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Sitzungsvorlage

Denkmalschutz und Denkmalpflege hier: Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG)

2009/177 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Sitzungsvorlage 2009/177 wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel eine neue Satzung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zur Beschlussfassung vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist eine organisatorische Änderung innerhalb der Stadtverwaltung. Seit dem 1. Mai 2009 ist die Untere Denkmalbehörde nicht mehr dem Bereich Kultur, sondern dem Bereich Stadtplanung zugeordnet.

Durch diese Umstrukturierung wechselt die Zuständigkeit für die Denkmalschutzaufgaben von dem Betriebsausschuss 1 zum Betriebsausschuss 3. Die Satzung regelt die künftige Aufgabenverteilung, die unter anderem die Vorberatung von Ratsentscheidungen bei der Unterschutzstellung von Denkmalbereichen sowie die Entscheidung über die Gewährung von Leistungen nach dem Denkmalschutzgesetz umfasst. Dies betrifft beispielsweise Maßnahmen im Rahmen von städtebaulichen Förderungen.

Zudem sieht die Vorlage vor, dass Themen mit denkmalrechtlichem Belang künftig dem Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel zur Beratung vorgelegt werden sollen. Die Verwaltung gibt an, dass die Neuregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Betriebsausschusses 1, des Betriebsausschusses 3 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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