Bebauungsplan Nr. 184 Planbereich: Erweiterung GE-Gebiet Merklinde hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen (§ 2 Abs. 3 BauGB) b) Entscheidung über die redaktionellen Ergänzungen c) Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2010/145 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 184 zur Erweiterung des Gewerbegebiets Merklinde in Castrop-Rauxel. Das etwa 8 Hektar große Plangebiet umfasst eine Fläche im Norden des Gewerbegebiets Stahl-Baustraße. Ziel der Planung ist die Schaffung von Flächen für die Erweiterung von Werkshallen sowie die Errichtung eines Hochregallagers zur Lagerung von Papier und Fertigwaren. Die Erweiterung dient der Sicherung der Wirtschaftlichkeit eines ansässigen Unternehmens im 3-Schut-Betrieb.
Der Plan sieht vor, Flächen im Westen und Norden als Gewerbeflächen auszuweisen, während im Osten eine bestehende Gewerbefläche aufgegeben und stattdessen als Wald gesichert werden soll. Um Nutzungskonflikte mit angrenzenden Wohngebieten zu vermeiden, erfolgt eine Zonierung nach dem Abstandserlass NRW. Für die Gebäudehöhen wurden Grenzwerte von maximal 145,00 m ü. NN für die Hallenerweiterung und etwa 154,50 m ü. NN für das Hochregallager festgelegt. Zur Sicherung des Landschaftsbildes und als Sichtschutz werden bestehende Gehölzbestände sowie die neu gesicherte Waldfläche im Osten festgesetzt.
Der Rat der Stadt soll die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen und den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Die Verwaltung hat zudem redaktionelle Ergänzungen zur Begründung vorgelegt, die unter anderem die Effizienz der Betriebsabläufe und die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen auf der K40 thematisieren.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100504104652
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20100427100414
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20100427100424
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20100427100432
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20100427100437
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20100427100444
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