Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW hier: Abriss des Hochbunkers am Busbahnhof und Nutzung der freiwerdenden Fläche
✦ KI-Zusammenfassung
Der Arbeitskreis „Bürgerfreundliche Altstadt“ hat mit Schreiben vom 3. Mai 2013 den Antrag gestellt, den Hochbunker am Busbahnhof abzureißen. Im Anschluss an den Abriss soll eine öffentliche Diskussion darüber stattfinden, ob auf dem entstandenen Gelände ein Weiterbildungs- und Kulturhaus errichtet werden soll.
Die Fachverwaltung führt dazu aus, dass in der Vergangenheit verschiedene Versuche zur Nutzbarmachung des Gebäudes unternommen wurden. Bisher konnte jedoch kein wirtschaftlich tragfähiges Konzept für eine Nachnutzung durch öffentliche oder private Akteure gefunden werden. Eine Kalkulation aus dem Jahr 2005 bezifferte die Abrisskosten auf 900.000 Euro, während neuere Recherchen von Kosten in Höhe von etwa 1,3 Millionen Euro ausgehen. Da keine Förderung für den Abriss vorliegt, müsste die Stadt Castrop-Rauxel die Kosten aus dem eigenen Haushalt tragen, was aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht möglich sei. Zudem wird ohne eine konkrete Folgeplanung keine städtebauliche Notwendigkeit für den Abriss gesehen.
Die Verwaltung prüft weiterhin Möglichkeiten für eine nachhaltige Nutzung des Geländes, wobei eine Stärkung der Einzelhandelsstruktur im Oberzentrum aufgrund der Nähe zum Busbahnhof als Option im Raum steht. Für den Fall einer sich abzeichnenden Lösung wird eine öffentliche Information und Beteiligung zugesichert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag des Arbeitskreises zur Kenntnis zu nehmen, den Abriss des Hochbunkers jedoch abzulehnen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 141410100225
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20131014143803
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- Bericht über Stand der ORGA-Untersuchung. Mündlicher Vortrag durch den Grünflächenmanager. 14.10.2013
- Neufassung der Satzung über gestalterische Anforderungen an Werbeanlagen für den Bereich der Innenstadt der Stadt Castrop-Rauxel (Werbesatzung) 18.10.2013
- Bericht über Maßnahmen der Telekom in Castrop-Rauxel 18.10.2013
- 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. H5 Teil 1 Planbereich „Ortsteil Becklem“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen (§ 2 Abs. 3 BauGB) b) Entscheidung über die redaktionellen Ergänzungen 10.10.2013
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 42 Planbereich 'Östlich Ickerner Markt' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB 09.10.2013
- Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche hier: 2. Fortschreibung 2013 09.10.2013