Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bericht zu barrierefrei ausgebauten Haltestellenpunkten in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/055 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2024/055 des EUV Stadtbetriebs informiert über den aktuellen Stand des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Grundlage der Maßnahmen ist eine im Jahr 2015 durch den EUV Stadtbetrieb durchgeführte Erfassung aller Haltestellenpunkte, die im September 2
016 im Betriebsausschuss 3 vorgestellt wurde. Aus dieser Bestandsaufnahme ergaben sich insgesamt 265 Haltestellenpunkte, die der Straßenbaulast der Stadt Castrop-Rauxel unterliegen.
Im Zeitraum von 2016 bis 2023 wurden 44 dieser Haltestellenpunkte barrierefrei umgebaut. Die Kosten für diese Maßnahmen beliefen sich auf rund 1.300.000 Euro, wobei für die Umsetzung Fördermittel in Höhe von 1.100.000 Euro vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) abgerufen wurden. Nach aktuellem Stand sind von den insgesamt 265 verantworteten Haltestellenpunkten bereits 141 barrierefrei ausgebaut.
Die Vorlage sieht vor, dass die Ausschussmitglieder den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Information zu verzeichnen. Die weiteren Beratungen der Vorlage sind für den Betriebsausschuss 3 am 11. April 2024 sowie für den Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität am 17. April 2024 vorgesehen.
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- 4Barrierefreier Ausbau von 10 Haltestellenpunkten in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/078 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2024/078 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau von zehn Haltestellenpunkten im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahmen ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs vorschreibt. Im Jahr 2015 wurden alle Bushaltestellen im Stadtgebiet durch den EUV Stadtbetrieb erfasst, woraus sich 265 Haltestellenpunkte in der Straßenbaulast der Stadt ergaben.
In den Jahren 2016 bis 2023 wurden bereits 44 Haltestellenpunkte mit einem Volumen von rund 1.300.000 Euro barrierefrei umgebaut, wobei 1.100.000 Euro durch Fördermittel des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) finanziert wurden. Verschiedene Förderperioden für Haltestellen an Orten wie der Karlstraße, dem Engelsburgplatz oder der Engellaustraße werden im Zeitraum 2023 bis 2025 abgeschlossen.
Für das Jahr 2024 ist die Beantragung neuer Fördermittel beim VRR für fünf weitere Haltestellenpunkte vorgesehen. Diese umfassen die Gotenstraße, den Habinghorster Friedhof, die Oberhofstraße, die Overbergstraße sowie den Neuroder Platz an der Frohlinder Straße. Die geschätzten Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf circa 406.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt, den Ausbau unterstützt und die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Fördermittel beim VRR in Gelsenkirchen zu beantragen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt ist nicht vorgesehen.
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- 5Zweiter Sachstandsbericht zum Handlungskonzept WohnenZur Vorlage · 2024/003 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2024/003 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) enthält den zweiten Sachstandsbericht zum Handlungskonzept Wohnen der Stadt Castrop-Rauxel. Das Konzept, welches mit Unterstützung des Instituts für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung (InWIS) entwickelt wird, dient der Identifizierung von Wohnraumbedarfen und der Marktsteuerung bis zum Jahr 2040.
Der Bericht vergleicht zwei Bevölkerungsszenarien. Während die Landesprognose von IT.NRW einen Rückgang der Einwohnerzahl auf 70.748 prognostiziert, geht die städtische Prognose von einem Zuwachs auf 76.968 Einwohner aus. Daraus ergibt sich ein Bedarf an neuen Wohneinheiten zwischen 2.030 und 2.910 Einheiten. In beiden Szenarien ist ein Anstieg der Seniorenhaushalte sowie ein Rückgang der Gesamtzahl der Haushalte ab dem Jahr 2035 zu erwarten. Ein nicht marktaktiver Leerstand von etwa 1,9 % wurde festgestellt.
Hinsichtlich der Wohnraumpolitik wird auf die Notwendigkeit von bezahlbarem und barrierearmem Wohnraum hingewiesen. Da 22,4 % der Haushalte im Jahr 2022 in einkommensschwachen Verhältnissen lebten, besteht ein Fokus auf preisgebundenem Wohnraum. Ohne Neuschaffung würden bis 2035 voraussichtlich 377 Einheiten aus der Preisbindung fallen. Für die Altersgruppe der 65- bis 80-Jährigen wird ein Bedarf von etwa 900 barrierefreien Wohnungen prognostiziert, für die Gruppe der über 80-Jährigen etwa 200 Einheiten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3, der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie der Betriebsausschuss 2 die Ausarbeitungen zur Kenntnis nehmen. Nach Abschluss der Analysephase werden dem Rat Handlungsempfehlungen vorgelegt.
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- 6Ergebnisse der Fußverkehrs-Checks NRW in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/029 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen des Programms „Fußverkehrs-Checks NRW“ Untersuchungen in den Stadtteilen Henrichenburg und Schwerin durchgeführt. Ziel der Initiative, die durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und das Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt wurde, ist die Stärkung des Umweltverbunds sowie die Verbesserung der Infrastruktur für den Fußverkehr. Die Untersuchung dient der Erweiterung des bereits bestehenden Nahmobilitätskonzepts, welches zuvor die Bereiche Innenstadt, Ickern und das Bahnhofsumfeld umfasste.
Der Prozess umfasste einen Auftakt-Workshop, Begehungen in den betroffenen Quartieren sowie einen Abschlussworkshop. Bei den Begehungen standen Themen wie die Barrierefreiheit der Nahversorgung, die Sicherheit von Schulwegen, die Gestaltung von Plätzen sowie der Umgang mit ruhendem Verkehr im Fokus. In Zusammenarbeit mit einem externen Fachbüro wurden die Ergebnisse ausgewertet und ein Maßnahmenkatalog entwickelt.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Ergebnisse der Checks zur Kenntnis nimmt und den Endbericht sowie das Maßnahmenkonzept mit entsprechenden Prioritäten beschließt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die identifizierten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, der Querungen und der Verkehrssicherheit gemäß dem festgelegten Zeithorizont in das bestehende Umsetzungskonzept zur Nahmobilität zu integrieren. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 7Planungsvarianten einer Fahrradstraße auf der SchillerstraßeZur Vorlage · 2024/040 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2024/040 befasst sich mit der Planung verschiedener Varianten zur Einrichtung einer etwa 700 Meter langen Fahrradstraße in der Schillerstraße. Die Planung umfasst mehrere Abschnitte und berücksichtigt die Verkehrssicherheit sowie die Parkraumsituation. Eine im Januar 2024 abgeschlossene Untersuchung ergab für den Untersuchungsraum einen geringen Parkdruck ohne großräumige Überlastungen.
Im Bereich der Victoriastraße und Glückaufstraße führt die Umsetzung der Variante II zum Wegfall von etwa sieben Stellplätzen, sofern keine Einbahnstraßenregelung nach Variante I erfolgt. Am Knotenpunkt Glückaufstraße/Schillerstraße ist eine Aufpfasterung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vorgesehen. Für den Weg westlich des Stadtgartens wird die Beibehaltung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs gegenüber einer Trennung der Verkehrsflächen bevorzugt. Am Knotenpunkt Schillerstraße/Cottenburgstraße/Christinenstraße ist der Umbau zu einer signalisierten Kreuzung geplant.
Der Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss 3 sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sieht vor, die Variantenentwürfe zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung soll die Planungsvarianten im Rahmen einer Bürgerbeteiligung vorstellen, die für das zweite Quartal 2024 vorgesehen ist, und eine Vorzugsvariante erarbeiten, die dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Vorlage der Entwurfsplanung im Rat ist für den Sommer 2024 geplant. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, bis zum 1. Juni 2024 einen Förderantrag nach den Richtlinien Nahmobilität bei der Bezirksregierung Münster einzureichen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht vermutet.
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Hauptdokument|20240325125259-0|20240322104924-0|20240322104926-0|20240322104928-0|20240322144102-0
- 8Sachstandsbericht CAS-Klimaneutral: Konzepterstellung für eine klimaneutrale Stadt Castrop-Rauxel deutlich vor 2040 möglichst bis 2035Zur Vorlage · 2024/056 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/056 informiert über den aktuellen Sachstand der Konzepterstellung „CAS-Klimaneutral“. Ziel des Projekts ist es, eine Strategie zu entwickeln, um Castrop-Rauxel deutlich vor 2040, idealerweise bis zum Jahr 2035, klimaneutral zu gestalten. Die Stadtverwaltung hat hierfür die GERTEC Ingenieurgesellschaft mit der Erarbeitung des Konzeptes und des Entwicklungsprozesses beauftragt.
Im Rahmen einer Ist-Analyse wurde eine Treibhausgasbilanz für das Jahr 2021 erstellt. Diese zeigt, dass die Emissionen pro Einwohner im Zeitraum von 1990 bis 2201 um etwa 22 Prozent gesunken sind. Der größte Anteil am Energieverbrauch entfällt auf private Haushalte (40 Prozent), während der Durchgangsverkehr auf den Autobahnen etwa ein Viertel des städtischen Endenergieverbrauchs ausmacht. Die Kommunalverwaltung trägt 2 Prozent zu den Gesamtemissionen bei.
Die methodische Grundlage der Planung bilden drei Szenarien: Ein Trendszenario als Referenzwert, ein Idealszenario zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 für den Konzern Stadt bzw. 2040 für die Gesamtstadt sowie ein Realszenario, welches die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen sowie die praktische Umsetzbarkeit berücksichtigt.
Zur Bürgerbeteiligung wurden bereits Fokusgruppenveranstaltungen sowie eine Onlinebeteiligung durchgeführt. Weitere Beteiligungsformate, darunter eine Onlinebefragung im zweiten oder dritten Quartal 2024 sowie ein interfraktioneller Arbeitskreis, sind geplant. Das Endergebnis der Arbeiten wird ein Maßnahmenkatalog mit Sofortmaßnahmen sowie ein Controllingkonzept zur Überprüfung der Emissionsreduktion sein. Der Betriebsausschuss 3 und der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sollen den Sachstand zur Kenntnis nehmen.
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- 9Sofortprogramm Innenstadt - Städtebauliche Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt Hier: Beschluss des EndberichtsZur Vorlage · 2024/060 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Endbericht sowie den Rahmenplan zur städtebaulichen Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt entscheiden. Die Vorlage basiert auf einem durch das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ geförderten Prozess, für den die Verwaltung ein Planungsbüro beauftragt hat. Ziel der Neugestaltung ist die Stärkung der Innenstadt als multifunktionaler Ort für Handel, Wohnen, Kultur und Freizeit sowie die Schaffung von Investitionssicherheit für Eigentümer und Investoren.
Der vorliegende Rahmenplan resultiert aus der Ausarbeitung einer Vorzugsvariante, die auf Bestandsanalysen, einer Parkraumerhebung und einer verkehrsräumlichen Betrachtung basiert. Ein wesentlicher Bestandteil ist die geplante Nutzung des Hochbunkers: Da ein Abriss wirtschaftlich nicht darstellbar ist, sieht das Konzept eine Aufstockung für Wohnnutzung sowie eine Öffnung für gastronomische und kulturelle Zwecke vor. Weitere bauliche Maßnahmen umfassen eine neue Blockrandbebauung auf dem Postareal sowie die Möglichkeit zur punktuellen Aufstockung des Küchenstudios.
Im Bereich Mobilität ist die Errichtung eines Mobilitätshubs an der Herner Straße vorgesehen, der Parkflächen bündelt und durch Angebote wie Radstationen und Car-Sharing ergänzt wird. Der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) soll modernisiert und auf zehn Bussteige angepasst werden. Die Parkfläche „Im Ohr“ soll in eine Grünfläche umgewandelt werden. Der Rahmenplan dient als langfristige Grundlage für die Bauleitplanung und künftige Investorenanfragen.
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Hauptdokument|20240229120327-0|20240229120333-0|20240229120339-0|20240229120344-0
- 10Einzelhandelskonzept Hier: Sachstand der FortschreibungZur Vorlage · 2024/064 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/064 befasst sich mit dem Sachstand der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für Castrop-Rauxel. Gemäß dem Beschluss des Rates von 2010 soll das städtische Zentren- und Einzelhandelskonzept in einem fünfjährigen Rhythmus aktualisiert werden. Da die letzte Fortschreibung im Jahr 2016 verabschiedet wurde, hat die Verwaltung im ersten Quartal 2023 die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) mit der Erstellung der neuen Fassung beauftragt.
Das Konzept dient als städtebauliche Grundlage zur Steuerung des Einzelhandels und zur Bewertung von Großvorhaben. Die Überarbeitung berücksichtigt neben Veränderungen in der lokalen Einzelhandelslandschaft auch Anpassungen im Landesentwicklungsplan, im Regionalplan sowie im Regionalen Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurde im Sommer 2023 eine flächendeckende Erhebung aller Einzelhandelsunternehmen und Ladenleerstände durchgeführt. Ergänzend dazu fanden eine Verbraucherbefragung im Zeitraum Herbst/Winter 2023 sowie eine laufende Händlerbefragung statt. Ein projektbegleitender Arbeitskreis, der sich aus Vertretern der Fraktionen, der Fachverwaltung, lokaler Werbegemeinschaften sowie Trägern öffentlicher Belange wie der IHK und der Handwerkskammer zusammensetzt, begleitet den Prozess.
Derzeit werden die konzeptionellen Bausteine, einschließlich Sortiments- und Standortkonzepten sowie Umsetzungsempfehlungen, erarbeitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 und der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die weitere Ausarbeitung der Bausteine durch die Verwaltung und den Arbeitskreis beauftragen. Im Anschluss soll die fertige Fortschreibung dem Rat als städtebauliches Entwicklungskonzept zur Entscheidung vorgelegt werden.
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- 11Bebauungsplan Nr. 264 'Unterspredey / In der Recke' hier: a) Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereichs b) Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2024/062 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2024/062 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Anpassung des Geltungsbereichs sowie der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 264 „Unterspredey / In der Recke“. Der Planbereich im Ortsteil Schwerin umfasst etwa 2,1 Hektar. Durch die Neudefinition der Planungsziele werden Waldflächen im Norden aus dem Bereich herausgenommen, während Flächen im Westen und Osten zur Regelung von Siedlungsdruck und Freiraumentwicklung erweitert werden. Der Beschlussvorschlag sieht die Anpassung des Geltungsbereichs sowie die Kenntnisnahme des Entwurfs inklusive Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten vor. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen zur öffentlichen Einsicht auszulegen.
Der Bebauungsplan regelt die bauliche Entwicklung mit Fokus auf die Freiraumentwicklung. Er enthält Festsetzungen zu überbaubaren Flächen, die sich am Bestand orientieren, und schließt eine Bebauung zwischen bestimmten Grundstücken aus. Für den Bereich östlich der Straße Unterspredey werden Nebenanlagen begrenzt und Flächen als unversiegelte private Grünflächen festgesetzt. Im südlichen Bereich sind Wald und Gewässer geschützt, wobei der Gewässerrandstreifen am Einlaufbauwerk auf jeweils 5 Meter reduziert wird. Das Flurstück 756 wird aufgrund von Starkregengefahren weitgehend von baulicher Nutzung ausgeschlossen. Die Stadt Castrop-Rauxel trägt die Sach- und Personalkosten des Verfahrens. Die derzeitige Veränderungssperre läuft im September 202
Die Vorlage ist für die Sitzungen des Betriebsausschusses 3 am 11.04.2024 und des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.04.2024 vorgesehen. Nach der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Plan durch den Rat der Stadt als Satzung beschlossen werden.
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Hauptdokument|20240312142122-0|20240314104812-0|20240314112051-0|20240314112052-1|20240318080044-0|20240229133805-0|20240229133808-1
- 1214. Änderung des Flächennutzungsplans 'Unterspredey / Oberspredey, Erlenweg' hier: Beschluss zur Veröffentlichung des Änderungsentwurfs im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2024/063 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/063 behandelt die 14. Änderung des Flächennutzungsplans „Unterspredey / Oberspredey, Erlenweg“. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 1,5 Hektar im Ortsteil Schwerin, gelegen zwischen den Straßen Unterspredey und Oberspredey sowie westlich des Erlenwegs. Gegenstand der Planung ist die Rücknahme der bisherigen Wohnbauflächendarstellung. Stattdessen sollen Wald- und Grünflächen ausgewiesen werden, um den Regionalen Grünzug zu sichern und die ökologische Funktion des Waldgebiets „In der Recke“ zu erhalten.
Der Regionalverband Ruhr hat bestätigt, dass die geplante Änderung an die Ziele der Raumordnung angepasst ist. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde bereits durchgeführt. Durch das Planverfahren entstehen Sach- und Personalkosten, jedoch keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 den Entwurf der Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur öffentlichen Einsicht nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und auszulegen. Die Auslegung und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sollen für eine Dauer von mindestens einem Monat erfolgen. Nach der Auswertung der Stellungnahmen kann der Rat der Stadt die Änderung beschließen, sofern keine wesentlichen Änderungen am Entwurf oder der Begründung notwendig werden. Die Unterlagen enthalten zudem artenschutzrechtliche und starkregenbezogene Fachbeiträge.
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Hauptdokument|20240314102059-0|20240314102059-1|20240314102100-2|20240313112426-0|20240229074508-1|20240229074513-2
- 13Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 14Anfragen der Ausschussmitglieder
- 15Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich