Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Vorstellung Kinder- und Jugendparlament 'fridays for future' (vorher: Deponie Pöppinghausen - Nachsorgemaßnahmen)
- 4Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen - 'Baumschädigungen an der Stadtgrenze Castrop-Rauxel Ickern / Waltrop'Zur Vorlage · 2019/079 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/079 befasst sich mit dem Thema Baumschädigungen im Bereich der Stadtgrenze zwischen Castrop-Rauxel Ickern und Waltrop. Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und ist dem Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen zugeordnet.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolgen im Umweltausschuss am 26. März 2019 sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 28. März 2019 vorgesehen. Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die Untersuchung bzw. Behandlung von Schäden an Bäumen im Grenzgebiet der beiden Städte.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist in der vorliegenden Fassung direkt auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 5Antrag der Fraktion Die Linke vom 12.03.2019 - 'Anlegen von Blühstreifen auf den Friedhöfen in Castrop-Rauxel'Zur Vorlage · 2019/082 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit Datum vom 12. März 2019 einen Antrag mit dem Titel „Anlegen von Blühstreifen auf den Friedhöfen in Castrop-Rauxel“ eingebracht. Die Vorlage mit der Nummer 2019/082 ist als Sitzungsvorlage für den Rat der Stadt konzipiert und betrifft den Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Umweltausschuss am 26. März 2019 sowie in den Rat der Stadt am 4. April 2019 vorgelegt. Die Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Linke hat das Anliegen formuliert. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags. Die zuständige Verwaltung hat die Vorlage als öffentlich eingestuft.
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- 6Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 7Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 8Antrag der FDP-Fraktion Hier: Errichtung einer „Arbeitsgruppe Brennstoffzellenantrieb in und für Castrop-Rauxel“Zur Vorlage · 2019/077 · Sitzungsvorlage
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Die FDP-Fraktion hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/077 den Antrag gestellt, kurzfristig eine „Arbeitsgruppe Brennstoffzellenantrieb in und für Castrop-Rauxel“ einzurichten. Der Antrag wurde von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung zur Beratung vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe empfiehlt. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und des Umweltausschusses am 26. März 2019 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 4. April 2019 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Federführung für das Anliegen liegt beim Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung.
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- 97. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/075 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/075 sieht die 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ vor. Der betroffene Bereich erstreckt sich über die Ortsteile Habinghorst und Henrichenburg und umfasst Flächen zwischen dem Gewerbegebiet Henrichenburg, der Stadtgrenze zu Recklinghausen sowie das Areal der Wartburginsel.
Der Planungsanlass ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Entwicklung eines Bebauungsplans zu ermöglichen. Aktuell sind Teile des Gebiets im Flächennutzungsplan 2025 als landwirtschaftliche Flächen sowie als Grünflächen ausgewiesen. Da die geplante Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 256 eine Änderung der Flächennutzung erfordert, soll die Darstellung von Ackerflächen in Bauflächen sowie von Grünflächen in Flächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ erfolgen.
Ziel der Änderung ist es, die Wartburginsel als Standort für Sport- und Freizeitanlagen zu sichern und die Umsetzung des Projekts „Platz der Schichten“ zu ermöglichen. Durch die Neuklassifizierung als Siedlungsbereich mit der Sonderbaufläche Freizeit sollen zudem flexible Nutzungen wie Bildungsangebote oder Ausstellungen sowie die Anbindung an den Emscherradweg gewährleistet werden. Die ökologische Aufwertung der Flächen soll im Rahmen der Konzepte „Emscherland 2020“ und „Sprung über die Emscher“ erfolgen. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Rahmen eines Parallelverfahrens durchgeführt werden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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- 10Bebauungsplan Nr. 256 Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/074 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 256 für den Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ beschlossen. Die Planung umfasst ein rund 27 Hektar großes Areal, das sich über die Ortsteile Habinghorst und Henrichenburg erstreckt und Teile des Stadtgebiets von Recklinghausen einschließt. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Natur- und Wasser-Erlebnisparks sowie der Emscher-Terrassen im Zuge des ökologischen Emscharumbaus.
Da die betroffenen Flächen im Außenbereich liegen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans notwendig, um bauliche Anlagen wie Sanitäranlagen, Zäune oder Pavillons sowie umfassende Geländemodellierungen genehmigungsfähig zu machen. Der Planbereich umfasst zudem die Wartburginsel, um die bestehenden sportlichen und gastronomischen Einrichtungen rechtlich abzusichern und eine gezielte Weiterentwicklung des Standorts zu ermöglichen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Schaffung einer Verbindung für den Fuß- und Radverkehr über den Rhein-Herne-Kanal und die Emscher, um die angrenzenden Stadtteile an die neuen Freiräume anzubinden.
Die Verwaltung wurde mit der Planerstellung sowie dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Emschergenossenschaft beauftragt. Während die Stadt Castrop-Rauxel Personalkosten für das Verfahren trägt, werden die Kosten für die erforderlichen Gutachten und den Umweltbericht von der Emschergenossenschaft übernommen. Die Parkanlage wird als private Grünfläche im Eigentum der Emschergenossenschaft geführt, wodurch die langfristigen Unterhaltskosten nicht durch den städtischen Haushalt entstehen.
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- 11Bebauungsplan Nr. 245 Planbereich „Wohnen an der Emscher“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/070 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2019/070 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 245 mit dem Titel „Wohnen an der Emscher“ zur Vorlage gebracht. Das Plangebiet umfasst etwa 3,8 Hektar im Ortsteil Habinghorst, angrenzend an Henrichenburg. Die Fläche, die ehemals als Erweiterungsfläche für den Friedhof Habinghorst vorgesehen war, soll künftig als allgemeines Wohngebiet genutzt werden.
Die Planung sieht eine aufgelockerte Bebauung vor, die aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern besteht. Im Bereich der Wartburgstraße ist zudem die Errichtung eines bis zu dreigeschossigen Mehrfamilienhauses vorgesehen. Ziel der Entwicklung ist es, den Wohnbaulandbedarf zu decken und durch die Nutzung von Innenbereichsflächen den Schutz von Außenbereichen zu unterstützen. Ein Teil des Gebiets umfasst den Schutzstreifen einer Hochspannungsfreileitung, der als Grünfläche mit Versickerungsmulden für Regenwasser sowie als Gartenfläche für die angrenzenden Häuser gestaltet werden soll.
Der Rat der Stadt soll die vorliegenden Stellungnahmen gemäß dem Abwägungsvorschlag berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Bebauungsplan sowie der Begründung inklusive Umweltbericht beschließen. Die Planung ermöglicht die Schaffung von etwa 70 Wohneinheiten und nutzt die vorhandene Infrastruktur im Stadtteil. Die Entwässerung des Gebiets soll durch ein Konzept zur Versickerung und Ableitung in ein unterirdisches Regenrückhaltebecken erfolgen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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Hauptdokument|20190304083203|20190306083656|20190311113654|20190311113856|20190304085329|20190304085345|20190304085417|20190304085435|20190304085455|20190304085506|20190304085517|20190304083225|20190304085535|20190304085545|20190312151531|20190311110002|20190306142708|20190304085215|20190305161241|20190305161440|20190305161519
- 12Wasserversorgungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz; Ergänzungen gemäß VollständigkeitsprüfungZur Vorlage · 2019/067 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das aktualisierte Wasserversorgungskonzept für den Zeitraum 2018 bis 2023 zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende erste Revision der Konzeption basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Landeswassergesetzes.
Die Erstellung des Konzepts erfolgte in Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG. Nachdem die Erstaufstellung im Jahr 2018 der Bezirksregierung Münster zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt worden war, forderte die Aufsichtsbehörde Ergänzungen zu bestimmten Inhalten. Dazu gehörten unter anderem eine detailliertere Beschreibung der Hydrogeologie und der Wasserressourcen im Stadtgebiet sowie eine Gefährdungsanalyse inklusive entsprechender Maßnahmen. Zudem wurden redaktionelle und rechtliche Hinweise zur Überarbeitung des Dokuments erteilt.
Die Verwaltung hat diese Anmerkungen sowie die Beanstandungen in der vorliegenden Fassung eingearbeitet und das Konzept erneut zur Prüfung eingereicht. Nach der Prüfung durch die Bezirksregierung Münster sowie nach Berücksichtigung einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes des Kreises Recklinghausen wurde das Konzept freigegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nächste Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts rechtzeitig vor der Frist im Februar 2025 vorzubereiten. Die künftige Überarbeitung soll Schwerpunkte wie die Anpassung an den Klimawandel, die Sicherstellung der Versorgungssicherheit sowie die Rolle der kommunalen Selbstverwaltung bei der öffentlichen Wasserversorgung enthalten. Zudem ist sicherzustellen, dass das Konzept gemäß dem Umweltinformationsgesetz online und über das Rats- und Informationssystem zugänglich bleibt.
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- 13innogy Klimaschutzpreis 2019 der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/045 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2019/045 sieht die Auslobung des innogy Klimaschutzpreises 2019 für die Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Preis, der mit einem Betrag von 5.000,00 Euro dotiert ist, wird im Rahmen dieser Vorlage zum 18. Mal ausgeschrieben. Ziel des Preises ist die Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Institutionen sowie Unternehmen, die sich durch Projekte zum Umweltschutz und Klimaschutz in der Stadt engagieren. Die Einreichungen können sich dabei auf Projekte in der Planungsphase, in der Umsetzung oder bereits abgeschlossene Maßnahmen beziehen.
Die endgültige Preisstaffelung wird durch eine Jury festgelegt, die sich aus Vertretungen der Ratsfraktionen sowie Ansprechpartnern der innogy SE zusammensetzt. Die Entscheidung über die Verteilung der Mittel erfolgt in einer Jurysitzung im Oktober 2019, woraufhin der Umweltausschuss die Staffelung im November beschließen soll. Sollten weniger als drei Bewerbungen eingehen, kann das Preisgeld auf die vorhandenen Bewerber aufgeteilt werden.
Bewerbungen können bis zum 1. Oktober 2019 beim EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel eingereicht werden. Die notwendigen Bewerbungsunterlagen sowie die Voraussetzungen werden ab Juli 2019 auf der Internetseite des EUV Stadtbetriebes zur Verfügung gestellt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss die Auslobung des Preises beschließt und die Verwaltung mit den erforderlichen Vorbereitungen und Veröffentlichungen beauftragt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage verneint.
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- 14KliMarkt in Castrop-Rauxel 2019Zur Vorlage · 2019/053 · Sitzungsvorlage
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Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel plant für den 29. Juni 2019 eine erneute Durchführung des KliMarktes. Die Veranstaltung soll im Zeitraum von 10:00 bis 14:00 Uhr im Bereich um den Reiterbrunnen sowie am Boulevard in der Altstadt stattfinden. Um eine höhere Besucherzahl zu erreichen, ist die zeitgleiche Durchführung mit dem regulären Wochenmarkt vorgesehen.
Das thematische Spektrum der Veranstaltung umfasst Bereiche wie Nachhaltigkeit, erneuerbare Energien, Klimaschutz, Umwelt sowie Fair Trade. Langfristig wird eine Etablierung des KliMarktes als feste Veranstaltungsgröße im Stadtgebiet angestrebt, wobei der Fokus verstärkt auf dem Thema Nachhaltigkeit liegen soll.
Im Rahmen des KliMarktes ist zudem die Preisverleihung für Teilnehmende des KlimaTriathlons geplant. Dies betrifft die Aktionen „Platzverweis dem Dreck“, „Plogging“ und „STADTRADELN“. Für die Organisation des KliMarktes sowie für die Anschaffung der Preise für die ersten beiden genannten Aktionen werden Finanzmittel in Höhe von 2.500,00 Euro benötigt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt und dem Energiebeirat die Bereitstellung der genannten Mittel empfiehlt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Durchführung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne einer Budgetveränderung hat.
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- 15Anfragen der Ausschussmitglieder
- 16Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich