5. Änderung des Bebauungsplans Nr. H5 Teil 1 Planbereich „Ortsteil Becklem“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen (§ 2 Abs. 3 BauGB) b) Entscheidung über die redaktionellen Ergänzungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2013/215 behandelt die fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. H5 Teil 1 für den Ortsteil Becklem. Gegenstand der Planung ist die Aufhebung der bisherigen textlichen Festsetzung, die in bestimmten Teilbereichen die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal zwei begrenzt. Ziel der Änderung ist es, die Errichtung von Mehrfamilienhäusern, Mehrgenerationenwohnungen sowie altersgerechtem Wohnraum zu ermöglichen, um dem demografischen Wandel und dem Bedarf an kleineren Wohneinheiten im Stadtteil zu begegnen.
Die baulichen Kennzahlen hinsichtlich der Grundflächenzahl (GRZ), der Geschossflächenzahl (GFZ) und der maximalen Geschossigkeit bleiben unverändert. Um die Bodenversiegelung zu begrenzen, sieht die Planung vor, dass begrünte, erdüberdeckte Tiefgaragen nicht auf die GRZ angerechnet werden und außerhalb der Baugrenzen zulässig sind. Zudem werden redaktionelle Ergänzungen zur Begründung vorgenommen, die den Verlauf von Wasserstoff-Fernleitungen und die damit verbundenen Schutzstreifen im Bereich der Straßen „Auf der Flur“ und „Lambertstraße“ sowie ein entsprechendes Leitungsrecht dokumentieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigt und die redaktionellen Ergänzungen übernimmt. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlusses. Der Geltungsbereich umfasst den zentralen Bereich von Becklem, begrenzt durch die Becklemer Straße, die Stoevenstraße, die Straße Auf der Flur und die Bebauung nördlich der Heidestraße.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20131011104000
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- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20131016074812
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