Änderung der Haushaltssatzung 2010 gemäß § 81 Gemeindeordnung NRW (GO NRW); Änderung des § 5: Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die Haushaltssatzung für das Jahr 2010 zu ändern, um den Rahmen für Kredite zur Liquiditätssicherung anzupassen. Der Rat der Stadt soll beschließen, den Höchstbetrag der zulässigen Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von bisher 150.000.000 € um 60.000.000 € zu erhöhen und somit auf 210.000.000 € festzusetzen.
Hintergrund der Vorlage ist eine veränderte Finanzlage. Laut der Verwaltung führen geringere Einnahmen auf der Einzahlungsseite sowie zusätzliche Auszahlungsverpflichtungen, unter anderem für die Kreisumlage, zu einem erhöhten Bedarf an Kassenkrediten. Die Liquiditätsplanung für das vierte Quartal 2010 lässt Spitzenwerte von rund 170.000.000 € erwarten. Da zudem absehbar ist, dass die Ermächtigung auch im ersten Quartal 2011 nicht mehr ausreichen wird, soll die Erhöhung bereits jetzt im Vorgriff auf die kommende Haushaltssatzung erfolgen. Damit sollen formalrechtliche Probleme bei der Durchführung notwendiger Liquiditätsmaßnahmen vermieden werden.
Die Kommunalaufsbehörde, der Landrat des Kreises Recklinghausen, hat dazu mitgeteilt, dass für diese Anpassung des Paragrafen 5 der Haushaltssatzung ein einfacher Beschluss des Rates ausreichend ist. Die restlichen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2010, einschließlich der Steuersätze und der Kreditbeträge für Investitionen oder Umschuldungen, bleiben von dieser Änderung unberührt.
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