Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung
Gremium: Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Planungsrechtliche Strukturierung gewerblicher Bauflächen in Castrop-Rauxel hier: Beschluss gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGBZur Vorlage · 2022/065 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/065 befasst sich mit der planungsrechtlichen Strukturierung gewerblicher Bauflächen in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll beschließen, diese Strukturierung als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB festzulegen. Ziel der Maßnahme ist es, eine gesamtstädtische, übergeordnete Leitlinie für die Bauleitplanung zu schaffen, auf die in einzelnen Bebauungsplänen Bezug genommen werden kann.
Die Grundlage der Untersuchung bilden die im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbe- und Sonderbauflächen mit einer Gesamtgröße von 394 Hektar. Die Strukturierung untersucht die planungsrechtlichen Restriktionen dieser Flächen, insbesondere im Hinblick auf Emissionsbeschränkungen. Durch die Festlegung soll eine gebietsübergreifende Gliederung der Gewerbegebiete nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ermöglicht werden. Dies dient der Regelung von Lärmimmissionen und der Konfliktbewältigung zwischen verschiedenen Nutzungen.
Im Rahmen der Untersuchung wurden vier Gewerbegebiete identifiziert, die Flächen ohne förmliche Emissionsbeschränkungen enthalten: das Gewerbegebiet Henrichenburg, das Gewerbegebiet Westring/Herner Straße, das Gewerbegebiet Habinghorst/Zum Dücker sowie das Gewerbegebiet Merklinde. Neben der planerischen Funktion dient die Übersicht als Hilfestellung für die Erstberatung bei der Ansiedlung von Betrieben. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch den Beschluss keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 4Erweiterungsmöglichkeiten gewerblicher Flächen in Castrop-Rauxel hier: Vorstellung der FlächenprüfungZur Vorlage · 2022/066 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/066 befasst sich mit der Prüfung von Erweiterungsmöglichkeiten für gewerbliche Flächen in Castrop-Rauxel. Im aktuellen Flächennutzungsplan 2025 sind 394 Hektar Gewerbe-, Sonderbau- und Handelsflächen ausgewiesen, wobei nur begrenzte Kapazitäten für Neuansiedlungen bestehen. Im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung durch den Regionalverband Ruhr (RVR) wurde der Stadt ein Gewerbeflächenbedarf von 27 Hektar zugestanden, wovon im aktuellen Entwurf 26 Hektar als verfügbar dargestellt sind.
Die Untersuchung konzentrierte sich auf Flächen, die an bestehende Gewerbegebiete angrenzen, um die vorhandene Infrastruktur nutzen zu können. Dabei wurden unter anderem Standorte wie das ehemalige Kraftwerk Knepper, Areale nördlich von Rain Carbon, der Standort Graf Schwerin sowie Flächen im Bereich Mittelstandspark Ost betrachtet. Die Evaluierung erfolgte unter Berücksichtigung regionalplanerischer Vorgaben sowie naturschutzrechtlicher und klimatischer Restriktionen. Freiflächen außerhalb des Siedlungszusammenhangs wurden nicht untersucht.
Die Ergebnisse der Prüfung zeigen, dass die angrenzenden Flächen zahlreichen Einschränkungen unterliegen und unmittelbar geeignete Erweiterungsflächen nicht identifiziert werden konnten. Für zukünftige Neuansiedlungen verbleiben neben den bereits genannten größeren Flächen primär die Nutzung von Reserveflächen sowie die Nachnutzung von aufgegebenen oder mindergenutzten Betriebsstandorten innerhalb der bestehenden Gebiete. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entwicklung brachliegender Gewerbeimmobilien durch gezielte Konzepte gefördert werden soll. Der Rat der Stadt soll die vorgelegte Prüfung zur Kenntnis nehmen.
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- 5Aufstellung des Regionalplan Ruhr - Erneute Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 9 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG NRW hier: Stellungnahme der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/096 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr findet derzeit die zweite Beteiligung der öffentlichen Stellen statt. Ziel des Verfahrens ist es, die bestehenden Regionalpläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durch ein gemeinsames Planwerk abzulösen. Der vorliegende Entwurf des Regionalverbandes Ruhr (RVR) weist im Vergleich zur ersten Fassung eine Reduzierung der Ziele und Grundsätze auf, was laut Verwaltung einen größeren Abwägungsspielraum für die Kommunen ermöglicht.
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel bewertet jedoch spezifische Änderungen kritisch. Insbesondere die Herabsetzung der Ansiedlungsschwelle für regionale Kooperationsstandorte von 8 auf 5 Hektar wird als Einschränkung des kommunalen Handlungsspielraums betrachtet, da dies die Konkurrenz zu örtlichen Ansiedlungen erhöht und die Bedarfsberechnung zulasten der Kommune verändert. Zudem wird angemerkt, dass die Fläche des ehemaligen Kraftwerks Knepper nicht mehr als regionaler Kooperationsstandort geführt wird.
Des Weiteren werden die veralteten Datengrundlagen für die Siedlungsflächenbedarfsberechnung sowie die Ablehnung einer Verlängerung des Planungshorizontes auf 25 Jahre beanstandet. Der Rat der Stadt soll beauftragt werden, die beigefügte kommunale Stellungnahme gegenüber der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr einzureichen und bei der Stellungnahme des Kreises Recklinghausen mitzuwirken.
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Hauptdokument|20220224085527-0|20220224085527-1|20220330080540-0|20220331135313-0
- 6Bericht zur Entwicklung der GE/GI-Flächen 2021Zur Vorlage · 2022/087 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/087 der Stabsstelle Wirtschaftsförderung befasst sich mit dem Bericht zur Entwicklung der Gewerbe- und Industrieflächen (GE/GI-Flächen) für das Jahr 2021. Der vorliegende Bericht dient der Information über die Veränderungen und den Status der entsprechenden Flächen im Stadtgebiet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung den Bericht der Wirtschaftsförderung zur Kenntnis nimmt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die zuständige Verwaltung hat die Vorlage am 3. März 2022 erstellt, um die Entwicklung der Flächennutzung im genannten Berichtszeitraum darzustellen.
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- 73. Änderung des Flächennutzungsplans 'Gewerbegebiet Knepper' hier: a) Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2022/088 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/088 behandelt die dritte Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Knepper“. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer etwa 7,6 Hektar großen Fläche im Ortsteil Deininghausen. Die Fläche, die Teile des interkommunalen Standorts auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper umfasst, soll von einer „Fläche für die technische Ver- und Entsorgung“ in eine „gewerbliche Baufläche“ umgewidmet werden, um eine industrielle Nachnutzung zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Anpassung ist zudem die Umwidmung einer etwa 1,5 Hektar großen landwirtschaftlichen Fläche vorgesehen.
Ein Verkehrsgutachten geht von einem werktäglichen Neuverkehrsaufkommen von 9.336 Kfz-Fahrten aus, bestehend aus 5.474 Pkw und 3.862 Lkw. Der Umweltbericht kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter zu erwarten sind. Für das Schutzgut Mensch sind zwar tendenziell höhere Emissionen bei Lärm und Luft möglich, die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben soll jedoch durch den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 246 sichergestellt werden. Artenschutzprüfungen aus den Jahren 2018 und 2021 liegen vor. Ein Energiekonzept des Vorhabenträgers sieht CO2-Neutralität durch Wärmedämmung, effiziente Anlagentechnik und Photovoltaik-Anlagen vor, wobei der Bebauungsplan die Installation von Solarenergie auf mindestens 75 % der neuen Dachflächen festlegt. Sämtliche Planungs-, Erschließungs- und Gutachtenskosten werden vom Vorhabenträger getragen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf inklusive Begründung und Umweltbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung sowie der Bereitstellung im Internet zu beauftragen.
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Hauptdokument|20220304083233-0|20220304083233-1|20220304083233-2|20220304083234-3|20220304083234-4|20220304083239-5|20220304083301-6
- 8Bebauungsplan Nr. 246 'Gewerbegebiet Knepper' hier: a) Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereichs b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2022/089 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2022/089 des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung befasst sich mit der Anpassung des Bebauungsplans Nr. 246 „Gewerbegebiet Knepper“. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 6,5 Hektar im Ortsteil Deininghausen und ist Teil eines größeren interkommunalen Standorts auf einem ehemaligen Kraftwerksgelände. Die Anpassung des Geltungsbereichs erfolgt aufgrund fehlender Einigungen mit einem Grundstückseigentümer sowie zur Berücksichtigung der Straßenplanung am nördlichen Knotenpunkt. Der Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss 3 sieht die öffentliche Auslegung des Entwurfs inklusive Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten vor.
Die verkehrliche Erschließung soll über eine neue Straße erfolgen, die eine Anbindung an die A 42/A 45 im Süden und die L 657 im Norden herstellt. Um den Lkw-Verkehr zu steuern, ist eine Beschränkung auf den südlichen Anfahrtspunkt sowie Durchfahrtsverbote auf dem nördlichen Abschnitt vorgesehen. Ein Verkehrsgutachten prognostiziert ein tägliches Neuverkehrsaufkommen von 9.336 Fahrten. Zum Schutz vor Lärm ist ein 185 Meter langer, 4,5 Meter hoher Wall geplant. Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten für Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden.
Für den ökologischen Ausgleich ist die Rücknahme von Flächen aus dem Bebauungsplan der Stadt Dortmund vorgesehen. Die Planung schreibt zudem eine Dachbegrünung sowie die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf mindestens 75 % der neuen Dachflächen vor. Der Vorhabenträger trägt sämtliche Kosten für Planunterlagen, Gutachten sowie Erschließungsmaßnahmen. Das weitere Verfahren umfasst die Beteiligung der Behörden und die anschließende öffentliche Offenlage.
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Hauptdokument|20220304090228-1|20220304090228-2|20220304090230-3|20220304090238-4|20220304090238-5|20220304090240-6|20220304090241-7|20220304090245-8|20220304090247-9|20220304090248-10|20220304090151-0|20220304090343-11|20220304090344-12|20220304090345-13|20220304090152-1|20220304090152-2|20220307093311-0|20220308100006-0|20220308100011-0|20220307102656-0|20220304090205-0
- 9Strategie Glasfaserausbau der Stadtwerke Castrop-Rauxel
- 10Anfragen der Ausschussmitglieder
- 11Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht zu aktuellen Ansiedlungennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich