plant, das bestehende Vereinsheim in Eigenregie umzubauen und aufzustocken. Im Zuge dessen sollen die städtischen Umkleiden und Duschen im Erdgeschoss saniert und im Obergeschoss zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen werden, um dem gestiegenen Bedarf durch wachsende Mitgliederzahlen und die Teilnahme von Frauenmannschaften gerecht zu werden.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die Dämmung der Außenfassade und der obersten Geschossdecke, den Austausch von Fenstern und Türen durch dreifachverglaste Komponenten sowie die Installation einer effizienteren Heizungsanlage mit solarer Brauchwassererwärmung. Laut Berechnungen eines Ingenieurbüros soll der Primärenergiebedarf des Gebäudes durch diese Maßnahmen von 201 kWh/(m²a) auf 85 kWh/(m²a) gesenkt werden, was einer Einsparung von etwa 57,7 % entspricht. Die Kosten für die Sanierung des städtischen Gebäudeteils belaufen sich auf die genannten 73.19ende 92,90 €. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Energiefonds, wodurch keine zusätzliche Belastung des Haushalts entsteht.
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- 8Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 9Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 10Kampagnen und Informationen zum Thema Energieeffizienz und KlimaschutzZur Vorlage · 2016/031 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel plant für das Jahr 2016 eine Fortsetzung der Veranstaltungsreihe zu den Themen Energieeffizienz und Klimaschutz. In der Sitzungsvorlage 2016/031 wird dargelegt, dass in den vergangenen Jahren sowohl Fachveranstaltungen für Architekten und Ingenieure als auch Informationsangebote für die Bürgerinnen und Bürger durchgeführt wurden. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach diesen kostenfreien Angeboten ist eine weitere Organisation in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und der Verbraucherzentrale vorgesehen.
Das geplante Programm für das Jahr 2016 umfasst unter anderem eine Aktion zur Woche der Sonne sowie eine Aktion zum Tag der Umwelt im Juni. Des Weiteren ist eine Fachveranstaltung für Ingenieure und Architekten im Juni sowie der dritte kommunale Klimatag in Castrop-Rauxel im Herbst geplant. Die Durchführung dieser Maßnahmen erfordert finanzielle Aufwendungen für die Organisation, den Transport, die Erstellung von Druckerzeugnissen sowie Aufwandsentschädigungen für die Referenten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss die Planungen des Umweltressorts zur Kenntnis nimmt. Zudem wird empfohlen, dem Energiebeirat die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 5.000 Euro für die Umsetzung der Aktionen zum Thema Energieeffizienz und Klimaschutz im Jahr 2016 zu empfehlen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 11Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel an der Earth Hour 2016Zur Vorlage · 2016/032 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Teilnahme an der weltweiten Aktion Earth Hour am Samstag, den 19. März 2016. Im Rahmen dieser Initiative soll zwischen 20:30 Uhr und 21:30 Uhr die Beleuchtung am Erinturm durch die Klimaschutzkoordinatorin ausgeschaltet werden. Die Aktion dient als Zeichen für den Klimaschutz, wobei auch die Bevölkerung dazu aufgerufen ist, in diesem Zeitraum das Licht oder andere elektrische Geräte auszuschalten.
Die Earth Hour findet im Jahr 2016 zum zehnten Mal statt. Die Ursprünge der Aktion liegen in Sydney, wo die Lichtausschaltung im Jahr 2007 erstmals durchgeführt wurde. Mittlerweile beteiligen sich weltweit zahlreiche Länder an der Aktion, die unter anderem vom WWF organisiert wird. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit auf den globalen Klimaschutz zu lenken.
Die vorliegende Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss vom 8. März 2016 legt dar, dass die Teilnahme der Stadt an der Earth Hour keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt.
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- 12Klimaschutzkoordinatorin/ AnschlussfinanzierungZur Vorlage · 2016/060 · Sitzungsvorlage
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Der Umweltausschuss hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2016/060 einen Sachstandsbericht zur Position der Klimaschutzkoordinatorin vorgelegt und eine Empfehlung zur Anschlussfinanzierung ausgesprochen. Ziel ist es, die Mittel für eine Vollzeitstelle für die Jahre 2017 und 2018 bereitzustellen. Konkret wird dem Energiebeirat empfohlen, für das Jahr 2017 einen Betrag von 55.500 Euro und für das Jahr 2018 einen Betrag von 58.700 Euro aus dem Energiefonds zur Deckung der Personalkosten bereitzustellen.
Die Stelle, die dem EUV Stadtbetrieb im Ressort Umwelt zugeordnet ist, wurde ursprünglich durch eine dreijährige Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingerichtet. Nach Auslaufen dieser Förderung wurde die Finanzierung der Eigenanteile durch den Energiebeirat sichergestellt. Während die Stelle zuvor teilweise in Teilzeit besetzt war, wurde die Ausfinanzierung einer Vollzeitstelle bereits für den Zeitraum bis Ende 2016 beschlossen.
Die Fortführung der Stelle dient der Sicherstellung der Kontinuität bei laufenden Projekten. Dazu gehören unter anderem die Betreuung des Masterplans Energiewende, die Koordination der energetischen Stadtsanierung sowie die Durchführung von Aktionen wie dem Klimatag oder dem Stadtradeln. Zudem umfasst das Aufgabenfeld die Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes, die Fortführung des Klimaschutzkonzeptes sowie die laufende Öffentlichkeitsarbeit mit verschiedenen Institutionen und Verbänden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die kommunalen Klimaschutzziele und Netzwerkstrukturen weiter zu begleiten.
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- 13Anfragen der Ausschussmitglieder
- 14Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich