Zensus 2011 - Neuer Sachstand
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2010/261 informiert den Haupt- und Finanzausschuss über den aktuellen Sachstand zur Durchführung des Zensus 2011. Ziel der Erhebung ist die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen als Grundlage für den kommunalen Finanzausgleich und die Wahlkreisgestaltung. Im Gegensatz zur Volkszählung von 1987 basiert der Zensus 2011 auf einem registergestützten Verfahren, bei dem Melderegisterdaten mit weiteren Registern, wie etwa den Daten der Bundesagentur für Arbeit, abgeglichen werden.
Für die Stadt Castrop-Rauxel ergibt sich aus der Planung ein Bedarf an etwa 70 bis 80 Erhebungsbeauftragten, die vorwiegend ehrenamtlich tätig sein werden. Die Kommunen sind verpflichtet, die Erhebungsstellen des Kreises Recklinghausen zu unterstützen, etwa durch die Benennung von Personal zur Freistellung. Ein Wechsel von kommunalen Bediensteten in die Erhebungsstelle ist möglich. Die Erhebungsstellen sind für die Auswahl, Schulung und Organisation der Beauftragten sowie für die Durchführung von Haushaltsstichproben zuständig.
Die Kostenfrage ist zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht abschließend geklärt, wobei das Land NRW einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen und Kreise vorsieht. Die Vorlage enthält zudem Informationen über bereits erfolgte Leistungen der Verwaltung, wie die Lieferung von Melderegisterdaten und die Unterstützung beim Aufbau der Sonderanschriftendatei. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den neuen Sachstand zur Kenntnis nimmt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 111908100262
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100819164304
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt- und Finanzausschuss
- Frauenförderplan der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel 24.08.2010
- Übersicht über die bestehenden Gaslieferverträge 26.08.2010
- Änderung der Investitions-Dringlichkeitsliste der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2010 26.08.2010
- Wiederwahl der Schiedspersonen für den Bezirk I und VI 11.08.2010
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW; hier: Projekt 'Virtuelle Schule' EBG 30.08.2010
- Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 31.07.2010 30.08.2010