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Sitzungsvorlage

Inanspruchnahme einer Kreditermächtigung aus dem Jahr 2000 in Höhe von ursprünglich 3.500.000 DM (=1.789.521,59 €, abgerundet 1.789.500 €)

2002/055 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2002/055 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Inanspruchnahme einer Kreditermächtigung aus dem Jahr 2000 in Höhe von ursprünglich 3.500.000 DM. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag unter Berücksichtigung der Währungsumstellung auf abgerundete 1.789.500 Euro in das Haushaltsjahr 2002 vorzutragen. Damit wird eine Änderung des Ratsbeschlusses vom 14. Dezember 2000 angestrebt.

Ursprünglich war vorgesehen, den Verkaufserlös aus der Veräußerung der Geschäftsanteile an der Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH zur Alternativfinanzierung dieser Kreditermächtigung im Haushaltsjahr 2001 einzusetzen. Durch den vorgeschlagenen Vortrag in das Jahr 2002 erhöht sich im Rahmen des Jahresabschlusses 2001 die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage, da der Anteil aus dem Verkaufserlös nicht für die Finanzierung der Kreditermächtigung verwendet wird.

Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit des Vortrags mit der Haushaltslage der Jahre 2001 und 2002. Die rechtliche Grundlage für die Inanspruchnahme der Kreditermächtigung ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW. Über die Verwendung des zusätzlich zur Verfügung stehenden Betrages aus dem Verkaufserlös wird der Rat der Stadt im Laufe des Haushaltsjahres 2002 oder im Rahmen des Jahresabschlusses 2002 entscheiden. Die Kommunalaufsicht wurde über das Verfahren informiert; eine ausdrückliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht erforderlich.

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