Ernennung eines Schriftführers / Stellvertreters für den Betriebsausschuss 1
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2009/272 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Ernennung eines Schriftführers sowie einer Stellvertretung für das Gremium. Grundlage für diesen Vorgang sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung des Rates.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen. Diese Niederschrift wird in analoger Anwendung der geltenden Vorschriften von einem vom Betriebsausschuss 1 zu bestellenden Schriftführer angefertigt. Die Geschäftsordnung des Rates sieht zudem vor, dass die Niederschrift in Form eines Beschlussprotokolls vom Ausschussvorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, einen städtischen Amtsrat als Schriftführer des Betriebsausschusses 1 zu benennen. Als Vertreter für diese Funktion sollen ein städtischer Amtmann sowie eine städtische Oberinspektorin bestellt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der Betriebsausschuss 1 ist für die Bearbeitung dieser Vorlage federführend zuständig.
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Dokumente
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