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Sitzungsvorlage

Frauenförderplan der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel

2010/265 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2010/265 der Hauptverwaltung sieht die Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel vor. Der Beschlussvorschlag richtet sich an den Rat der Stadt und basiert auf den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, in einem Turnus von drei Jahren einen solchen Plan zu erstellen.

Der vorliegende Plan umfasst Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in der Verwaltung. Als Grundlage für die Erstellung dienten eine Bestandsaufnahme sowie eine Analyse der Beschäftigtenstruktur. Der bisherige Plan, der bereits in den Jahren 2001, 2004 und 2007 aktualisiert wurde, endet im laufenden Jahr.

Die Erstellung des neuen Plans erfolgte durch die Gleichstellungsbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem Bereich Hauptverwaltung. Der Entwurf beinhaltet zudem einen Bericht über die Personalentwicklung und die bisher durchgeführten Maßnahmen. Der Personalrat hat dem vorliegenden Frauenförderplan gemäß den Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes zugestimmt. Die Vorlage wurde dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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