Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Einführung und Verpflichtung von Sachkundigen Bürger*innen und Sachkundigen Einwohner*innen
- 4Benennung einer Schriftführerin und einer stellvertrenden Schriftführerin für den Betriebsausschuss 3Zur Vorlage · 2021/055 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/055 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der Benennung der Schriftführung für das Gremium. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen. Diese Aufgabe wird durch eine vom Ausschuss zu bestellende Person wahrgenommen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Schriftführerin sowie eine stellvertretende Schriftführerin für den Betriebsausschuss 3 zu benennen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine Ausschüsse. Nach den geltenden Regelungen ist die Niederschrift sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von der Schriftführerin zu unterzeichnen.
Die vorliegende Vorlage weist darauf hin, dass die Benennung der Funktionen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Entscheidung über die Besetzung dieser Funktionen war als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Betriebsausschusses am 26. August 2021 vorgesehen.
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- 5Antrag DIE LINKE vom 23.07.2021_Antrag zur frühzeitigen Information der politischen Ebene über private und öffentliche Wohnbau- und Bauvorhaben in CASZur Vorlage · 2021/218 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/218 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 23. Juli 2021. Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung eines Verfahrens zur frühzeitigen Information der politischen Ebene über private sowie öffentliche Wohnbau- und Bauvorhaben innerhalb der Stadt Castrop-Rauxel.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sowie in den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) vorgelegt. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 2. September 2021 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die inhaltliche Ausgestaltung der Umsetzung sowie die Details zur Umsetzung des Beschlussvorschlags sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung.
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- 6E-Scooter-Angebot für Castrop-Rauxel (Beendigung Pilotphase)Zur Vorlage · 2021/233 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/233 befasst sich mit dem Abschluss der Pilotphase des E-Scooter-Angebots der Firma Spin Mobility GmbH in Castrop-Rauxel, welche vom 15. April bis zum 15. Juli 2021 lief. Während dieses Zeitraums wurden laut Daten des Anbieters über 30.000 Fahrten mit einer Gesamtdistanz von mehr als 110.000 Kilometern durchgeführt. Die durchschnittliche Fahrt dauerte etwa 22 Minuten bei einer Distanz von rund 3,7 Kilometern pro Fahrt. Es wurden 462 Meldungen an den Kundenservice des Anbieters registriert, wobei etwa die Hälfte der Meldungen technische Probleme mit der App betraf.
Da der Anbieter das Angebot in Castrop-Rauxel fortführen möchte, plant die Verwaltung eine verstärkte Regulierung des E-Scooter-Verkehrs. Ein verwaltungsinterner Arbeitskreis aus den Bereichen Stadtentwicklung, Ordnung, Vermessung und Digitalisierung soll eine Kooperationsvereinbarung ausarbeiten. Diese soll Regelungen zu Abstellflächen, Fahrverbotszonen, der Flottengröße sowie zur Verkehrssicherheit und zum Beschwerdemanagement enthalten. Ziel ist die Wahrung eines geordneten Stadtbildes und der Verkehrssicherheit.
Die Vereinbarung soll so strukturiert sein, dass auch potenzielle weitere Anbieter berücksichtigt werden können. Parallel dazu prüft die Verwaltung die Rahmenbedingungen für Konzessionen oder Sondernutzungen, wobei der aktuelle Anbieter die Bereitschaft zur Zahlung zweckgebundener Gebühren signalisiert hat. Zudem sind Schwerpunktkontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei sowie Maßnahmen zur Verkehrserziehung geplant. Die Ausschussmitglieder sollen den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
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- 7Elektroladesäulenausbau im Stadtgebiet Castrop-Rauxel im Rahmen des Bundesförderprogramms ?Ladeinfrastruktur vor Ort?Zur Vorlage · 2021/211 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet. Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde ein Förderantrag über eine Gesamtsumme von 248.880 Euro gestellt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung von 48 Ladepunkten sowie 24 zugehörigen Netzanschlüssen.
Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 80 Prozent des Gesamtbetrags, was einem Betrag von 199.104 Euro entspricht. Die verbleibenden Eigenmittel in Höhe von 49.776 Euro werden durch die Stadtwerke Castrop-Rauxel finanziert. Die geplanten Ladesäulen sollen an öffentlichen Plätzen, Schulen sowie gegebenenfalls an Friedhöfen und Kleingärten errichtet werden.
Ein positiver Förderbescheid steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus. Für den Fall eines positiven Bescheids ist ein Ratsbeschluss zum Abruf der Förderung vor Beginn der Ausbauarbeiten erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt und dem Rat den Ausbau der 48 Ladepunkte empfiehlt. Sobald der Förderbescheid vorliegt, sollen die zukünftigen Standorte in den zuständigen Ausschüssen vorgestellt werden. Aus dem Dokument geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat.
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- 8Straßenumbenennung Wendehammer 'Industriestraße' in 'Zum Wasserkreuz'Zur Vorlage · 2021/230 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/230 sieht die Umbenennung eines Wendehammers am südlichen Ende der Industriestraße vor. Der Bereich soll künftig die Bezeichnung „Zum Wasserkreuz“ erhalten. Die Maßnahme dient der Schaffung einer prägnanten Adresse für den Hauptzugangsbereich des interkommunalen Erlebnisparks „Emscherland“, der auf einer Fläche von etwa 30 Hektar entsteht.
Der Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, den künftigen Besucherverkehr zielgerichtet zu lenken. Da die aktuelle Lagebezeichnung „Industriestraße“ aufgrund der Ausdehnung der Straße zu Fehlleitungen und Suchverkehr führen kann, soll eine eindeutige Adresse für Navigationssysteme geschaffen werden. Zudem soll verhindert werden, dass für Wanderparkplätze oder Ausflugsziele künftig Privatadressen als Orientierungspunkte genutzt werden.
Die neue Bezeichnung „Zum Wasserkreuz“ bezieht sich auf die geografische Lage des Zusammenflusses von Emscher, Rhein-Herne-Kanal und Suderwicher Bach. Der Zusatz „Zum“ soll dabei die Funktion des Wendehammers als Zubringerfläche kennzeichnen. Da der betroffene Bereich keine direkten Anlieger besitzt, ergeben sich durch die Umbenennung keine Änderungen von Anwohneradressen. Die Umbenennung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag liegt dem Betriebsausschuss 3 vor.
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- 9Sanierung AltstadtringZur Vorlage · 2021/222 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll ein Planungskonzept zur Umgestaltung des Altstadtrings beschließen. Die Vorlage sieht vor, den derzeit vierspurigen Straßenabschnitt auf zwei Fahrspuren für den Kraftfahrzeugverkehr zu reduzieren, um Platz für breitere Radfahrstreifen zu schaffen. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung des Radverkehrsangebots im Zuge einer anstehenden Sanierung der Brücken und der Fahrbahndecke durch den Landesbetrieb Straßen.NRW.
Die Planung umfasst verschiedene Anpassungen an den Knotenpunkten. So sollen an der Kreuzung Bochumer Straße/Karlstraße Aufstellbereiche für Radfahrer geschaffen und an der Kreuzung Widumer Straße/Erinstraße durch eine separate Rechtsabbiegespur sowie spezielle Signalanlagen für das indirekte Linksabbiegen die Sicherheit erhöht werden. An den Rampenanschlüssen zur Herner Straße sollen die Sichtverhältnisse durch eine orthogonale Führung der Zufahrten verbessert werden. Im Bereich des Engelsburgplatzes ist eine neue Verkehrsführung für den Radverkehr sowie eine getrennte Signalisierung vorgesehen. Zudem sollen die Bushaltestellen „Am Wiedehagen / Erinpark“ und „Engelsburgplatz“ barrierefrei ausgebaut werden.
Das Konzept berücksichtigt zudem Vorgaben des städtischen Nahmobilitätskonzepts sowie Anregungen des ADFC. Nach der Beschlussfassung soll die Verwaltung die detaillierte Ausführungsplanung in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW weiterführen. Ein Vergabeverfahren wird für das vierte Quartal 2021 angestrebt, damit die Bauarbeiten im Frühjahr 2022 beginnen können.
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- 10Bikesharing-Angebot in Castrop-Rauxel (z.B. metropolradruhr/ nextbike)Zur Vorlage · 2021/223 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/223 befasst sich mit der Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung eines Bikesharing-Angebots im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Im Zentrum der Untersuchung steht die Akquise eines Anbieters, wobei insbesondere das stationsbasierte System der nextbike GmbH bzw. des metropolradruhr in Betracht gezogen wird.
Die Verwaltung berichtet, dass ein früherer Versuch zur Einführung von metropolradruhr aufgrund einer geringen erwarteten Nachfrage nicht erfolgreich war. Aktuelle Analysen im Rahmen des Nahmobilitätskonzepts zeigen, dass viele Anbieter von Fahrradverleihsystemen ihre Dienste aus wirtschaftlichen Gründen auf Großzentren beschränken oder sich ganz vom Markt zurückgezogen haben. Ein direkter Kontakt zur nextbike GmbH konnte durch die Verwaltung nicht hergestellt werden, wesrend der Regionalverband Ruhr (RVR) die Rolle eines Vermittlers für eine Angebotsanfrage übernommen hat.
Hinsichtlich der finanziellen Rahmenbedingungen wird darauf hingewiesen, dass ein bisheriges Förderprogramm zur Bezuschussung der Stationseinrichtung ausgelaufen ist. Da derzeit keine Kostenübernahme durch externe Stellen möglich ist, müssten die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Stationen von der Kommune getragen werden. Eine genaue Bezifferung der Kosten ist aktuell nicht möglich, da keine aktuellen Vergleichswerte aus Partnerstädten vorliegen. Sollten künftig wieder finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die Infrastruktur bestehen, wird die Verwaltung informieren. Bei einer Interessensbekundung würde der RVR die Kommunikation zwischen der Stadt und dem Anbieter koordinieren. Der Rat der Stadt soll die Sachlage zur Kenntnis nehmen.
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- 11Umsetzung ISEK Merklinde ? Sachstand (August 2021)Zur Vorlage · 2021/229 · Sitzungsvorlage
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Die Stadtverwaltung hat den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Merklinde vorgelegt. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms 2021 (STEP 2021) wurde im Juli 2021 der Zuwendungsbescheid für verschiedene Maßnahmen übermittelt. Zu den bewilligten Projekten gehören die Identifizierung von Angsträumen, ein Hof- und Fassadenprogramm für private Eigentümer sowie die Einrichtung eines Begegnungszentrums und eines Stadtteilbüros. Zudem sind die Schaffung eines Quartiersfonds, die Förderung des Quartiersmanagements und Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Der Abriss eines Gebäudeteils der ehemaligen Harkortschule zur Schaffung von Platz für einen Kitaneubau soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 beginnen. Das Quartiersmanagement wird ab 2022 aktiv vor Ort tätig sein und die Umsetzung der Projekte begleiten. Die Maßnahme zur Zwischennutzung von Flächen am Gleisdreieck entfällt, da die aktuelle Flächenentwicklung bereits Grünflächen und Spielorte vorsieht.
Für das Städtebauförderungsprogramm 2022 (STEP 2022) ist die Beantragung weiterer Maßnahmen geplant. Diese umfassen ein Beleuchtungskonzept, die Aufwertung des Haltepunkts Merklinde, die Nachnutzung der Fläche des ehemaligen Getränkemarktes an der Harkortstraße sowie den Umgang mit Straßenlärm und Emissionen. Zudem soll die Umgestaltung des Schulhofes der ehemaligen Friedrich-Harkort-Schule beantragt werden. Die notwendigen Mittel wurden im Rahmen des Nachtragshaushalts 2021 eingestellt. Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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- 12Fortschreibung ISEK StadtmittelpunktZur Vorlage · 2021/214 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/214 befasst sich mit der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Stadtmittelpunkt in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die Fortführung des Konzepts sowie die Ergebnisse zweier zentraler Untersuchungen beschließen.
Die erste Untersuchung umfasst eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung von Wohnungsbaupotentialen auf der Potentialfläche Ost. Hierauf basierend dient ein entwickelter Rahmenplan als Grundlage für die weitere Planung und die Festlegung von Nutzungsmischungen. Die zweite Untersuchung befasst sich mit der Strukturanalyse des Verwaltungsstandortes und dem Ziel, das Rathaus zu einem BürgerRatHaus umzugestalten. Das vorgesehene Umsetzungsszenario sieht eine interne Umstrukturierung, die Bündelung bürgernaher Dienstleistungen sowie einen zentralen Eingang vor. Ergänzend wird die Möglichkeit eines Ergänzungsbaus auf einem freien Baufeld geprüft.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, bis zum 30. September 2021 einen Förderantrag für die Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms 2022 bei der Bezirksregierung Münster einzureichen. Für die Umsetzung des BürgerRatHauses wird ein auf das Jahr 2021 hochgerechneter Kostenrahmen von 10,8 Millionen Euro veranschlagt, der für das Jahr 2025 auf 12,2 Millionen Euro prognostiziert wird. Die Kosten für eine mögliche Erweiterung durch einen Neubau werden auf etwa 16,9 Millionen Euro für das Jahr 2025 geschätzt. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt teilweise über Städtebauförderung sowie durch städtische Eigenanteile und andere Akteure.
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Hauptdokument|20210810165925-0|20210810165944-1|20210810165948-2|20210810165948-3|20210810165952-4
- 13Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 3) hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2021/226 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/226 sieht den Beschluss der Vorkaufsrechtssatzung 3 vor. Mit diesem Instrument beansprucht die Stadt Castrop-Rauxel nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht für bestimmte Flächen im Stadtgebiet. Ziel der Satzung ist die dauerhafte Sicherung und der Erhalt von Kleingartenanlagen sowie die Vorbeugung von Flächenspekulationen durch Dritte.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst alle Kleingartenanlagen im Stadtgebiet, sofern sich die Flächen nicht bereits im Eigentum der Stadt befinden. Die Satzung definiert neun spezifische Teilflächen, die verschiedene Gemarkungen wie Henrichenburg, Castrop, Habinghorst, Frohlinde, Rauxel, Bövinghausen und Ickern umfassen. Konkret sind unter anderem die Anlagen Henrichenburg, Castrop-Rauxel Süd, Ochsenbruch, Castrop-Rauxel Nord, Frohlinde, Alter Bahndamm, Merklinde, Am Grutholz sowie Ickern Ost betroffen.
Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts soll die Stadt die Möglichkeit erhalten, bei Veräußerungen durch die bisherigen Eigentümer unmittelbar auf die städtebauliche Entwicklung einzuwirken. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Satzung keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen verursacht, da lediglich eine Erwerbsoption eingeräumt wird. Ein finanzieller Aufwand entsteht erst im Falle einer tatsächlichen Ausübung des Vorkaufsrechts, wofür entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssten. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 3 und anschließend in den Rat der Stadt vorgelegt.
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Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 264 „Unterspredey/ In der Recke“ beschlossen. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 1,55 Hektar im Ortsteil Schwerin und umfasst verschiedene Grundstücke entlang der Straßen Unterspredey und In der Recke.
Die Planung dient dazu, die Abgrenzung zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich rechtlich zu klären und die Bebauung im Übergangsbereich zum Freiraum zu steuern. Ein wesentlicher Anlass ist die Sicherung von Flächen, die für die ökologische Entwicklung relevant sind. Konkret sollen eine Waldfläche sowie ein Bereich mit einem unterirdischen Einlaufbauwerk für einen Bachlauf als nicht bebaubare Bereiche geschützt werden. Damit soll eine geplante Bebauung auf diesen Flurstücken verhindert werden, um die Freiraumstruktur und die Wasserführung zu erhalten.
Das städtebauliche Ziel ist die Erhaltung der aufgelockerten Siedlungsstruktur. Durch Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und zu Baugrenzen soll eine eindeutige Grundlage für künftige Bauvorhaben geschaffen werden. Eine Erweiterung von Bauland ist nicht vorgesehen; vielmehr sollen die bestehenden Baugrenzen verbindlich definiert und die Zulässigkeit von Nebenanlagen geregelt werden. Die Verwaltung prüft im weiteren Verfahren, ob ein einfacher oder qualifizierter Bebauungsplan umgesetzt wird. Für die Stadt entstehen durch die Planungsleistungen und etwaige Gutachten Kosten, wobei keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima zu erwarten sind.
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- 15Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 16Anfragen der Ausschussmitglieder
- 17Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich