Niederschrift der Beschlüsse des Kommunalwahlausschusses; Bestellung eines Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2010/001 des Kommunalwahlausschusses befasst sich mit der Niederschrift der Beschlüsse sowie der Bestellung eines Schriftführers. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgeschrieben, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift erstellt werden muss. Diese Niederschrift ist sowohl vom Vorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.
Da der Bereich Rats- und Öffentlichkeitsarbeit für die Geschäftsführung des Kommunalwahlausschusses zuständig ist, schlägt die Verwaltung vor, eine Person aus diesem Bereich als Schriftführerin zu bestellen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht die Bestellung einer Mitarbeiterin aus dem Bereich Rats- und Öffentlichkeitsarbeit vor, gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung NRW. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Maßnahme erwartet.
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Dokumente
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