Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW; hier: Projekt 'Virtuelle Schule' EBG
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 25. August 2010 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist das Projekt „Virtuelle Schule“ EBG.
Mit der Genehmigung werden außerplanmäßige Auszahlungen für den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens in Höhe von 120.070 Euro freigegeben. Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt vollständig durch außerplanmäßige Einnahmen, die aus Landeszuweisungen im Rahmen des Programms „Wachstum für Bochum“ für das Projekt „Virtuelle Schule“ EBG stammen. Die Vorlage sieht vor, dass die Investitions-Dringlichkeitsliste für das Jahr 2010 um diese Maßnahme zu ergänzen ist. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne einer Belastung des regulären Haushalts wird nicht angegeben, da die Deckung durch die genannten Zuweisungen erfolgt. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vor.
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Dokumente
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