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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Delegation von Aufgaben an den EUV Stadtbetrieb (AöR) sowie Teilbetriebsübergang des Bereichs 67 (Stadtgrün- und Friedhofswesen) an den EUV Stadtbetrieb (AöR) zum 01.01.2025Zur Vorlage · 2024/184 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Delegation verschiedener Aufgaben an den EUV Stadtbetrieb (AöR) zum 1. Januar 2025. Im Rahmen dieser Vorlage sollen die bisher im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages ausgeführten Aufgaben des ehemaligen Tiefbauamtes als eigenständige Aufgabe auf den EUV übertragen werden. Zudem ist vorgesehen, verschiedene Produktgruppen aus dem Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen an den EUV zu delegieren. Dies umfasst unter anderem die Pflege von öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätze, Naturschutz, Baumschutz sowie Aufgaben im Bereich Wald, Forst, Landwirtschaft und Gewässerunterhaltung. Auch das Friedhofs- und Bestattungswesen soll in den Zuständigkeitsbereich des EUV übergehen.
Ergänzend sollen die operative Durchführung von Spielplätzen aus dem Bereich der Kinderförderung an den EUV übertragen werden, während die strategische Spielplatzplanung weiterhin bei der Stadt verbleibt. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierfür entsprechende öffentlich-rechtliche Verträge auszuarbeiten. Diese Regelungen sollen auch die personalwirtschaftlichen Aspekte sowie den Übergang von Anlagengut, wie Grundstücke und technische Anlagen des Friedhofswesens, regeln. Die Umsetzung der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde.
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- 3Vorläufiger Beteiligungsbericht 2024Zur Vorlage · 2024/143 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den vorläufigen Beteiligungsbericht 2024 zum Stand vom 1. August 2024 zur Kenntnis nehmen. Da die Stadt seit dem Haushaltsjahr 2019 von der Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses befreit ist, besteht gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Pflicht zur Aufstellung eines Beteiligungsberichts. Um den Rat dennoch regelmäßig über die wirtschaftliche Lage der städtischen Beteiligungen zu informieren, legt die Verwaltung diese vorläufigen Berichte unterjährig vor.
Der vorliegende Bericht basiert für bestimmte Unternehmen, wie etwa die Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH oder die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, auf den bereits abschließend geprüften Jahresabschlüssen des Geschäftsjahres 2023. Bei Beteiligungen, für die der Abschluss 2023 noch nicht vorliegt, werden die Daten aus dem Jahr 2022 herangezogen. Zudem enthält der Bericht Informationen zum Geschäftsverlauf der von der Stadt beherrschten Beteiligungen für das erste Halbjahr 2024.
Aufgrund der noch ausstehenden Jahresabschlüsse für das Jahr 2024 können bestimmte Bestandteile des offiziellen Musterberichts, wie etwa spezifische Finanz- und Leistungsbeziehungen, in dieser vorläufigen Fassung noch nicht vollständig dargestellt werden. Die finalen Beteiligungsberichte für die Jahre 2022 und 2023 werden erst nach Abschluss der entsprechenden Jahresabschlüsse vorgelegt.
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- 4Inanspruchnahme der "Größenabhängigen Befreiungen" von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 (§ 116a GO NRW)Zur Vorlage · 2024/146 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Verzicht auf die Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2023 entscheiden. Die entsprechende Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 10. September 2024 sowie im Rat der Stadt am 12. September 2024 beraten.
Die Grundlage für diesen Verzicht ist die Inanspruchnahme der „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a GO NRW. Die Verwaltung führt aus, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen, da mindestens zwei der gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Die Erträge sowie die Bilanzsummen des einzubeziehenden Aufgabenbereichs, des EUV Stadtbetriebs AöR, liegen unter der 50-Prozent-Marke der jeweiligen Werte der Stadt Castrop-Rauxel. Zudem wird der Schwellenwert von 1,5 Milliarden Euro für die kumulierte Bilanzsumme unterschritten. Da die Jahresabschlüsse für das Jahr 2023 zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorliegen, basiert die Einschätzung auf den Daten des Jahres 2022 und Prognosen, wonach keine wesentlichen Änderungen der Verhältnisse zu erwarten sind.
Mit dem Verzicht auf den Gesamtabschluss bleibt die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2023 bestehen. Die Entscheidung über die Befreiung muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis zum 30. September 2024 erfolgen.
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Hauptdokument|20240717103403-0|20240717103418-0|20240717103423-0|20240717104224-0
- 5Haushaltswirtschaft der Stadt Castrop-Rauxel 2024 sowie Haushaltsplanung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026Zur Vorlage · 2024/181 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2024/181 geht es um die Haushaltswirtschaft der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2024 sowie die Haushaltsplanung für die Jahre 2025 und 2026. Gegenstand der Vorlage ist eine Verfügung des Landrates des Kreises Recklinghausen vom 10. Juli 2024, die in seiner Funktion als untere staatliche Kommunalaufsichtsbehörde erlassen wurde. Mit dieser Verfügung wurde das im Dezember 2023 vom Rat beschlossene Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2024 nicht genehmigt.
Die Verwaltung wird in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt eine Einordnung dieser Haushaltsverfügung vornehmen. Dabei sollen die daraus resultierenden Konsequenzen für die laufende Haushaltswirtschaft 2024 und die kommenden Haushaltsjahre erläutert werden. Darüber hinaus ist ein Bericht über den aktuellen Stand und die geplante Zeitschiene des Haushaltssetzungsverfahrens für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen.
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- 6Sachstandsbericht zur Umsetzung der GrundsteuerreformZur Vorlage · 2024/174 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform vor, der im Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Kenntnis genommen werden soll. Die Neuregelung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Der Bericht knüpft an vorangegangene Informationen der Verwaltung an und dient dazu, einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen zu geben.
Grundlage der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, welches die bisherigen Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärte. Nordrhein-Westfalen wendet das sogenannte Bundesmodell an, bei dem die Grundsteuerwerte auf den Stichtag 1. Januar 2022 rückbezogen werden. Ziel des Bundesgesetzgebers ist eine Aufkommensneutralität, wobei den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Hebesätze anzupassen, um die Einnahmen stabil zu halten.
Für Castrop-Rauxel stellt die Grundsteuer B eine wesentliche Einnahmequelle dar; für das Jahr 2024 sind Erträge in Höhe von rund 17,13 Millionen Euro veranschlagt. Im Jahr 2022 lag das Aufkommen pro Einwohner in der Stadt bei 229 Euro und damit über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Bericht umfasst zudem die aktuellen gesetzlichen Regelungen des Landes NRW zur Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze.
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- 7Vertretung im Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2024/178 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Aufsichtsrat der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH entscheiden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen. Die Stadt Castrop-Rauxel entsendet zehn Mitglieder, während die Sparkasse Vest Recklinghausen drei Mitglieder stellt und zwei weitere Mitglieder durch die Belegschaft gewählt werden.
Der Bürgermeister sowie der Stadtkämmerer sind dem Aufsichtsrat aufgrund ihrer jeweiligen Funktion als Mitglieder angehörig. Die weiteren von der Stadt zu entsendenden Mitglieder werden durch den Rat der Stadt bestimmt, wobei für jedes dieser Mitglieder eine Stellvertretung vorgesehen ist. Da das bisherige stellvertretende Mitglied für ein weiteres Aufsichtsratsmitglied verstorben ist, muss nun eine neue Vertretung gewählt werden.
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- 8Vertretung im Aufsichtsrat der Wirtschaft & Marketing Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2024/179 · Sitzungsvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt befassen sich in den kommenden Sitzungen im September mit der Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Wirtschaft & Marketing Castrop-Rauxel GmbH. Die Sitzungsvorlage 2024/179 regelt die Wahl eines neuen Mitglieds für das Gremium.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß dem Gesellschaftsvertrag aus insgesamt elf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Während bestimmte Positionen, wie der Bürgermeister, der Stadtkämmerer sowie ein Mitglied des Vorstandes des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR, von Amts wegen vertreten sind, werden die weiteren Aufsichtsratsmitglieder durch den Rat der Stadt gewählt. Die Neubesetzung ist erforderlich, da ein bisheriges Aufsichtsratsmitglied im August 2024 verstorben ist und somit eine Vakanz entstanden ist.
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- 9Vertretung im Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöRZur Vorlage · 2024/180 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzungsvorlage 2024/180 wird die Neubesetzung eines Platzes im Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR behandelt. Hintergrund der Vorlage ist das Ableben eines bisherigen Mitglieds des Verwaltungsrats am 6. August 2024, wodurch eine Vakanz entstanden ist, die durch eine Ersatzwahl gefüllt werden muss.
Die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung des Gremiums bilden die Gemeindeordnung NRW sowie die Kommunalunternehmenssatzung des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und 18 weiteren Mitgliedern, wobei der Bürgermeister den Vorsitz führt. Die restlichen Mitglieder werden von den Ratsmitgliedern gewählt. Dabei können sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige Bürger für die Besetzung der verbleibenden Plätze in Betracht gezogen werden. Der Rat der Stadt soll über die Wahl einer Person zur Nachfolge des ausgeschiedenen Mitglieds entscheiden.
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- 10Uniper Fernwärme Castrop-Rauxel; Fortführung der EnergiedienstleistungenZur Vorlage · 2024/189 · Sitzungsvorlage
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Der bestehende Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Uniper Wärme GmbH, welcher die Verlegung und den Betrieb von Fernwärmeleitungen regelt, wurde zum 30. April 2025 gekündigt. Vor dem Hintergrund der Verkaufspläne der Uniper Wärme GmbH für ihre Fernwärmeaktivitäten in Deutschland prüft die Verwaltung Möglichkeiten, die zukünftige Wärmeversorgung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung und der Dekarbonisierungsstrategie strategisch mitzugestalten.
Ein Entwurf einer Kooperationsvereinbarung dient als Vorläufer für die geplante Gründung der Fernwärme Castrop-Rauxel GmbH. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, die langfristige Versorgung sicherzustellen und die Zusammenarbeit bei der Infrastruktur, der Finanzierung sowie der Erstellung eines Businessplans zu regeln. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Bedingungen des gekündigten Gestattungsvertrages so lange fortgelten, bis die Übernahme von Gesellschaftsanteilen durch die Stadt erfolgt ist. Inhaltlich werden dabei Aspekte wie die Wärmeerzeugung, der Netzausbau und die kaufmännische Betriebsführung behandelt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen wird. Der Bürgermeister soll beauftragt werden, dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung beizutreten und dem Rat der Stadt über den Stand vor Abschluss der Unternehmensgründung zu berichten. Zudem ist der Rat vor dem Abschluss eines neuen Gestattungsvertrages zur Fortführung und zum Ausbau des Netzes einzubeziehen. Parallel dazu werden alternative Erzeugungsformen wie Geothermie oder Wasserstoffkraftwerke geprüft.
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- 11Neubau einer Feuer- und Rettungswache am Standort Habinghorster Straße (B 235) / Klöcknerstraße hier: Einrichtung eines projektbegleitenden Lenkungskreises Neubau Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel (LK FURCAS)Zur Vorlage · 2024/192 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt beabsichtigt die Einrichtung eines projektbegleitenden Lenkungskreises für den Neubau der Feuer- und Rettungswache am Standort Habinghorster Straße / Klöcknerstraße. Der als LK FURCAS bezeichnete Lenkungskreis soll die Entwicklung sowie den Fortschritt des Bauvorhabens in allen Phasen bis zur Inbetriebnahme beratend begleiten.
Das Gremium setzt sich aus Vertretern der Politik und der Verwaltung zusammen. Die Fraktionen können jeweils eine Person sowie eine Stellvertretung benennen, um einen stetigen Informationsfluss sicherzustellen. Seitens der Verwaltung sind der Stadtkämmerer und die Stadtbaurätin als ständige Mitglieder vorgesehen; darüber hinaus kann die Verwaltung weitere Personen als beratende Mitglieder bestimmen. Ein Vertreter des Stadtbetriebs EUV wird ebenfalls als dauerhaftes Mitglied in den Lenkungskreis berufen.
Die Vorbereitungen für eine geplante Paketvergabe laufen bereits. Im Rahmen dieses Prozesses werden derzeit funktionale und gestalterische Anforderungen sowie energetische Standards und Beiträge zum Klimaschutz definiert. Zudem wird eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aktualisiert. Die Veröffentlichung der Ausschreibung für die Paketvergabe ist für Anfang 2025 vorgesehen. Für das Jahr 2024 sind bereits zwei Sitzungstermine des Lenkungskreises geplant.
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- 12Übermittagsbetreuung für Grundschulkinder an drei Grundschulen in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/188 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Einführung eines Angebots zur Übermittagsbetreuung (ÜMI) an drei Grundschulen. Die Vorlage betrifft die Grundschule Alter Garten in Henrichenburg, die Elisabethschule in Obercastrop sowie die Marktschule in Ickern. Mit dem Beschlussvorschlag soll eine Satzung zur Beitragserhebung für die Nutzung dieser Betreuungsangebote festgelegt werden.
Die Maßnahme reagiert auf den Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten, der durch das Ganztagsförderungsgesetz und den damit verbundenen Rechtsanspruch ab August 2026 verstärkt wird. Da die Kapazitäten der bestehenden Offenen Ganztagsschulen sowie die Mensakapazitäten bereits weitgehend erschöpft sind, sieht das Konzept eine zeitlich begrenzte Betreuung von 1,5 Stunden pro Schultag zwischen 12:00 und 13:30 Uhr vor. Es wird mit einem Bedarf von rund 120 Plätzen gerechnet.
Finanziell führt die Einführung zu zusätzlichen Personalaufwendungen. Für das Jahr 2024 werden Aufwendungen in Höhe von 22.305 Euro veranschlagt, wobei ein Teil durch Erträge aus Elternbeiträgen gedeckt wird. Die mittelfristige Haushaltsplanung sieht für die Folgejahre steigende Kosten vor. Die Verwaltung hat die Notwendigkeit der Maßnahme geprüft und die Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde bereits vollzogen.
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- 13Anfragen der Ratsmitglieder
- 14Mitteilungen der Verwaltung
- 1Entwurf einer Vereinbarungnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich