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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 1.aVerbesserungsvorschläge
- 2Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters am 13.09.2020Zur Vorlage · 2020/171 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kommunalwahlausschuss hat im Rahmen der Sitzung am 16. September 2020 das Wahlergebnis zur Bürgermeisterwahl vom 13. September 2020 festgestellt. Bei insgesamt 60.039 Wahlberechtigten gab es 26.929 abgegebene Stimmen. Davon waren 359 Stimmen ungültig, sodass sich die Zahl der gültigen Stimmen auf 26.570 belief.
Die Verteilung der gültigen Stimmen auf die Bewerber lautete wie folgt: Ein Bewerber der SPD erhielt 13.101 Stimmen, ein Bewerber der CDU 6.674 Stimmen, ein Bewerber von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FWI und DIE LINKE 4.422 Stimmen, ein Einzelbewerber 1.213 Stimmen und ein Bewerber der FDP 1.160 Stimmen.
Da für eine direkte Wahl mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, also mindestens 13.465 Stimmen, erforderlich gewesen wäre, konnte im ersten Wahlgang kein Bewerber die erforderliche Mehrheit erreichen. Der Kommunalwahlausschuss stellte daher fest, dass eine Stichwahl stattfindet. An dieser werden die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen teilnehmen, nämlich die Kandidaten der SPD und der CDU. Die Stichwahl ist für den 27. September 2020 angesetzt.
Die Ermittlung der Ergebnisse erfolgte durch die Wahlvorstände in den Stimmbezirken. Der Ausschuss ist bei der förmlichen Feststellung an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden und auf die Korrektur von Rechenfehlern beschränkt. Gegen die Gültigkeit der Wahl können Wahlberechtigte, die Leitungen der teilnehmenden Parteien und Wählergruppen sowie die Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses Einspruch erheben.
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- 3Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel am 13.09.2020Zur Vorlage · 2020/170 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Kommunalwahlausschusses am 16. September 2020 liegt die Vorlage 2020/170 zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zur Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel vor, die am 13. September 2020 stattgefunden hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Ergebnis der Wahl offiziell festzustellen. Dies umfasst die Benennung der Direktkandidaten aus den jeweiligen Wahlkreisen sowie der Listenbewerber für den Rat der Stadt.
Gemäß der Kommunalwahlordnung ist der Ausschuss dazu befugt, die Zahl der Wahlberechtigten, die Anzahl der Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen festzustellen. Zudem werden die Stimmenzahlen pro Bewerber und Wahlbezirk, die Stimmenanteile der Parteien und Wählergruppen sowie die Sitzverteilung und die gewählten Bewerber aus der Reserveliste festgelegt.
Der Wahlausschuss ist dabei an die Entscheidungen des Wahlvorstands gebunden und ist lediglich zur Korrektur von Rechenfehlern berechtigt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Bedenken gegen Entscheidungen des Wahlvorstands bezüglich der Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmen vorzutragen und diese in der Sitzungsniederschrift zu vermerken. Die abschließende Prüfung etwaiger Einsprüche sowie die Entscheidung über die allgemeine Gültigkeit der Wahl obliegt dem neu gewählten Wahlprüfungsausschuss. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Feststellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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Hauptdokument|20200915153650-0|20200915153651-1|20200915153654-2
- 4Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Regionalverbands Ruhr am 13.09.2020Zur Vorlage · 2020/172 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/172 des Kommunalwahlausschusses befasst sich mit der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Regionalverbands Ruhr, die am 13. September 2020 stattgefunden hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kommunalwahlausschuss das Ergebnis der Wahl gemäß den beigefügten Anlagen offiziell feststellt.
Die Grundlage für diese Feststellung bildet das Kommunalwahlgesetz sowie die Kommunalwahlordnung. Der Wahlausschuss prüft hierbei die Wahlniederschriften der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände auf ihre Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Der Wahlleiter stellt das endgültige Wahlergebnis zusammen. Dabei ist der Ausschuss befugt, rechnerische Berichtigungen an den Feststellungen der Wahlvorstände vorzunehmen, bleibt jedoch in sonstigen Entscheidungen an deren Niederschriften gebunden.
Im Detail umfasst die Feststellung die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der abgegebenen Wählerstimmen sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen. Zudem werden die Stimmenzahlen für die einzelnen Listenwahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen pro Wahlbezirk und für das gesamte Wahlgebiet der Gemeinde ausgewiesen. Auf Basis der Ergebnisse der einzelnen Gemeindewahlausschüsse ermittelt der Ausschuss des Regionalverbands Ruhr die Gesamtzahl der gültigen Stimmen nach Parteien und Wählergruppen. Daraus leitet der Ausschuss die Sitzverteilung in der Verbandsversammlung sowie die Wahl der einzelnen Bewerber aus den Listenwahlvorschlägen ab. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht verzeichnet.
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- 5Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Integrationsrat der Stadt Castrop-Rauxel am 13.09.2020Zur Vorlage · 2020/169 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kommunalwahlausschuss der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 16. September 2020 über die Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Integrationsrat beraten, die am 13. September 2020 stattgefunden hat. Gegenstand der Sitzungsvorlage 2020/169 ist die offizielle Bestätigung der gewählten Migrantenvertreter sowie der Verteilung der gültigen Stimmen auf die beteiligten Wählergruppen.
Gemäß der geltenden Wahlordnung und der Kommunalwahlordnung umfasst die Feststellung durch den Ausschuss die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen. Zudem sollen die Gesamtzahl der für die Parteien und Wählergruppen abgegebenen Stimmen sowie die Zuteilung der Sitze festgelegt werden.
Der Ausschuss ist dabei an die Entscheidungen des Wahlvorstands gebunden und ist rechtlich auf die Berichtigung von Rechenfehlern beschränkt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Bedenken gegen Entscheidungen des Wahlvorstands bezüglich der Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmen vorzutragen und diese in der Sitzungsniederschrift zu vermerken. Die abschließende Prüfung etwaiger Einsprüche sowie die Entscheidung über die allgemeine Gültigkeit der Wahl obliegt nach der Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss dem neu gewählten Rat der Stadt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Feststellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 6Anfragen der Ausschussmitglieder
- 7Mitteilungen der Verwaltung