Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Antrag der CDU-Fraktion vom 13.03.2023_FahrradleasingZur Vorlage · 2023/064 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 13. März 2023 einen Antrag zum Thema Fahrradleasing eingebracht. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/064 liegt dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vor.
Der Antrag ist für die Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18. April 2023 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 27. April 2023 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 4Antrag der CDU-Fraktion vom 13.03.2023_Interkommunale ZusammenarbeitZur Vorlage · 2023/065 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit einem Antrag vom 13. März 2023 das Thema der interkommunalen Zusammenarbeit in die politische Beratung eingebracht. Die vorliegende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/065 dient als Grundlage für die weitere Behandlung in den zuständigen Gremien der Stadt Castrop-Rauxel.
Der Vorgang ist für eine Reihe von Ausschüssen und Gremien zur Beratung vorgesehen. Die Beratungsfolge umfasst den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sowie die Betriebsausschüsse 1, 2 und 3. Zudem ist die Vorlage für den Jugendhilfeausschuss und den Rat der Stadt zur Entscheidung vorgesehen. Die abschließende Beratung im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung ist für den Juni 2023 angesetzt.
Nach Angaben der Verwaltung sind durch den Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den ursprünglichen Antrag der Fraktion. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Vorbereitung der entsprechenden Sitzungstermine im Frühjahr und Sommer 2023 erstellt.
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- 5Antrag FWI Ratsfraktion vom 10.03.2023_Prüfauftrag zur Suche einer geeigneten Fläche für die Einrichtung eines CampingplatzesZur Vorlage · 2023/090 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/090 befasst sich mit einem Antrag der FWI-Ratsfraktion vom 10. März 2023. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag zur Suche nach einer geeigneten Fläche für die Einrichtung eines Campingplatzes in Castrop-Rauxel.
Der Vorgang wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge umfasst den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung, den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport), den Rat der Stadt sowie den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung. Die Termine für diese Beratungen sind für den Zeitraum zwischen dem 18. April und dem 23. Mai 2023 angesetzt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Federführend für die Vorlage ist der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung.
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- 6Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 7Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 8Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 02.04.2023_Baumpflanzprogramm für Castrop-RauxelZur Vorlage · 2023/092 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/092 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Stadtgrün und Friedhofswesen. Gegenstand des Antrags ist die Einführung eines Baum-Pflanzprogramms für die Stadt Castrop-Rauxel.
Der Antrag wurde am 2. April 2023 von den beteiligten Fraktionen gestellt. Die Vorlage ist für die Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 18. April 2023 sowie im Rat der Stadt am 27. April 2023 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Programms keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 9Bebauungsplan Nr. 261 'Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2023/053 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2023/053 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ vorbereitet. Das rund 5,2 Hektar große Plangebiet liegt im Bereich des Hallenbads und einer öffentlichen Parkanlage westlich der Bahnhofstraße, verteilt auf die Stadtteile Castrop und Rauxel. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung bestehender Flächen zu einem multifunktionalen Sport- und Erholungsbereich.
Die Planung sieht vor, Teile des Areals als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Sport und Freizeit auszuweisen. Geplant sind unter anderem Anlagen für Korfball, Streetbasketball, eine Pumptrackstrecke sowie Parcours- oder Boulderanlagen, während bestehende Elemente wie ein Bolzplatz und ein Beachvolleyballfeld erhalten bleiben oder ökologisch aufgewertet werden. Weitere Bereiche werden als öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplätzen festgesetzt. Um die Wohnverhältnisse der angrenzenden Bebauung zu wahren, werden die Sportanlagen zentral im Plangebiet angeordnet.
Die Verwaltung schlägt vor, die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Plan sowie der Begründung zu übernehmen. Der Bebauungsplan umfasst zudem Regelungen zur Sicherung des Bestandsgebäudes des Hallenbads sowie zur Dachbegrünung. Als Ausgleichsmaßnahme für die planbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft ist die Anlage eines Waldrandgürtels und einer Mähwiese vorgesehen. Eine schalltechnische Untersuchung ergab keine schädlichen Auswirkungen auf die umliegende Wohnbebauung.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 10ISEK Merklinde - Lückenschluss Grüne Acht und Lothringentrasse - Förderantrag im Programm 'Förderung der Nahmobilität'Zur Vorlage · 2023/076 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Merklinde befasst sich die vorliegende Sitzungsvorlage mit dem Lückenschluss der Radwege „Grüne Acht“ und „Lothringentrasse“. Ziel der Maßnahme ist die Aufwertung der bestehenden Radwegeverbindung zwischen der Stadtgrenze zu Bochum-Gerthe und der Wittener Straße sowie die Schaffung einer leistungsfähigen, überörtlichen Verbindung für den Fuß- und Radverkehr.
Die Verwaltung hat verschiedene Varianten für den Verlauf der Trasse geprüft. Der Rat der Stadt soll die Abwägung der Varianten für den Verlauf eines Fuß- und Radweges entlang der Lothringentrasse zur Kenntnis nehmen. Dabei wurde beschlossen, die Planungen der Varianten 4 und 4a, bezeichnet als „Schwatter Weg“, weiter auszuarbeiten. Hierbei sollen die Abstimmungsbedarfe bis zur Antragsfrist am 1. Juni geklärt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsinhalte für eine Förderung aus dem Programm „Förderung der Nahmobilität“ des Landes Nordrhein-Westfalen anzumelden. Bei einer Zuteilung der Fördermittel soll die Umsetzung erfolgen. Zudem soll die Verwaltung die notwendigen Mittel und Eigenanteile im Rahmen der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2024 anmelden. Die aktualisierte Kostenberechnung sowie die Ergebnisse der weiteren Ausarbeitung werden dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Hauptdokument|20230329175407-0|20230329175442-0|20230329175517-0
- 11Sofortprogramm Innenstadt Hier: Sachstand zur städtebaulichen Neuordnung nordwestliche InnenstadtZur Vorlage · 2023/072 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Sitzungsvorlage 2023/072 einen Sachstand zur städtebaulichen Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt vor. Grundlage des Projekts ist ein im Herbst 2021 bewilligter Förderantrag aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“. Ziel der Maßnahme ist die Aufwertung der Strukturen, die Stärkung der Innenstadt als multifunktionaler Ort für Handel, Wohnen und Freizeit sowie die Schaffung von Investitionssicherheit.
Für die Planung wurden drei verschiedene Varianten ausgearbeitet, die auf Bestandsanalysen sowie einer Verkehrs- und Parkraumerhebung basieren. Variante 1 setzt auf eine klassische Blockrandbebauung und die Fortführung der urbanen Nord-Süd-Achse, wobei der Abriss eines Hochbunkers als unwirtschaftlich bewertet wurde. Variante 2 fokussiert auf die Erhöhung von Grünflächen und die Nutzung als Naherholungsort unter Berücksichtigung klimatischer Aspekte. Variante 3 sieht eine städtebauliche Neugestaltung mit freieren Baukörpern, einem Mobilitätshub und der Möglichkeit einer Wohnbebauung auf dem Bunker vor. In alle Entwürfe flossen zudem Erkenntnisse zur geplanten Neuplanung der Bahnquerung im Bereich des Haltepunkts „Castrop-Rauxel Süd“ ein.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Der Betriebsausschuss 3 beauftragt die Verwaltung, auf Basis der Variantenuntersuchung eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Im Anschluss soll eine Vorzugsvariante, die auch eine Mischvariante darstellen kann, ausgearbeitet werden, um als städtebaulicher Leitfaden für die zukünftige Entwicklung zu dienen.
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- 12Sachstand zur Lärmkartierung der 4. StufeZur Vorlage · 2023/066 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/066 informiert über den aktuellen Sachstand zur vierten Stufe der Lärmkartierung in Castrop-Rauxel. Grundlage für die Erstellung von Lärmkarten und die anschließende Lärmaktionsplanung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz. Während die Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erfolgt, liegt die Verantwortung für die darauf basierende Lärmaktionsplanung bei der Kommune.
Die Lärmkartierung erfolgt in aufeinanderfolgenden Stufen für verschiedene Verkehrswege. Während frühere Phasen bereits Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken mit bestimmten Schwellenwerten erfassten, umfasst die aktuelle vierte Stufe die Fortführung dieses Verfahrens. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Maßnahmen zur Lärmminderung in den betroffenen Bereichen festzulegen und deren Umsetzung innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu steuern. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt dabei der Stadt sowie weiteren Dienststellen wie Straßen.NRW.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, um Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Kartierung werden nach der Bereitstellung durch das Landesamt im Internet öffentlich zugänglich gemacht. Die Verwaltung prüft die eingegangenen Rückmeldungen und bereitet den finalen Lärmaktionsplan vor, der nach Abschluss der Planung im Rat der Stadt beschlossen werden soll. Die Vorlage dient als frühzeitige Information, da der Abschluss der Lärmaktionsplanung für Juli 2024 vorgesehen ist.
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- 13Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 24.01.2023_Prüfauftrag zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem aufgegebenem Sportplatz des VfR RauxelZur Vorlage · 2023/091 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2023/091 befasst sich mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Januar 2023. Gegenstand des Antrags ist die Erteilung eines Prüfauftrags zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Die geplante Anlage soll auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes des Vereins VfR Rauxel realisiert werden.
Der Antrag wurde für die Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 18. April 2023 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des eingereichten Antrags der beiden Fraktionsvorsitzenden. Die Vorlage ist als öffentlich eingestuft.
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- 14Teilnahme am RVR-Rollout Klimafit/Energiesparhaus Ruhr/Bilanz Solarmetropole RuhrZur Vorlage · 2023/057 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2023/057 befasst sich mit der Fortführung der Teilnahme an der Ausbau-Initiative „Solarmetropole Ruhr/Klimafit“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Nachdem der Rat der Stadt Castrop-Rauxel bereits im November 2021 die Teilnahme beschlossen hatte, wird nun die Fortsetzung des Bausteins „Energiesparhaus Ruhr“ für das Jahr 2024 vorgeschlagen.
Im Rahmen des bisherigen Rollouts wurden im Jahr 2022 verschiedene Maßnahmen umgesetzt, darunter die Förderung von Balkon-Steck-Photovoltaikanlagen sowie Förderungen für PV-Anlagen in Unternehmen. Zudem wurde eine Solarbank im Stadtgarten installiert und ein kreisweiter Solarstammtisch durchgeführt. Für das Jahr 2023 sind weitere 14 Förderungen für Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern in Höhe von jeweils 300 Euro vorgesehen, die nach den Osterferien starten sollen. Ergänzend dazu sind weitere Online-Solarstammtische sowie das Projekt „Cinema del Sol“ geplant.
Der neue Baustein „Energiesparhaus Ruhr“ konzentriert sich auf die Themen Energieeffizienz und Gebäudesanierung. Für die Teilnahme im Jahr 2024 ist eine jährliche Bereitstellung von 2.500 Euro durch die Kommune erforderlich, wobei die Mittel über den EUV bereitgestellt werden. Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat die Entscheidung zur weiteren Teilnahme am genannten Baustein empfehlen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 15Faire Charta Metropole Ruhr 2030Zur Vorlage · 2023/069 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/069 sieht vor, dass der Bürgermeister die „Faire Charta Metropole Ruhr 2030“ für die Stadt Castrop-Rauxel unterzeichnet. Mit diesem Bekenntnis verpflichtet sich die Stadt zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, den Zielen des Fairen Handels sowie zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Stadt Castrop-Rauxel ist bereits seit 2009 als Fairtrade Town zertifiziert und setzt bereits bei öffentlichen Sitzungen sowie bei Präsenten der Verwaltung auf fairen Kaffee und Blumen.
Die Charta beinhaltet konkrete Verpflichtungen für die öffentliche Beschaffung. Bis zum Jahr 2030 sollen 50 Prozent der Einkäufe in sensiblen Produktgruppen so gestaltet werden, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Kriterien des Fairen Handels durch Gütezeichen oder vergleichbare Nachweise belegt werden kann. Hierzu ist die Erfassung aller relevanten Produkte und die Identifizierung der zuständigen Einkaufseinrichtungen vorgesehen. Zudem soll die Stadt jährlich mindestens zwei Veranstaltungen zum Thema Fairer Handel oder Faire Beschaffung durchführen und die Öffentlichkeitsarbeit hierzu intensivieren.
Weitere Ziele der Charta umfassen die Verankerung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Schulen und Kindertagesstätten sowie die Unterstützung kommunaler Einrichtungen bei deren Auszeichnung. Die Verwaltung plant zudem, eine zentrale Ansprechperson für das Thema zu benennen und die entsprechende Stelle mit den notwendigen Ressourcen auszustatten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Unterzeichnung der Charta zu beauftragen.
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- 16Bericht zu den städtischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
- 17Anfragen der Ausschussmitglieder
- 18Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich