Stellungnahme der Stadt Castrop-Rauxel zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2010/148 eine Stellungnahme zur ersten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Gegenstand der Änderung ist die Neufassung des Kapitels zur Energieversorgung, welches den Ausbau erneuerbarer Energien, die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Erneuerung des Kraftwerksparks zum Ziel hat.
Der Entwurf sieht Vorgaben zur planerischen Steuerung von Windkraft-, Solarenergie- und Biogasanlagen vor, um Konflikte mit anderen Raumnutzungen zu minimieren. Hierbei werden Standorte in Kategorien unterteilt, die entweder zulässig sind, unter Einschränkungen stehen oder aufgrund der Unvereinbarkeit mit sensiblen Raumnutzungen ausgeschlossen sind. Zudem soll die Kraft-Wärme-Kopplung durch die räumliche Zuordnung von Kraftwerken zu Gewerbe- und Industriegebieten gefördert werden.
Hintergrund der Änderung ist zudem die Anpassung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW bezüglich der Wirksamkeit von Bebauungsplänen für Kraftwerksstandorte. Im Rahmen der Neufassung sollen 36 Standorte bestehender oder genehmigter Kraftwerke als Vorranggebiete gesichert werden. Während die Stadt die Regelungen zu erneuerbaren Energien und zur Kraft-Wärme-Kopplung ohne Anregungen übernimmt, wird der Ansatz zur Kraftwerkserneuerung kritisiert. Die Verwaltung fordert eine stärkere landesplanerische Steuerung durch die Festlegung von Eignungsgebieten anstelle der vorgesehenen Vorranggebiete. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss und der Betriebsausschuss 3 die Stellungnahme zur Kenntnis nehmen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 111005100155
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100518174518
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20100520141321
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- Flächennutzungsplan 2025 hier: Beschluss des Vorentwurfs für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB 10.05.2010
- Bebauungsplan Nr. 102 Planbereich: Aapwiesen, Teil 3 hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen (§ 2 Abs. 3 BauGB) b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB) 11.05.2010
- Zentren- und Einzelhandelskonzept 2010 18.05.2010
- Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.05.2010; Fortschreibung Bevölkerungsprognose 18.05.2010
- Bebauungsplan Nr. 186a Planbereich 'Südlich der Johannesstraße' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB 19.05.2010
- Bebauungsplan Nr. 102 Planbereiche: „Aapwiesen, Teil 2“ und „Aapwiesen, Teil 3“ hier: Gestaltungshandbücher 21.05.2010