Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Kreis RecklinghausenZur Vorlage · 2017/042 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/042 befasst sich mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Kreis Recklinghausen. Ziel der Planung ist es, die Wirtschaftlichkeit des Linienangebots zu erhöhen, die Produktivität zu verbessern und die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 sicherzustellen. Die Erarbeitung der Maßnahmen erfolgte durch ein beauftragtes Gutachterbüro in Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis, dem Vertreter der kreisangehörigen Städte, Verkehrsunternehmen sowie Behinderten-, Senioren- und Fahrgastverbände angehören.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Maßnahmenvorschläge der Nahverkehrsplan-Fortschreibung für das Stadtgebiet sowie deren Umsetzung zustimmen. Ein spezifischer Beschlussvorschlag sieht zudem vor, die Optimierung der Linienwege der Linien 237 und 481 im Rahmen eines Prüfauftrags zu untersuchen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Änderung als Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens an den Aufgabenträger weiterzureichen.
Die finanziellen Auswirkungen der Fortschreibung werden nicht durch die kommunalen Haushalte getragen, da die Mittel aus der Aufgabenträgerpauschale nach dem ÖPNV-Gesetz NRW bereitgestellt werden. Eine abschließende Bewertung der Kostenveränderungen im ÖPNV ist erst nach dem Beschluss des Kreistages möglich. Das förmliche Beteiligungsverfahren umfasst eine einmonatige Offenlage für die Öffentlichkeit sowie eine zweimonatige Beteiligung der beteiligten Institutionen und Verbände.
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- 4Antrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 30.01.2017; Änderungsantrag zur Vorlage der Liniensteckbriefe zum Nahverkehrsplan des Kreises RecklinghausenZur Vorlage · 2017/019 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2017/019 befasst sich mit einem Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Der Antrag wurde am 30. Januar 2017 gestellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 9. März 2017 vorgesehen.
Gegenstand des Antrags ist eine Änderung bezüglich der Vorlage der Liniensteckbriefe im Rahmen des Nahverkehrsplans des Kreises Recklinghausen. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der genannten Fraktionen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3 für die Bereiche Planen, Bauen und Wohnen.
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- 5Sachstandsbericht Brückenprüfung 2016 nach DIN 1076Zur Vorlage · 2017/030 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/030 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Sachstandsbericht der Brückenprüfungen aus dem Jahr 2016, die gemäß der DIN-Norm 1076 durchgeführt wurden. Im Rahmen dieser Prüfungen wurden verschiedene Bauwerke im Stadtgebiet untersucht, darunter 19 Hauptprüfungen an Brücken, sieben Nebenprüfungen an Brücken sowie Hauptprüfungen an Überdachungen am Busbahnhof und am Hauptbahnhof. Zudem wurden eine Lärmschutzwand an der B235 sowie eine Stützwand am Altstadtring geprüft.
Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in drei Schadensklassen unterteilt. Bauwerke der Schadensklasse größer oder gleich 3 erfordern kurzfristige bis umgehende Instandsetzungsmaßnahmen, wobei Kosten von etwa 1,5 Millionen Euro erwartet werden. Für die Schadensklasse zwischen 2,1 und 2,9 besteht ebenfalls Handlungsbedarf, mit einem geschätzten Kostenvolumen von rund 755.000 Euro. Bauwerke der Schadensklasse unter 2 können durch einfache Unterhaltungsmaßnahmen instand gehalten werden, wofür Kosten von etwa 26.000 Euro veranschlagt werden. Insgesamt ergibt sich ein vorläufiger Kostenüberblick von circa 2,25 Millionen Euro. Die notwendigen Maßnahmen umfassen verschiedene Bereiche wie die Sanierung von Mauerwerk, Holz, Geländern sowie Fahrbahnen und Gehwege.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 den Bericht zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine detaillierte Kostenübersicht für die voraussichtlichen Sanierungskosten der Brücken in Castrop-Rauxel für die Folgejahre vorzulegen, wobei zwischen Unterhaltungsersfordernissen und Sanierungsbedarf unterschieden werden soll.
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- 6Bebauungsplan Nr. 250 Planbereich 'Am Landwehrbach' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2017/004 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 250 für den Planbereich „Am Landwehrbach“ gefasst. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von 8,9 Hektar in der Gemarkung Behringhausen und erstreckt sich über den nördlichen Teil des Sonderstandorts Westring. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch die Emschertal-Bahn, im Osten durch die westliche Grenze des Westrings, im Süden durch die Engellaustraße und im Westen durch den Landwehrbach.
Ziel der Planung ist es, den bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 durch allgemeinverbindliche Regelungen zu ersetzen. Die Aufstellung orientiert sich an den Empfehlungen des Zentren- und Einzelhandelskonzepts der Stadt Castrop-Rauxel aus dem Jahr 2016. Dabei sollen zukünftige Entwicklungen im Planbereich auf Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten beschränkt werden, um die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt zu schützen. Neben der Festsetzung von Sondergebieten regelt der Plan zudem öffentliche und private Verkehrsflächen, Stellplätze sowie Vorgaben zur Bepflanzung und zum Erhalt von Bäumen.
Die Kosten für das Verfahren und die erforderlichen Gutachten, einschließlich Untersuchungen zum Artenschutz und zu Lärmimmissionen, werden durch den privaten Grundstückseigentümer getragen. Nach dem Aufstellungsbeschluss folgen die Erarbeitung eines Vorentwurfs sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
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- 7Bebauungsplan Nr. 226 Teil a Planbereich: „Castrop-Park Siemensstraße“ Bebauungsplan Nr. 226 Teil b1 Planbereich: „Castrop-Park Siemensstraße“ hier: Aktueller SachstandZur Vorlage · 2017/012 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/012 informiert über den aktuellen Sachstand der Bauleitplanverfahren für die Bebauungspläne Nr. 226 Teil a und Teil b1 im Planbereich „Castrop-Park Siemensstraße“. Der Betriebsausschuss 3 soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Überarbeitung sowie der Fortführung der Verfahren beauftragen.
Der Bebauungsplan Teil a umfasst den südwestlichen Teil des Sonderstandorts Siemensstraße. Ein ergänzendes Verfahren zur Behebung etwaiger Verfahrensfehler wurde eingeleitet, nachdem eine erneute Offenlage stattgefunden hat. Der Teilbereich b1 umfasst den südöstlichen Teil des Gebiets und dient der Sicherung des Standorts gegenüber einer möglichen Ansiedlung zentrenrelevanter Betriebe. Ein dritter Teilbereich, Teil b2, soll in einem späteren Schritt ausgearbeitet werden.
Hintergrund der Planungen ist die städtebauliche Steuerung des Einzelhandels gemäß dem Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt. In der Vergangenheit kam es zu Rechtsstreitigkeiten mit einem Einzelhandelsunternehmen bezüglich einer Erweiterung einer Verkaufsfläche. Nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster und anschließenden außergerichtlichen Gesprächen wurden Bauvorbescheide für die Erweiterung eines bestehenden Marktes sowie für einen Neubau erteilt. Das Unternehmen hat daraufhin seine Klagen und den Normenkontrollantrag zurückgenommen, wodurch die Verfahren eingestellt wurden. Die Verwaltung strebt nun die rechtssichere Überarbeitung der Pläne an, um die Planungsfestsetzungen dauerhaft zu sichern.
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- 8Bebauungsplan Nr. 229 Planbereich „Südliche Grimbergstraße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2017/043 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2017/043 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 229 im Planbereich „Südliche Grimbergstraße“ beantragt. Das rund 0,7 Hektar große Areal im Stadtteil Schwerin soll durch die Errichtung von etwa 15 Einfamilienhäusern nachverdichtet werden. Die Planung sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets vor, wobei ergänzende, wohnverträgliche Nutzungen wie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig sind. Ein im Nordosten des Gebiets geplanter Spielplatz soll nach der Errichtung durch den Investor an die Stadt übergeben werden.
Der Geltungsbereich wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss geringfügig angepasst und der Plan aufgrund einer neuen Erschließungsplanung umbenannt. Die Erschließung soll über eine Verlängerung der Grimbergstraße erfolgen. Im Rahmen der Planung werden die eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB gemäß einem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigt. Zudem werden redaktionelle Änderungen an der Begründung und dem Umweltbericht vorgenommen.
Die Planung sieht vor, dass der Investor als Ausgleich für die notwendige Fällung von Bäumen 30 Ersatzpflanzungen vornimmt. Artenschutzrechtliche Prüfungen ergaben keine Konflikte mit geschützten Arten. Aufgrund von Schadstoffgehalten im Boden ist eine Aufbereitung der Flächen nach einem abgestimmten Konzept vorgesehen. Wegen eines hohen Grundwasserstandes ist eine Unterkellerung der Gebäude grundsätzlich ausgeschlossen, sofern keine entsprechenden Nachweise vorliegen. Die Kosten für das Aufstellungsverfahren sowie für Fachgutachten werden vom Investor getragen.
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Hauptdokument|20170126154255|20170213131919|20170213131922|20170126154259|20170210140451|20170210140811|20170213131845|20170213131853|20170213131859|20170213131908|20170213131913
- 9Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung
- 10Begleitung zu internationalen Begegnungen 2017 im Rahmen der StädtepartnerschaftenZur Vorlage · 2017/031 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/031 befasst sich mit der offiziellen Begleitung einer sportlichen Begegnung im Rahmen der Städtepartnerschaften. Im Zeitraum vom 3. Juni bis zum 5. Juni 2017 plant der Olympische Fechtclub eine Reise nach Vincennes in Frankreich, an der etwa 25 Personen teilnehmen werden.
Basierend auf einem früheren Beschluss des Sportausschusses ist vorgesehen, dass bei internationalen sportlichen Begegnungen mit Partnerstädten nach Möglichkeit Mitglieder des Sportausschusses oder andere Ratsmitglieder die Reise offiziell begleiten. Über die konkrete Teilnahme eines Ratsmitglieds an dieser Reise soll der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte wird darauf hingewiesen, dass gemäß einem Ratsbeschluss vom 29. April 2010 im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts keine Kostenzuschüsse für internationale Begegnungen von Sportvereinen durch den Bereich Sport und Bäder mehr ausgezahlt werden. Für die geplante Maßnahme ist ein Mittelbedarf von 300,00 Euro im Finanzplan vorgesehen, wobei die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 3 sowie in den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.
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- 11Temporäres Parkraum-Konzept für die Park- + Ride-Anlage am Hauptbahnhof Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/061 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/061 befasst sich mit einem temporären Parkraum-Konzept für die Park- und Ride-Anlage am Hauptbahnhof Castrop-Rauxel. Hintergrund ist das geplante RXX-Ausbauprojekt der Deutschen Bahn, welches im Planungsjahr 2018 eine Baustelleneinrichtung auf einer Fläche von etwa 2.80ers qm im hinteren Bereich der Anlage vorsieht. Dieser Flächenbedarf umfasst voraussichtlich eine Bauzeit von acht Monaten und führt zum Wegfall von rund 125 Stellplätzen.
Da eine Verlagerung des Parkraums auf umliegende Erschließungsanlagen oder städtische Grundstücke aufgrund der Straßenbeschaffenheit und der Geländestruktur als nicht möglich eingestuft wird, werden alternative Lösungen geprüft. Ein Lösungsansatz sieht die Nutzung von Fremdstücken vor, wobei bereits Kontakt zu einem Grundstückseigentümer der RAG MI aufgenommen wurde. Zudem findet eine Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Kreis Recklinghausen statt.
Die finanziellen Auswirkungen sind zum aktuellen Zeitpunkt der Planung noch nicht bekannt, da Kosten für Pachtzahlungen sowie Einrichtungs- und Rückbaumaßnahmen erst bei Vorliegen der Flächenverfügbarkeit beziffert werden können. Ein entsprechender Antrag auf Haushaltsmittel wird zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein. Den Betriebsausschüssen 1 und 3 wird vorgeschlagen, den aktuellen Sachstand des Projektes zur Kenntnis zu nehmen.
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- 12Anfragen der Ausschussmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich