Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/111 befasst sich mit der Verabschiedung des Lärmaktionsplans der 4. Stufe für die Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage für die Planung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz, wonach Lärmaktionspläne dort erstellt werden müssen, wo Lärmkarten vorliegen. Während das Eisenbahn-Bundesamt für die Schienenwege zuständig ist, obliegt die Lärmkartierung und Aktionsplanung für Straßenwege den Gemeinden und den nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Die aktuelle Lärmkartierung der 4. Stufe umfasste für Städte, die nicht zum Ballungsraum des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW gehören, ausschließlich Landes- und Bundesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Kommunal- und Kreisstraßen wurden in diesem Prozess nicht kartiert.
Im Rahmen des Verfahrens fand bereits eine frühzeitige Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit statt. Auf Basis dieser Beteiligung und der erstellten Lärmkarten wurde ein Entwurf erarbeitet, der im Februar 2024 verschiedenen Gremien vorgelegt wurde. Nach einer weiteren Beteiligungsphase im März 2024 wurde der endgültige Lärmaktionsplan erstellt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt und den Lärmaktionsplan der 4. Stufe in der vorliegenden Fassung beschließt. Die Übermittlung der verbindlich erklärten Pläne an das LANUV muss erfolgen, damit diese bis zum 18. Juli 2024 an die Europäische Union weitergeleitet werden können. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 4Umbau Rieperbergstraße als Fahrradstraße bis BergstraßeZur Vorlage · 2024/126 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Betriebsausschusses 3 am 13. Juni 2024 wird die Umgestaltung der Rieperbergstraße als Fahrradstraße bis zur Bergstraße behandelt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und die Qualifizierung der Straße als Fahrradstraße sowie als Fußgängerverbindung unterstützt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, hierfür entsprechende Fördermittel bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen.
Die Maßnahme ist im Nahmobilitätskonzept als Vorschlag zur Erstellung einer Fahrradstraße aufgeführt. Dabei wird eine autofreie Verbindung in Richtung Schwerin angestrebt, wobei die steile Steigung berücksichtigt werden muss. Im Rahmen einer anstehenden Straßensanierung sind Sicherungsmaßnahmen notwendig, da ein Risiko für das Abrutschen der Fahrbahn besteht. Dies umfasst auch die regelgerechte Markierung und Sicherung von Sperrpfosten an der Kuppe der Straße. Am Knotenpunkt zur Bergstraße ist zudem eine Bevorrechtigung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahme soll durch Fördermittel des Landes erfolgen.
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Hauptdokument|20240527165859-0|20240605115909-0|20240605115916-0
- 5Grundstücksgeschäfte der ECAS GmbH - Entscheidung über die Konzeptvergabe "Schillerstraße"Zur Vorlage · 2024/107 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die ECAS GmbH beabsichtigt, die Entwicklung einer Fläche in der Schillerstraße im Rahmen einer Konzeptvergabe für Wohnbauprojekte abzuschließen. Im Zentrum der Entscheidung steht die Veräußerung der Grundstücke in der Gemarkung Castrop, Flur 7 (Flurstücke 125 und 219).
Im Rahmen des Auswahlverfahrens, das auf städtebaulichen, architektonischen, ökologischen und ökonomischen Kriterien basierte, wurden zwei Angebote geprüft. Das Auswahlgremium, bestehend aus der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung der ECAS GmbH, hat den Entwurf eines ersten Bewerbers als favorisiert eingestuft. Dieses Konzept erreichte in der Bewertung 98 von 100 Punkten. Die Planung sieht ein Gebäude in Holzbauweise mit drei Vollgeschossen, fünf Wohneinheiten sowie nachhaltigen Standards wie dem KfW-40-Standard und der Nutzung von recyclingfähigen Materialien vor.
Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt sieht vor, das Grundstück an den ersten Bewerber zu veräußern, sofern bis zum 19. Juli 2024 eine verbindliche Finanzierungsbestätigung eines deutschen Kreditinstituts vorliegt. Sollte diese Bestätigung nicht fristgerecht eingereicht werden, wird der Zuschlag dem zweiten Bewerber erteilt, unter der Bedingung, dass ebenfalls eine Finanzierungsbestätigung innerhalb von acht Wochen nach Aufforderung nachgereicht wird.
Der geplante Grundstückskaufvertrag sieht vor, dass die Bebauung innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsabschluss zu beginnen hat. Die Fertigstellung muss innerhalb weiterer 18 Monate erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Baubeginnsfrist ist eine automatische Rückabwicklung des Vertrages vorgesehen. Zudem behält sich die ECAS GmbH Rücktrittsrechte bei Insolvenz oder ungenehmigter Weiterveräußerung vor.
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Hauptdokument|20240522122135-0|20240522122138-0|20240522122140-0|20240522122142-0|20240522122144-0|20240522122146-0
- 6Interessensbekundung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 25.04.2024Zur Vorlage · 2024/110 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Dringlichkeitsentscheidung vom 25. April 2024 genehmigen, mit der sich die Stadt am Projektaufruf 2024 zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus beteiligt hat. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördert in diesem Rahmen Projekte, die die Demokratiegeschichte erfahrbar machen und die Demokratiebildung unterstützen.
Die Verwaltung hat im Rahmen dieser Interessensbekundung die Sanierung und Modernisierung des Ratssaals vorgeschlagen. Ziel ist es, den technisch und energetisch veralteten Saal unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu ertüchtigen und als Ort für bürgerschaftliche Aktivitäten, wie Ausstellungen oder Diskussionsrunden, nutzbar zu machen. Geplante Maßnahmen umfassen die Sanierung von Fenstern, Fassaden, Dach und Boden sowie die Erneuerung der Beleuchtung, Akustik und Präsentationstechnik. Die Kosten für diese investiven Maßnahmen werden auf etwa 3,55 Millionen Euro geschätzt.
Zusätzlich ist eine optionale Maßnahme vorgesehen, die eine wettergeschützte Verbindung zwischen der Tiefgarage und dem Foyer über einen gläsernen Aufzug vorsieht, sofern dies mit einem laufenden Architekturwettbewerb vereinbar ist. Weitere investitionsbegleitende Maßnahmen zur Förderung der politischen Bildung sind ebenfalls geplant. Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf rund 3,83 Millionen Euro geschätzt, wobei aufgrund der Haushaltslage mit einer Zuwendung von 90 Prozent gerechnet wird. Die Umsetzung soll bis Ende 2028 erfolgen.
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- 7Sanierungsmanagement "Links und Rechts der Emscher" und die Kampagne CASKlimahelden - Abschlussbericht im Rahmen der Förderung der energetischen QuartiersentwicklungZur Vorlage · 2024/113 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Abschlussbericht zum Sanierungsmanagement sowie zur Kampagne „CASKlimahelden“ im Fördergebiet „Links und Rechts der Emscher“ zur Kenntnis nehmen. Das Sanierungsmanagement wurde auf Grundlage früherer Beschlüsse eingerichtet und durch die KfW-Bank im Rahmen des Förderprogramms Nr. 432 finanziert. Zu den Kernaufgaben gehörten die kostenlose Sanierungsberatung für Eigentümer sowie die Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH (SWCAS) übernahm die Umsetzung der Aufgaben und betrieb die Kampagne „CASKlimahelden“, um auf die Angebote aufmerksam zu machen.
Ein geplanter Antrag auf Verlängerung der Förderung bis Ende 2025 kann nicht realisiert werden. Grund hierfür ist ein von der KfW-Bank verhängter Antrags- und Zusagestopp im genannten Förderprogramm, der auch bereits eingereichte Verlängerungsanträge betrifft. Die Leistungen des Sanierungsmanagements können daher nur noch bis zum 30. Juni 2024 in der bisherigen Form erbracht werden. Für die Zeit danach wird eine Fortführung der Maßnahmen in anderer Form angestrebt, während die SWCAS an einem eigenen Finanzierungskonzept für die Kampagne arbeitet.
Bis Ende 2023 wurden 500 Sanierungsberatungen durchgeführt, die laut Bericht zu einer Einsparung von etwa 5.000 Tonnen CO2-Äquivalenten beigetragen haben. Zudem wurde ein Netzwerk aus 70 regionalen Betrieben und Institutionen etabliert. Durch Informationsveranstaltungen wurden über 550 Personen erreicht.
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- 8ISEK Merklinde ISEK Merklinde - Sanierungsmanagement in Merklinde - Anpassung der Richtlinien zum Hof- und Fassadenprogramm und zum Quartiersfonds - Sachstand zum ehemaligen GetränkemarktZur Vorlage · 2024/121 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Merklinde sieht die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/121 verschiedene Anpassungen und Maßnahmen für den Stadtteil vor. Der Rat der Stadt soll die Richtlinien zum Hof- und Fassadenprogramm sowie zum Quartiersfonds anpassen. Beim Hof- und Fassadenprogramm werden die Förderhöchstgrenzen für Gebäudeaußenfassaden und Begrünungsmaßnahmen von 15.000 auf 20.000 Euro angehoben, während die summierte Fördergrenze pro Vorhaben von 30.000 auf 40.000 Euro steigt. Für den Quartiersfonds wird die maximale Fördersumme pro Maßnahme von 7.000 auf 10.000 Euro erhöht und das Verfahren durch vereinfachte Preisvergleiche sowie die Möglichkeit direkter Zwischenzahlungen der Verwaltung erleichtert.
Zudem ist die Umwidmung von Mitteln in Höhe von 60.000 Euro aus der Maßnahme zur Öffentlichkeitsarbeit hin zur energetischen Gebäudesanierung vorgesehen. Damit soll ein Sanierungsmanagement etabliert werden, das kostenlose Beratungen und eine Energiesprechstunde im Quartiersmanagement anbietet. Die Kosten werden zu 80 Prozent durch Zuwendungen gedeckt.
Abschließend wird der Sachstand zum ehemaligen Getränkemarkt in der Harkortsiedlung dargelegt. Eine private Initiative zur Umnutzung des Gebäudes durch einen Malerbetrieb hat bereits mit Umbauarbeiten begonnen. Die Stadt beobachtet die Entwicklung weiter und behält sich bei einem Scheitern städtebauliche Gebote vor. Ein entsprechender Förderantrag für den Standort konnte aufgrund der Haushaltslage der zuständigen Bewilligungsbehörde nicht bewilligt werden.
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Hauptdokument|20240516162206-0|20240516162207-1|20240516162208-2
- 9Kenntnisnahme -Neuaufstellung eines einfachen Mietspiegels in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/125 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund des Mietspiegelreformgesetzes, das seit dem 1. Juli 2022 die Erstellung eines Mietspiegels für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern vorschreibt, plant die Stadt Castrop-Rauxel die Neuaufstellung eines einfachen Mietspiegels. Der derzeit gültige qualifizierte Mietspiegel ist lediglich bis zum 31. März 2025 anwendbar.
Eine neue Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels, der wissenschaftlichen Grundsätzen folgt, ist nach Angaben der Verwaltung aus haushalterischen Gründen aktuell nicht umsetzbar. Die geschätzten Aufwendungen für eine rechtssichere Aufstellung eines qualifizierten Mietspiegels belaufen sich auf etwa 50.000 Euro. Da die gesetzliche Vorgabe keine spezifische Form des Mietspiegels vorschreibt, beabsichtigt die Stadtverwaltung stattdessen die Erstellung eines einfachen Mietspiegels.
Zur Umsetzung der Neuaufstellung soll ein Arbeitskreis Mietspiegel eingerichtet werden, dem auch Vertreter von Interessenverbänden angehören werden. Der Betriebsausschuss 3 nimmt den vorliegenden Sachverhalt zur Kenntnis.
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- 10Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 11Anfragen der Ausschussmitglieder
- 12Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich