Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Vorstellung Jahresbericht der Verbraucherzentrale
- 4Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 5Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 6Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 09.06.2025_Einrichtung eines konzernweiten städtischen KlimaschutzmanagementsZur Vorlage · 2025/111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben mit der Vorlage Nummer 2025/111 einen gemeinsamen Antrag zur Einrichtung eines konzernweiten städtischen Klimaschutzmanagements eingereicht. Der Vorschlag sieht die Etablierung einer zentralen Steuerung für den Klimaschutz innerhalb der kommunalen Strukturen vor.
Der parlamentarische Prozess für diesen Antrag ist bereits terminiert: Zunächst findet eine Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz in der Sitzung am 24. Juni 2025 statt. Im Anschluss daran wird das Anliegen dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt, wobei die entsprechende Sitzung des Rates für den 3. Juli 2025 angesetzt ist.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte geht aus der Sitzungsvorlage hervor, dass die Umsetzung des beantragten Klimaschutzmanagements keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Vorlage wurde im Bereich Stadtentwicklung und Statistik erstellt.
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- 7Klimaanpassungskonzept Zwischenevaluation 2025Zur Vorlage · 2025/072 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Zwischenevaluation des Klimaanpassungskonzeptes für das Jahr 2025 informiert. Das im Juni 2021 beschlossene Konzept dient als strategische Grundlage für den Umgang mit klimatischen Veränderungen und umfasst 14 Schlüsselmaßnahmen. Ein im Februar 2023 verabschiedeter Umsetzungsplan konkretisiert diese Maßnahmen in zeitlich festgelegte Schritte.
Ein im Jahr 2025 durchgeführtes Monitoring untersuchte insbesondere die kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen mit einem Zeithorizont von ein bis drei Jahren. Die Ergebnisse zeigen, dass insgesamt 14 Einzelmaßnahmen umgesetzt wurden. Bei den kurzfristigen Maßnahmen sind bereits 50 Prozent abgeschlossen und 42 Prozent befinden sich in der Umsetzung, während lediglich 8 Prozent noch nicht begonnen haben. Im Bereich der kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sind 22 Prozent fertiggestellt und 45 Prozent werden aktuell bearbeitet. Bei Maßnahmen ohne festen Zeithorizont konnten 67 Prozent bereits realisiert werden. Zudem wurden drei Maßnahmen, die ursprünglich für einen mittelfristigen Zeitraum geplant waren, vorzeitig abgeschlossen.
Für die kommende Umsetzungsperiode ist die Fortführung der verbleibenden kurzfristigen sowie der Beginn der mittelfristigen Maßnahmen vorgesehen. Zur Begleitung des Prozesses wird weiterhin ein zweijähriges Monitoring durchgeführt, wobei künftig die Nutzung eines digitalen Werkzeugs zur Erfassung der Fortschritte geprüft werden kann. Der Rat der Stadt soll die vorliegende Zwischenevaluation zur Kenntnis nehmen.
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Hauptdokument|20250526124633-0|20250526125546-0|20250526125549-0
- 8ISEK Stadtmittelpunkt: SachstandsberichtZur Vorlage · 2025/090 · Sitzungsvorlage
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Der Sachstandsbericht zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Stadtmittelpunkt erläutert den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Städtebauförderung sowie die nationalen Projekte des Städtebaus. Die Verwaltung bereitet den Antrag für den Finanzierungsabschnitt 202<0xC2>6 vor, der bis zum 30. September 2025 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht werden soll und voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 8 Millionen Euro umfassen wird.
Für den Finanzierungsabschnitt 2024 liegt ein Zuwendungsbescheid über 1.895.600 Euro vor. Zu den enthaltenen Maßnahmen gehören die Ausfinanzierung des dritten Bauabschnitts am Spiel-, Sport- und Bewegungspark am Hallenbad sowie die klimagerechte Umgestaltung des Forumsplatzes, welche eine barrierefreie Aufzugsanlage vorsieht. Des Weiteren sind die Qualifizierung von Fußwegeverbindungen im Bereich Rosenstraße und Europaplatz sowie Beratungsleistungen zum Niederschlagswassermanagement im Quartier Rosenstraße geplant. Die Projektsteuerung für größere Baumaßnahmen wird durch externe Kräfte koordiniert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Projekt „Nationaler Projekt des Städtebaus“ für das Rathaus. Hierfür ist ein innenarchitektonischer Wettbewerb zur Transformation des Gebäudes in ein „Rathaus der Bürgerschaft“ vorgesehen. Ziel ist die Schaffung eines bürgerorientierten und modernen Veranstaltungsortes unter Berücksichtigung neuer Arbeitsformen. Die Auslobung des Wettbewerbs wird für den Herbst 2025 erwartet, wobei mit Ergebnissen im Frühjahr 2026 zu rechnen ist.
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- 9IGA-Allee - Beschluss des VorkonzeptsZur Vorlage · 2025/091 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Vorkonzept zur Entwicklung der IGA-Allee beschließen. Die geplante Route dient als Verbindung zwischen der Altstadt und dem Emscherland im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Ziel des Projekts ist es, die Stadtgesellschaft für die Veranstaltung zu sensibilisieren sowie Besucherströme durch das Stadtgebiet zu leiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, Möglichkeiten zur Finanzierung der Maßnahmen zu prüfen, um eine konkrete Ausarbeitung der einzelnen Punkte zu ermöglichen.
Die IGA-Allee erstreckt sich vom Marktplatz bis zur Grenze zu Recklinghausen und umfasst verschiedene Abschnitte wie die Münsterstraße und die Bahnhofstraße. Geplant sind punktuelle Aufwertungen des öffentlichen Raums durch Stadtmöblierung, Beschilderungen und Informationstürme. Zu den identifizierten Zielen entlang der Strecke gehören unter anderem der Erin-Park, der jüdische Friedhof sowie das Grutholz. Eine alternative Route durch das Castroper Holz ist ebenfalls vorgesehen.
Der Maßnahmenkatalog umfasst bauliche Installationen wie ein Eingangstor am Marktplatz sowie die Aufwertung von Fassaden und Grünflächen, etwa im Bereich der Willy-Brandt-Gesamtschule oder des Bahnhofsvorplatzes. Zudem sollen Banner an Straßenleuchten und verbesserte Wegweisungen die Orientierung für den Fuß- und Radverkehr erleichtern. Die Einbindung lokaler Betriebe sowie die weitere Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen als zuständiger Straßenbaulastträger sind Bestandteile der weiteren Planung.
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- 10Sachstandsbericht (Juni 2025) zum Bahnübergang Obere Münsterstraße/ Bahnhof SüdZur Vorlage · 2025/098 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über den aktuellen Sachstand zur Beseitigung des Bahnübergangs Obere Münsterstraße/Bahnhof Süd informiert. Die Vorlage behandelt die Umsetzung einer bestehenden Kreuzungsvereinbarung und das weitere Vorgehen bei der Planung der Bahnsteige in Zusammenarbeit mit der DB InfraGo AG.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die DB InfraGo AG auffordert, die sogenannte Interimslösung weiterzuverfolgen. Diese sieht eine vorübergehende Beibehaltung des niveaugleichen Übergangs für den Fuß- und Radverkehr vor, indem die Bahnsteige nach Westen verlegt werden. Sollte diese Lösung technisch oder rechtlich nicht umsetzbar sein, soll alternativ die Variante 1-D mit einer Überführung und einer westlichen Rampe weiterverfolgt werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Planungsvereinbarung mit der DB InfraGo AG abzuschließen.
Der Bericht dokumentiert die Entwicklungen seit Juli 2023, einschließlich der Prüfung verschiedener Varianten wie einer Tunnelunterführung oder unterschiedlicher Brückenkonstruktionen. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die den aktuellen Anforderungen an Barrierefreiheit und Städtebau entspricht. Die Vorlage verdeutlicht zudem die Notwendigkeit einer einheitlichen Bewertungsmatrix als Grundlage für eine politische Grundsatzentscheidung über die endgültige Gestaltung der Kreuzung.
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- 11Beschluss CAS-Klimaneutral: Konzepterstellung für eine klimaneutrale Stadt Castrop-Rauxel deutlich vor 2040 möglichst bis 2035Zur Vorlage · 2025/101 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Konzept „CAS Klimaneutral“ als strategische Grundlage für die Klimaschutzaktivitäten beschließen. Ziel des Vorhabens ist es, die Klimaneutralität deutlich vor 2040, idealerweise bis zum Jahr 2035, zu erreichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das sogenannte Idealszenario als Zielszenario festzulegen und den Konzern Stadt mit der Umsetzung unter Berücksichtigung der notwendigen Rahmenbedingungen zu beauftragen.
Das erarbeitete Gesamtkonzept umfasst eine Analyse des Ist-Zustandes sowie die Ermittlung von Strategien und Potenzialen zur Senkung von Treibhausgasemissionen. Ein Maßnahmenkatalog definiert dabei fünf Handlungsfelder: den Konzern Stadt, die Energieerzeugung und -versorgung, das Bauen und Wohnen, die Mobilität sowie den Bereich Konsum, Wasser und Abfall. Zudem beinhaltet das Konzept einen Umsetzungsfahrplan, eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie Methoden zur Erfolgskontrolle.
Als Datengrundlage dient die Bilanzierung für den Zeitraum von 1990 bis 2021. Im Jahr 2021 entfielen die Treibhausgasemissionen in der Stadt maßgeblich auf den Verkehrssektor, private Haushalte und den Wirtschaftssektor. Zur Erreichung der Klimaziele wurden drei Entwicklungspfade ausgearbeitet: ein Idealszenario, ein Realszenario sowie ein Trendszenario als Referenzwert. Die Erstellung des Konzepts erfolgte unter Einbeziehung verschiedener öffentlicher Beteiligungsformate und politischer Gremien.
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- 12Stadtwerke Klimaschutzpreis 2025 Hier: AnkündigungZur Vorlage · 2025/085 · Sitzungsvorlage
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Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz wurde über die Auslobung des 24. Stadtwerke Klimaschutzespreises 2025 in Castrop-Rauxel informiert. Die Stadtwerke Castrop-Rauxel unterstützen den Preis mit einem Betrag von 5.000 Euro. Zielgruppe für die Einreichung von Projekten sind Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie Institutionen, die sich durch bereits umgesetzte oder laufende Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Umweltschonung auszeichnen.
Die endgültige Preisstaffelung wird durch eine Jury festgelegt, die sich aus jeweils einem Mitglied jeder Ratsfraktion, der Stadtbaurätin sowie einer Vertretung der Stadtwerke Castrop-Rauxel zusammensetzt. Im Anschluss werden die Platzierungen und Prämierungen im zuständigen Ausschuss vorgestellt und beschlossen. Sollten weniger als drei Bewerbungen eingehen, kann das Preisgeld auf die vorhandenen Bewerber aufgeteilt werden.
Die Einreichungsfrist für Wettbewerbsbeiträge endet am 15. September 2025. Die Unterlagen müssen bis zu diesem Datum beim EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel eingegangen sein. Das Bewerbungsformular sowie die detaillierten Voraussetzungen werden auf der Internetseite des EUV Stadtbetriebes veröffentlicht. Die Durchführung der notwendigen Vorbereitungen und Veröffentlichungen obliegt der Verwaltung.
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- 13Nachtfahrverbot für Rasenmährobotern zum Artenschutz Hier: Sachstand zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 18.11.2024 (Drucksache 2024/255)Zur Vorlage · 2025/099 · Sitzungsvorlage
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Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz erhält einen Sachstandsbericht zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen bezüglich eines Nachtfahrverbots für Rasenmähroboter zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren.
Die Stadtverwaltung hat bereits Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung ergriffen, indem Informationen zum Thema auf der Facebook-Seite des EUV Stadtbetriebes veröffentlicht wurden. Zudem ist die Erstellung eines Flyers geplant, der auf der städtischen sowie der Internetseite des EUV Stadtbetriebes bereitgestellt werden soll.
Hinsichtlich einer möglichen Allgemeinverfügung auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes ist der Kreis Recklinghausen zuständig. Die Untere Naturschutzbehörde wurde angefragt, ein entsprechendes Nachtfahrverbot für Rasenmähroboter zu prüfen und gegebenenfalls zu verhängen. Die Behörde teilte jedoch mit, dass derzeit kein solches Verbot geplant ist, da eine solche Regelung für alle zehn kreisangehörigen Städte gelten müsste und aktuell keine Anfragen aus den Nachbarkommunen vorliegen. Stattdessen wird die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit darauf abzielen, die Bevölkerung für den Artenschutz in Gärten zu sensibilisieren. Der Ausschuss soll den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 14Erstaufstellung des Kommunalen Wärmeplanes nach dem Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) Hier: Ablauf der Kommunalen WärmeplanungZur Vorlage · 2025/069 · Sitzungsvorlage
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Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz wird über den aktuellen Sachstand zur Erstellung des Kommunalen Wärmeplans informiert. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom März 2025 wurde der Verwaltung die Projektsteuerung für diesen Prozess zugeordnet. Gemäß dem Bundeswärmeplanungsgesetz sowie dem Landeswärmeplanungsgesetz sind Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 Kommunale Wärmepläne vorzulegen.
Zur Finanzierung der Erstaufstellung stehen den Kommunen Fördermittel zur Verfügung, wobei die Stadt Castrop-Rauxel bereits Tranchen für die Jahre 2024 und 2025 erhalten hat. Die Projektsteuerung erfolgt durch den Bereich Umwelt des EUV Stadtbetriebs. Als wesentliche Akteure sind neben der zuständigen Fachabteilung auch das Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement sowie die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH beteiligt, welche primär die Datenlieferung übernehmen werden.
Der Planungsprozess umfasst die Einteilung des Stadtgebietes in Teilgebiete, eine Eignungsprüfung sowie die Erhebung von Wärmeverbrauchs- und Gebäudedaten. Ziel ist die Erstellung eines Szenarios für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045, ergänzt durch Meilensteine für die Jahre 2030, 2035 und 2040. Dabei werden verschiedene Wärmequellen wie Geothermie, Solarthermie oder Abwärme analysiert. Als nächster Schritt sind die Erstellung datenschutzrechtlicher Vereinbarungen sowie die Aufbereitung der Datengrundlagen in Abstimmung mit den Stadtwerken vorgesehen.
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- 15Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2025/110 · Sitzungsvorlage
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Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz befasst sich mit einem Sachstandsbericht zur möglichen Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer. Die Vorlage untersucht die Hintergründe, den Prozess sowie die rechtliche Bewertung am Beispiel der Universitätsstadt Tübingen. Eine solche örtliche Verbrauchsteuer würde auf den Verkauf von Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr erhoben, unabhängig vom verwendeten Material.
Ziel einer solchen Maßnahme ist die Reduzierung von Abfallablagerungen im öffentlichen Raum und die damit verbundene Entlastung der kommunalen Finanzen. Während das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit einer vergleichbaren Satzung in Tübingen bestätigt hat, sind für eine Umsetzung in Nordrhein-Westfalen Genehmigungen durch das Kommunalministerium sowie das Finanzministerium des Landes erforderlich. Zudem wird auf die EU-Verordnung zur Verpackung und Verpackungsabfällen hingewiesen, die ab August 2026 unmittelbar wirksam wird.
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen empfiehlt, eine Einführung der Steuer nicht vorzeitig vorzunehmen. Es solle zunächst Klarheit über künftige Anpassungen des Bundesrechts, insbesondere des Verpackungsgesetzes, sowie über die Auswirkungen neuer EU-Regelungen geschaffen werden, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
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- 16Aufstellung von Trinkwasserbrunnen im StadtgebietZur Vorlage · 2025/100 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Hitzeaktionsplanung in Castrop-Rauxel plant der EUV Stadtbetrieb die Aufstellung von sechs zusätzlichen Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet. Ziel dieser Maßnahme ist die Bereitstellung von frei zugänglichen Trinkwasserangeboten. In Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG wurden hierfür sechs Standorte festgelegt: vor dem Eingang des Hallenbades, am Ickerner Markplatz, am Berliner Platz, im Bereich der Altstadt am Boulevard, am Neuroder Platz sowie am Postplatz (Habinghorster Straße/Langestraße).
Die geplanten Wasserspender aus Edelstahl entsprechen dem Modell, das bereits in der Münsterstraße eingesetzt wird. Bei der Auswahl der Standorte werden technische und hygienische Anforderungen berücksichtigt, wobei die Brunnen in Baumstandortnähe aufgestellt werden sollen. Die Installation ist zeitlich gestaffelt: Fünf der neuen Trinkbrunnen sollen bis Mitte Juli betriebsbereit sein, während der sechste Brunnen im Herbst 2025 folgen soll. Der Bericht wurde den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 17Bericht zu den städtischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
- 18Anfragen der Ausschussmitglieder
- 19Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich