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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag nach § 24 GO NRW Straßenbenennung

2010/223 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) wird über einen Bürgerantrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Marien gemäß § 24 GO NRW entschieden. Der Antrag sieht vor, die neue Erschließungsstraße im Bebauungsplan Nr. 186, Teilbereich A „Südlich der Johannesstraße“, nach „Bischof-Hermann-Rettler“ zu benennen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bürgerantrag zurückzuweisen. Die neue Erschließungsstraße, die von der Johannesstraße abzweigt, soll stattdessen die Bezeichnung Johannesstraße erhalten. Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine Benennung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht erforderlich sei. Eine Hausnummerierung der neu zu errichtenden Gebäude zur bestehenden Johannesstraße sei problemlos möglich. Zudem wird angeführt, dass eine neue Benennung für ortsunkundige Personen irreführend sein könnte, da die Straße schwer auffindbar ist. Es wird auf die Empfehlung des Deutschen Städtetages verwiesen, die Anzahl der Straßennamen gering zu halten und neue Wege nur bei Notwendigkeit zu benennen.

Gleichzeitig wird vorgeschlagen, den Vorschlag zur Straßenbenennung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu prüfen. Die Verwaltung hält eine Benennung nach verdienten Bürgern für möglich, sofern in neuen Wohngebieten mehrere Straßen zusammenhängend in einer Motivgruppe benannt werden können. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht festgestellt.

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