Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bürgerantrag vom 09.03.2022_Streit um NaturkundelehrpfadZur Vorlage · 2022/103 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/103 befasst sich mit einem Bürgerantrag, der am 9. März 2022 eingereicht wurde. Gegenstand des Antrags ist eine Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einem Naturkundelehrpfad in der Stadt Castrop-Rauxel.
Der Antrag wurde im Bereich Stadtentwicklung und Statistik eingeordnet und ist für die Beratung im Umweltausschuss am 22. März 2022 als Tagesordnungspunkt 3 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist in der vorliegenden Fassung direkt auf den Inhalt des eingereichten Antrags.
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- 4Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 5Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 6Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 06.03.2022_Aktualisierung des Berichtes zur umwelt- und klimaorientierten StadtentwicklungZur Vorlage · 2022/095 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/095 befasst sich mit der Aktualisierung des Berichtes zur umwelt- und klimaorientierten Stadtentwicklung. Der vorliegende Antrag wurde gemeinsam von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 6. März 2022 gestellt.
Die Beratung der Vorlage ist für den Umweltausschuss am 22. März 2022 sowie für den Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) am 24. März 2022 vorgesehen. Der Antrag zielt auf eine inhaltliche Aktualisierung der bestehenden Berichterstattung im Bereich der Stadtentwicklung und Statistik ab, um die Aspekte der Umwelt- und Klimafreundlichkeit in der Stadtplanung zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktionen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 7Antrag der AG Mobilität des Klimabeirates vom 07.03.2022_Kostenfreies Parken für Elektroautos in der Innenstadt,Zur Vorlage · 2022/102 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/102 befasst sich mit dem Thema des kostenfreien Parkens für Elektroautos in der Innenstadt von Castrop-Rauxel. Der zugrunde liegende Antrag wurde von der Arbeitsgruppe Mobilität des Klimabeirates am 7. März 2022 gestellt.
Gegenstand der Vorlage ist die Prüfung einer Regelung, die Elektrofahrzeugen das Parken im Innenstadtbereich ohne Gebühren ermöglichen soll. Die Vorlage wurde für die Beratung im Umweltausschuss am 22. März 2022 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in dem Dokument festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist in der vorliegenden Fassung direkt auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Arbeitsgruppe Mobilität. Die zuständige Stelle der Arbeitsgruppe im Klimabeirat hat die Vorlage zur Vorlage im Ausschuss vorbereitet.
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- 8Förderung von neuen Solarstrom-Anlagen für bestehende oder neu zu errichtende private Wohngebäude im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel.Zur Vorlage · 2022/083 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/083 sieht die Fortsetzung des Projektes „Ausbau privater Photovoltaik im Paket“ für das Haushaltsjahr 2022 vor. Ziel der Maßnahme ist die Förderung von Solarstrom-Anlagen auf bestehenden oder neu zu errichtenden privaten Wohngebäuden im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hierfür sollen aus den Mitteln des Energiefonds weitere Fördermittel in Höhe von insgesamt 50.000 Euro bereitgestellt werden. Nicht verbrauchte Haushaltsmittel aus dem Jahr 2022 können dabei in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden. Zudem ist eine jährliche Evaluierung der zahlenmäßigen Entwicklung der realisierten Anlagen vorgesehen.
Das Projekt basiert auf einem Anreiz-Paket, das im Jahr 2021 eingesetzt wurde, um den Ausbau privater Photovoltaikanlagen zu unterstützen. Die Förderung erfolgt nach einer festgelegten Richtlinie, die unter anderem den Nachweis einer Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW in Castrop-Rauxel voraussetzt. Im vorangegangenen Jahr wurden 56 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von 46.300 Euro ausgezahlt. Die Finanzierung der beantragten Mittel erfolgt über die vorhandenen Restmittel des Energiefonds, wodurch kein zusätzlicher städtischer Eigenanteil im Ergebnisplan anfällt. Die Maßnahme dient der Unterstützung der Klimaziele, die sich die Stadt im Rahmen der Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union gesetzt hat.
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- 93. Änderung des Flächennutzungsplans 'Gewerbegebiet Knepper' hier: a) Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2022/088 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Knepper“. Der Geltungsbereich umfasst ein etwa 7,6 Hektar großes Areal im Ortsteil Deininghausen, das auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper liegt. Die Änderung sieht vor, die bisher als Fläche für die technische Ver- und Entsorgung (Elektrizität und Fernwärme) ausgewiesene Fläche in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Ziel ist die Entwicklung eines interkommunalen Standorts gemeinsam mit der Stadt Dortmund zur Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben.
Die Planung basiert auf der Möglichkeit, die Fläche aufgrund der vorhandenen Verkehrsanbindung an die Autobahnen A 42 und A 45 sowie an die Schiene für großflächige Nutzungen zu verwenden. Ein Verkehrsgutachten untersucht die Auswirkungen des erwarteten Neuverkehrs. Um Konflikte mit der Wohnnutzung zu vermeiden, sieht das Konzept vor, den Lkw-Verkehr ausschließlich über die südliche Anbindung über die Straßen Langenacker und Königshalt zum Autobahnkreuz zu leiten.
Der Entwurf der Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten soll zur öffentlichen Einsicht nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt und im Internet bereitgestellt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die abschließende Ausarbeitung für die öffentliche Auslegung vorzubereiten. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20220304083233-0|20220304083233-1|20220304083233-2|20220304083234-3|20220304083234-4|20220304083239-5|20220304083301-6
- 10Bebauungsplan Nr. 246 'Gewerbegebiet Knepper' hier: a) Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereichs b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2022/089 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/089 wird die Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 246 „Gewerbegebiet Knepper“ sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs behandelt. Das Projekt umfasst die Entwicklung eines interkommunalen Standorts auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper, der sich über die Stadtgebiete von Castrop-Rauxel und Dortmund erstreckt.
Der Geltungsbereich auf Castrop-Rauxeler Stadtgebiet umfasst etwa 6,5 Hektar im Ortsteil Deininghausen. Eine Anpassung des räumlichen Bereichs erfolgte, da landwirtschaftliche Flächen im Bereich der Oststraße/Oestricher Straße nicht in das städtebauliche Konzept aufgenommen wurden und der Bereich zur Anbindung einer neuen Planstraße nach Norden erweitert wurde. Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Flächen für kleinteilige Gewerbenutzung.
Die verkehrliche Erschließung soll über zwei Punkte erfolgen: Eine Anbindung an die Autobahnen A 42 und A 45 auf Dortmunder Gebiet sowie ein neuer Anbindungspunkt an die L 657 im Norden auf Castrop-Rauxeler Gebiet. Zur Sicherstellung eines verkehrsgerechten Knotenpunktes ist die Verlegung der Straße „Im Dahl“ vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 die Anpassung des Geltungsbereichs beschließt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans inklusive Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen. Die Planung sieht zudem Maßnahmen zum Lärmschutz und zur optischen Abschirmung angrenzender Wohngebiete durch Eingrünungen und Erdwälle vor.
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Hauptdokument|20220304090228-1|20220304090228-2|20220304090230-3|20220304090238-4|20220304090238-5|20220304090240-6|20220304090241-7|20220304090245-8|20220304090247-9|20220304090248-10|20220304090151-0|20220304090343-11|20220304090344-12|20220304090345-13|20220304090152-1|20220304090152-2|20220307093311-0|20220308100006-0|20220308100011-0|20220307102656-0|20220304090205-0
- 11Planungsrechtliche Strukturierung gewerblicher Bauflächen in Castrop-Rauxel hier: Beschluss gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGBZur Vorlage · 2022/065 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/065 befasst sich mit der planungsrechtlichen Strukturierung gewerblicher Bauflächen in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll beschließen, diese Strukturierung als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB festzulegen. Ziel der Maßnahme ist es, eine gesamtstädtische, übergeordnete Leitlinie für die Bauleitplanung zu schaffen, auf die in einzelnen Bebauungsplänen Bezug genommen werden kann.
Die Grundlage der Untersuchung bilden die im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbe- und Sonderbauflächen mit einer Gesamtgröße von 394 Hektar. Die Strukturierung untersucht die planungsrechtlichen Restriktionen dieser Flächen, insbesondere im Hinblick auf Emissionsbeschränkungen. Durch die Festlegung soll eine gebietsübergreifende Gliederung der Gewerbegebiete nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ermöglicht werden. Dies dient der Regelung von Lärmimmissionen und der Konfliktbewältigung zwischen verschiedenen Nutzungen.
Im Rahmen der Untersuchung wurden vier Gewerbegebiete identifiziert, die Flächen ohne förmliche Emissionsbeschränkungen enthalten: das Gewerbegebiet Henrichenburg, das Gewerbegebiet Westring/Herner Straße, das Gewerbegebiet Habinghorst/Zum Dücker sowie das Gewerbegebiet Merklinde. Neben der planerischen Funktion dient die Übersicht als Hilfestellung für die Erstberatung bei der Ansiedlung von Betrieben. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch den Beschluss keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 12Erweiterungsmöglichkeiten gewerblicher Flächen in Castrop-Rauxel hier: Vorstellung der FlächenprüfungZur Vorlage · 2022/066 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/066 befasst sich mit der Prüfung von Erweiterungsmöglichkeiten für gewerbliche Flächen in Castrop-Rauxel. Im aktuellen Flächennutzungsplan 2025 sind 394 Hektar Gewerbe-, Sonderbau- und Handelsflächen ausgewiesen, wobei nur begrenzte Kapazitäten für Neuansiedlungen bestehen. Im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung durch den Regionalverband Ruhr (RVR) wurde der Stadt ein Gewerbeflächenbedarf von 27 Hektar zugestanden, wovon im aktuellen Entwurf 26 Hektar als verfügbar dargestellt sind.
Die Untersuchung konzentrierte sich auf Flächen, die an bestehende Gewerbegebiete angrenzen, um die vorhandene Infrastruktur nutzen zu können. Dabei wurden unter anderem Standorte wie das ehemalige Kraftwerk Knepper, Areale nördlich von Rain Carbon, der Standort Graf Schwerin sowie Flächen im Bereich Mittelstandspark Ost betrachtet. Die Evaluierung erfolgte unter Berücksichtigung regionalplanerischer Vorgaben sowie naturschutzrechtlicher und klimatischer Restriktionen. Freiflächen außerhalb des Siedlungszusammenhangs wurden nicht untersucht.
Die Ergebnisse der Prüfung zeigen, dass die angrenzenden Flächen zahlreichen Einschränkungen unterliegen und unmittelbar geeignete Erweiterungsflächen nicht identifiziert werden konnten. Für zukünftige Neuansiedlungen verbleiben neben den bereits genannten größeren Flächen primär die Nutzung von Reserveflächen sowie die Nachnutzung von aufgegebenen oder mindergenutzten Betriebsstandorten innerhalb der bestehenden Gebiete. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entwicklung brachliegender Gewerbeimmobilien durch gezielte Konzepte gefördert werden soll. Der Rat der Stadt soll die vorgelegte Prüfung zur Kenntnis nehmen.
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- 13Aufstellung des Regionalplan Ruhr - Erneute Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 9 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG NRW hier: Stellungnahme der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/096 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr findet derzeit die zweite Beteiligung der öffentlichen Stellen statt. Ziel des Verfahrens ist es, die bestehenden Regionalpläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durch ein gemeinsames Planwerk abzulösen. Der vorliegende Entwurf des Regionalverbandes Ruhr (RVR) weist im Vergleich zur ersten Fassung eine Reduzierung der Ziele und Grundsätze auf, was laut Verwaltung einen größeren Abwägungsspielraum für die Kommunen ermöglicht.
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel bewertet jedoch spezifische Änderungen kritisch. Insbesondere die Herabsetzung der Ansiedlungsschwelle für regionale Kooperationsstandorte von 8 auf 5 Hektar wird als Einschränkung des kommunalen Handlungsspielraums betrachtet, da dies die Konkurrenz zu örtlichen Ansiedlungen erhöht und die Bedarfsberechnung zulasten der Kommune verändert. Zudem wird angemerkt, dass die Fläche des ehemaligen Kraftwerks Knepper nicht mehr als regionaler Kooperationsstandort geführt wird.
Des Weiteren werden die veralteten Datengrundlagen für die Siedlungsflächenbedarfsberechnung sowie die Ablehnung einer Verlängerung des Planungshorizontes auf 25 Jahre beanstandet. Der Rat der Stadt soll beauftragt werden, die beigefügte kommunale Stellungnahme gegenüber der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr einzureichen und bei der Stellungnahme des Kreises Recklinghausen mitzuwirken.
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Hauptdokument|20220224085527-0|20220224085527-1|20220330080540-0|20220331135313-0
- 14Anfragen der Ausschussmitglieder
- 15Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich